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Eingruppierungsinfo · TVöD VKA

TVöD VKA: Eingruppierung, Entgeltgruppen und Anforderungen

Entscheidend ist die auszuübende Tätigkeit. Ausbildung, Abschluss oder Stellenbezeichnung allein führen nicht automatisch zu einer Entgeltgruppe.

Tarifbeschäftigte bei kommunalen Arbeitgebern. Die Entgeltordnung gliedert sich in allgemeine und zahlreiche besondere Tätigkeitsmerkmale.

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Gruppen und Anforderungen im Überblick

Die Kurztexte erleichtern die Orientierung. Maßgeblich bleiben der vollständige Tarifvertrag und die tatsächliche Eingruppierung durch den Arbeitgeber – Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung bestimmen dabei mit.

Entgeltgruppen

E 15Details

Die Zuordnung zur Entgeltgruppe 15 richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit gemäß Entgeltordnung VKA. E 15 ist die höchste Entgeltgruppe der allgemeinen Tabelle und erfasst besonders herausgehobene Tätigkeiten mit strategischer Verantwortung, regelmäßig in der Leitung großer Organisationseinheiten. Die Stufenzuordnung folgt der einschlägigen Berufserfahrung.

Typische Beispiele

  • Leitung großer Ämter in größeren Kommunen
  • Strategische Steuerungs- und Führungsaufgaben in der Verwaltung
  • Besonders herausgehobene Fach- und Leitungsaufgaben mit hoher Tragweite
E 15 in der Entgelttabelle ansehen

E 14Details

Die Zuordnung zur Entgeltgruppe 14 richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit gemäß Entgeltordnung VKA. E 14 baut auf der wissenschaftlichen Hochschulbildung der E 13 auf und erfasst herausgehobene Tätigkeiten mit erheblicher Bedeutung, häufig in der Fachbereichs- oder Amtsleitung. Die Stufenzuordnung folgt der einschlägigen Berufserfahrung.

Typische Beispiele

  • Fachbereichsleitung in größeren Kommunen
  • Amtsleitung mit besonderer Verantwortung
  • Herausgehobene Fach- und Projektaufgaben mit erheblicher Bedeutung
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E 13Details

Die Zuordnung zur Entgeltgruppe 13 richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit gemäß Entgeltordnung VKA. E 13 setzt in der Regel eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (Master oder Diplom-Uni) voraus und erfasst anspruchsvolle Fach- und Projektaufgaben. Die Stufenzuordnung folgt der einschlägigen Berufserfahrung.

Typische Beispiele

  • Anspruchsvolle Fach- und Projektaufgaben mit wissenschaftlichem Abschluss
  • Bauingenieurinnen und Bauingenieure in der kommunalen Planung
  • Beschäftigte in Stadtplanung und Stadtentwicklung
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E 12Details

Die Zuordnung zur Entgeltgruppe 12 richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit gemäß Entgeltordnung VKA. E 12 erfasst auf Grundlage eines Hochschulabschlusses besonders hochwertige Aufgaben mit erheblicher Verantwortung, teils mit Leitung größerer Sachgebiete oder kleinerer Ämter. Die Stufenzuordnung folgt der einschlägigen Berufserfahrung.

Typische Beispiele

  • Leitung größerer Sachgebiete in der Kommunalverwaltung
  • Amtsleitung kleinerer Einheiten in der Kommune
  • Spezialisten mit hoher Verantwortung in IT, Bauwesen oder Finanzen
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E 11Details

Die Zuordnung zur Entgeltgruppe 11 richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit gemäß Entgeltordnung VKA. E 11 erfasst auf Grundlage eines Hochschulabschlusses besonders anspruchsvolle Fach- und Spezialaufgaben, häufig mit Verantwortung für ein abgegrenztes Sachgebiet. Die Stufenzuordnung folgt der einschlägigen Berufserfahrung.

Typische Beispiele

  • Spezialisierte Sachgebietsleitung in der Kommunalverwaltung
  • Fachkräfte mit Hochschulabschluss in IT-Architektur oder Bauleitung
  • Verantwortliche in der Kämmerei für komplexe Finanzaufgaben
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E 10Details

Die Zuordnung zur Entgeltgruppe 10 richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit gemäß Entgeltordnung VKA. E 10 setzt in der Regel einen Hochschulabschluss voraus und erfasst anspruchsvolle Sachbearbeitung, teils mit erster Leitungsverantwortung für kleinere Einheiten. Die Stufenzuordnung folgt der einschlägigen Berufserfahrung.

