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Beamtenbesoldung · Bayern

Beamtenbesoldung Bayern 2026

Diese Übersicht ordnet den aktuellen Stand der Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Bayern ein. Sie führt zu den Rechnern und vollständigen Tabellen der Besoldungsordnungen A, B, W und R sowie zum Familienzuschlag; Quelle, Stand und Gültigkeit werden jeweils ausgewiesen.

Besoldungsstand 2026 und Rechtsgrundlage

Zum 01.10.2026 sollen die bayerischen Bezüge um 2,82 Prozent steigen; die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich um 60 Euro. Das Landesamt für Finanzen hat dafür bereits neue Besoldungs- sowie Orts- und Familienzuschlagstabellen veröffentlicht. Sie beruhen auf dem Ministerratsbeschluss vom 19.05.2026 und stehen noch unter dem Vorbehalt der Verabschiedung durch den Bayerischen Landtag.

Die verwendete Besoldungstabelle gilt vom 01.02.2025 bis zum 30.09.2026.

Grundlage ist das Bayerische Besoldungsgesetz mit den Anlagen zum Grundgehalt sowie zum Orts- und Familienzuschlag.

Besonderheit: In Bayern richtet sich der Orts- und Familienzuschlag nicht nur nach dem Familienstand und der Kinderzahl, sondern auch nach der Mietenstufe des Wohnorts. Dafür gelten die Ortsklassen I bis VII.

Rechner und Tabellen nach Besoldungsordnung

Familienzuschlag Bayern

Stufe 1 (verheiratet): 337,46 € bis 531,08 € (Ortsklasse I–VII) · erstes Kind: Stufe 2: 493,00 € bis 763,33 €.

Familienzuschlag Bayern: alle Beträge

Quellen und Datenstand

dbb Besoldungstabelle Bayern (BayBesG Anlage 3), ab 01.02.2025, Stand 01.02.2025. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.02.2025 bis 30.09.2026. Grundgehalt aus dbb (wörtliche Wiedergabe BayBesG Anlage 3); Stufen 2-11, gruppenspezifische Eingangsstufe.

Besoldungstabellen Bayern ab 01.10.2026, Stand 19.05.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig ab 01.10.2026 (unbefristet). Vorläufige Tabellen auf Grundlage des Ministerratsbeschlusses vom 19.05.2026: Erhöhung um 2,82 Prozent und 60 Euro mehr bei den Anwärtergrundbeträgen; vorbehaltlich der Verabschiedung durch den Bayerischen Landtag.

Beamtinnen und Beamte werden per Gesetz besoldet; diese Übersicht ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.