Typische Beispiele

  • Anspruchsvolle Sachbearbeitung mit Hochschulabschluss
  • Leitung kleinerer Organisationseinheiten in der Kommunalverwaltung
  • Spezialisten in IT, Bauleitung oder Kämmerei
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E 9cDetails

Die Zuordnung zur Entgeltgruppe 9c richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit gemäß Entgeltordnung VKA. E 9c erfasst in der Regel Tätigkeiten, die einen Hochschulabschluss (Bachelor oder Diplom-FH) erfordern, etwa als Bachelor of Laws oder Diplom-Verwaltungswirt (FH) mit entsprechender Aufgabe. Die Stufenzuordnung folgt der einschlägigen Berufserfahrung.

Typische Beispiele

  • Beschäftigte mit Bachelor of Laws in der kommunalen Sachbearbeitung
  • Diplom-Verwaltungswirte (FH) in anspruchsvoller, eigenverantwortlicher Sachbearbeitung
  • Fachkräfte mit Hochschulabschluss in Ordnungs- und Bauverwaltung
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E 9bDetails

Die Zuordnung zur Entgeltgruppe 9b richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit gemäß Entgeltordnung VKA. E 9b erfasst gehobene Sachbearbeitung mit besonderer Verantwortung; vielfach ist ein Verwaltungsfachwirt-Abschluss oder ein Bachelor mit einschlägiger Tätigkeit anzutreffen. Die Stufenzuordnung folgt der einschlägigen Berufserfahrung.

Typische Beispiele

  • Verwaltungsfachwirte in der gehobenen Sachbearbeitung
  • Beschäftigte in der Bauverwaltung mit verantwortungsvollen Aufgaben
  • Fachkräfte in Personal und Finanzen mit besonderer Verantwortung
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E 9aDetails

Die Zuordnung zur Entgeltgruppe 9a richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit gemäß Entgeltordnung VKA. E 9a erfasst gehobene Sachbearbeitung, die auf gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen aufbaut und einen hohen Anteil selbstständiger Leistungen verlangt. E 9a hat in der Entgeltordnung VKA eine eigene Stufenstruktur; die Stufenzuordnung folgt der einschlägigen Berufserfahrung.

Typische Beispiele

  • Gehobene Sachbearbeitung in der Kommunalverwaltung
  • Beschäftigte im Standesamt mit eigenständigen Aufgaben
  • Fachkräfte in der Kämmerei mit selbstständiger Aufgabenwahrnehmung
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E 8Details

Die Zuordnung zur Entgeltgruppe 8 richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit gemäß Entgeltordnung VKA. E 8 baut auf gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen auf und verlangt zusätzlich selbstständige Leistungen in einem nennenswerten Umfang. Die Stufenzuordnung folgt der einschlägigen Berufserfahrung.

Typische Beispiele

  • Selbstständige Sachbearbeitung in der Kommunalverwaltung
  • Beschäftigte in Personal- oder Finanzverwaltung mit eigenem Aufgabenbereich
  • Technische Fachkräfte mit selbstständigen Aufgaben in kommunalen Betrieben
E 8 in der Entgelttabelle ansehen

E 7Details

Die Zuordnung zur Entgeltgruppe 7 richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit gemäß Entgeltordnung VKA. E 7 erfasst Tätigkeiten auf Grundlage einer abgeschlossenen Ausbildung, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse voraussetzen. Die Stufenzuordnung folgt der einschlägigen Berufserfahrung.

Typische Beispiele

  • Sachbearbeitung mit gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen
  • Beschäftigte im Ordnungsamt mit erweiterten Aufgaben
  • Technische Fachkräfte mit Spezialaufgaben in kommunalen Betrieben
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E 6Details

Die Zuordnung zur Entgeltgruppe 6 richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit gemäß Entgeltordnung VKA. E 6 erfasst typischerweise Tätigkeiten mit abgeschlossener Berufsausbildung und gründlichen Fachkenntnissen im kommunalen Bereich. Die Stufenzuordnung folgt der einschlägigen Berufserfahrung.

Typische Beispiele

  • Verwaltungsfachangestellte mit gründlichen Fachkenntnissen
  • Beschäftigte in Bürgerbüros und kommunaler Sachbearbeitung
  • Technische Fachkräfte in Bauhof, Bädern und kommunalen Betrieben
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E 5Details

Die Zuordnung zur Entgeltgruppe 5 richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit gemäß Entgeltordnung VKA. E 5 setzt in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus und erfasst einfachere Fachtätigkeiten und Sachbearbeitung in der Kommune. Die Stufenzuordnung folgt der einschlägigen Berufserfahrung.

Typische Beispiele

  • Beschäftigte mit abgeschlossener Ausbildung in einfacherer Sachbearbeitung
  • Fachkräfte im Bürgerbüro mit standardisierten Verwaltungsvorgängen
  • Ausgebildete handwerkliche Fachkräfte im kommunalen Betrieb
E 5 in der Entgelttabelle ansehen

E 4Details

Die Zuordnung zur Entgeltgruppe 4 richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit gemäß Entgeltordnung VKA. E 4 erfasst angelernte Tätigkeiten mit gesteigerten Anforderungen, die nähere Fachkenntnisse und ein gewisses Maß an Selbstständigkeit voraussetzen. Die Stufenzuordnung folgt der einschlägigen Berufserfahrung.

Typische Beispiele

  • Beschäftigte mit verantwortlicheren Tätigkeiten im Bauhof
  • Unterstützende Sachbearbeitung mit Routineaufgaben in der Verwaltung
  • Fachkräfte für Geräte und Anlagen in kommunalen Bädern
E 4 in der Entgelttabelle ansehen

E 3Details

Die Zuordnung zur Entgeltgruppe 3 richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit gemäß Entgeltordnung VKA. E 3 erfasst angelernte Tätigkeiten, die über eine reine Einarbeitung hinausgehen und nähere Kenntnisse des Arbeitsgebiets erfordern. Die Stufenzuordnung folgt der einschlägigen Berufserfahrung.

Typische Beispiele

  • Beschäftigte mit qualifizierten Tätigkeiten im kommunalen Bauhof
  • Einfache Verwaltungs- und Schreibhilfen in der Kommunalverwaltung
  • Service- und Aufsichtskräfte in Bädern mit erweiterten Aufgaben
E 3 in der Entgelttabelle ansehen

E 2Details

Die Zuordnung zur Entgeltgruppe 2 richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit gemäß Entgeltordnung VKA. E 2 erfasst angelernte Tätigkeiten, die eine kurze Einarbeitung, aber keine abgeschlossene Berufsausbildung erfordern. Die Stufenzuordnung folgt der einschlägigen Berufserfahrung.

Typische Beispiele

  • Angelernte Helfer im Bauhof und in der Straßenunterhaltung
  • Hilfskräfte im Lager und in der kommunalen Materialwirtschaft
  • Einfache Aufsichts- und Servicetätigkeiten in kommunalen Bädern
E 2 in der Entgelttabelle ansehen

E 1Details

Die Zuordnung zur Entgeltgruppe 1 richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit gemäß Entgeltordnung VKA. E 1 erfasst einfachste Tätigkeiten, die keine Berufsausbildung voraussetzen, etwa einfache Hilfs- und Botentätigkeiten in der Kommune. Die Stufenzuordnung ergibt sich aus der einschlägigen Berufserfahrung; in E 1 gelten dabei abweichende Stufenregelungen.

Typische Beispiele

  • Einfache Reinigungstätigkeiten in kommunalen Gebäuden
  • Boten- und Transporthilfen in der Verwaltung
  • Einfache Hilfstätigkeiten in Bauhof und Grünpflege
E 1 in der Entgelttabelle ansehen

Gruppe ist nicht gleich Stufe

Die oben erklärte Gruppe bewertet Tätigkeit oder Qualifikation. Innerhalb dieser Gruppe bestimmt die Stufe, Staffel oder das Berufsjahr den Tabellenwert.

Häufige Fragen

Antworten zur Eingruppierung bei TVöD VKA.

Wie finde ich meine richtige Gruppe bei TVöD VKA?

Entscheidend ist die auszuübende Tätigkeit. Ausbildung, Abschluss oder Stellenbezeichnung allein führen nicht automatisch zu einer Entgeltgruppe. Vergleiche deshalb deine schriftlich übertragenen Aufgaben mit der verlinkten Entgeltordnung. Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung, Personalstelle und Interessenvertretung können bei der Prüfung helfen.

Was ist der Unterschied zwischen Entgeltgruppe und Stufe?

Die Gruppe bewertet die Tätigkeit oder Qualifikation. Die Stufe, Staffel oder das Berufsjahr bildet meist Erfahrung beziehungsweise Beschäftigungszeit ab. Die passenden Tabellenwerte findest du in der Entgelttabelle; der Rechner verbindet beide Angaben mit deiner Arbeitszeit.

Führt ein Abschluss automatisch zu einer höheren Gruppe?

In der Regel nein. Eine Ausbildung, Fortbildung oder ein Studium muss für die übertragene Tätigkeit tariflich erforderlich sein und tatsächlich genutzt werden. Ausnahmen und ausdrücklich personenbezogene Merkmale stehen in der jeweiligen Entgeltordnung.

Was kann ich bei Zweifeln an meiner Eingruppierung tun?

Sichere zuerst Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung und eine Aufstellung der tatsächlich ausgeübten Aufgaben. Bitte anschließend Personalstelle oder Arbeitgeber um die tarifliche Fundstelle; Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung oder Gewerkschaft können die Einordnung prüfen.

Quelle und Prüfhinweis

Grundlage: Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA), Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, Entgeltordnung VKA. Abgerufen am 15. August 2026. Die Darstellung fasst die Tarifmerkmale zusammen und ersetzt keine individuelle Prüfung oder Rechtsberatung.