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TV AWO NRW · Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage C, S-Tabelle)

AWO NRW SuE Gehaltsrechner (S-Tabelle)

AWO NRW SuE: 18 Gruppen von S 2 bis S 18, gültig 01.05.2026 bis 28.02.2027 (Vollzeit 39 Std./Woche).

Stand wählen:20272026

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe S 18 der Anlage C (S-Tabelle) zum TV AWO NRW für den Sozial- und Erziehungsdienst.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 39 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Dieser Gehaltsrechner bildet die S-Tabelle des TV AWO NRW (Anlage C, Sozial- und Erziehungsdienst der Arbeiterwohlfahrt Nordrhein-Westfalen) ab – belegt ab 01.08.2025 und rechnerisch fortgeschrieben auf den Stand ab 01.05.2026 sowie die Zukunftsstufe ab 01.03.2027. Wähle Entgeltgruppe (S 2 bis S 18, inklusive S 8a für OGS-Leitungen) und Stufe. Aus den Wochenstunden ergeben sich Monatsbrutto, rechnerischer Stundenlohn, Jahresbrutto und eine Netto-Schätzung – als unverbindliche Orientierung.

Datenstand

TV AWO NRW, rechnerische S-Tabelle ab 01.05.2026 (+3,0 %, mindestens 110 EUR; S 2 zzgl. 25 EUR Sockelbetrag). Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.

Hinweis zu Tarifgebiet und Stand

Die Werte sind die Entgelte der Anlage C (S-Tabelle) des TV AWO NRW (Vollzeit, 39 Std./Woche). Grundlage ist die Tabelle ab 01.08.2025 aus dem 13. Änderungstarifvertrag (neue Entgeltordnung), fortgeschrieben nach der Tarifeinigung 2026: +3,0 %, mindestens 110 Euro, ab 01.05.2026 und +2,8 % ab 01.03.2027; für S 2 kommt ab 01.05.2026 ein Sockelbetrag von 25 Euro hinzu. Die zweite S-Tabelle ab 01.08.2027 aus dem Änderungstarifvertrag ist noch nicht abgebildet. Zulagen, Zuschläge, Jahressonderzahlung und Einmalzahlungen sind nicht enthalten.

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Häufige Fragen

Kurze Antworten zur S-Tabelle (Sozial- und Erziehungsdienst) des TV AWO NRW.

Für wen gilt die S-Tabelle der AWO NRW?

Die S-Tabelle (Anlage C zum TV AWO NRW) gilt für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst der Arbeiterwohlfahrt in Nordrhein-Westfalen – zum Beispiel in Kitas, Offenen Ganztagsschulen (OGS), der Jugendhilfe und in sozialen Diensten. Eingruppiert wird nach der Anlage 1 (Entgeltordnung) in die Entgeltgruppen S 2 bis S 18.

Seit wann gibt es die S-Tabelle bei der AWO NRW?

Seit dem 01.08.2025. Mit dem TV Entgeltordnung AWO NRW (13. Änderungstarifvertrag vom 22.11.2024) wurde eine eigene S-Tabelle nach dem Vorbild des TVöD-Sozial- und Erziehungsdienstes eingeführt. Derselbe Änderungstarifvertrag enthält bereits eine zweite Stufe der S-Tabelle ab 01.08.2027.

Was bedeutet S 8a (OGS)?

Die Zeile S 8a (OGS) ist eine Sonderregelung für Leitungen von Offenen Ganztagsschulen nach § 17c TV AWO NRW; die Eingruppierung der OGS-Leitungen orientiert sich an der Platzzahl der Einrichtung. Die Werte liegen etwas unter der regulären S 8a.

Wie funktionieren die Stufen?

Innerhalb einer Entgeltgruppe steigt das Entgelt über die Stufen 1 bis 6 mit der Beschäftigungszeit: Stufe 2 nach 1 Jahr, Stufe 3 nach 2, Stufe 4 nach 3, Stufe 5 nach 4 und Stufe 6 nach 5 Jahren in der jeweiligen Stufe. Der Rechner nimmt die Stufenzuordnung nicht automatisch vor.

Auf welchem Stand sind die Werte?

Belegt ist die S-Tabelle ab 01.08.2025 aus dem 13. Änderungstarifvertrag. Die Stände ab 01.05.2026 (+3,0 %, mindestens 110 Euro) und ab 01.03.2027 (+2,8 %) sind daraus nach der Tarifeinigung vom 31.03.2026 rechnerisch fortgeschrieben; für S 2 ist der Sockelbetrag von 25 Euro ab 01.05.2026 eingerechnet, der zweite Sockelbetrag ab 01.06.2027 noch nicht. Wie die im Änderungstarifvertrag vereinbarte zweite S-Tabelle ab 01.08.2027 mit der Tarifeinigung 2026 zusammengeführt wird, ist nicht veröffentlicht – Werte ab 01.08.2027 zeigt der Rechner deshalb nicht.

Sind SuE-Zulage und Jahressonderzahlung enthalten?

Nein. Zulagen, Zuschläge, Besitzstände, die Jahressonderzahlung und die Einmalzahlung von 300 Euro (April 2026) sind nicht Teil der Tabellenwerte und werden nicht berechnet.

Mit welcher Arbeitszeit rechnet der Rechner?

Die Vollzeitbasis liegt bei 39 Wochenstunden. Bei Teilzeit stellst du die Arbeitszeit ein; das Monatsbrutto wird anteilig berechnet.

Welche Abzüge berücksichtigt die Netto-Schätzung?

Abgezogen werden Lohnsteuer nach dem amtlichen Einkommensteuertarif (mit Vorsorgepauschale nach § 39b EStG), Solidaritätszuschlag, auf Wunsch Kirchensteuer sowie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung – als vereinfachte Schätzung, keine Lohnabrechnung.

Quellen und Datenstand

Tarifvertrag vom 22. November 2024 zum Tarifwerk AWO NRW (TV Entgeltordnung AWO NRW) – 13. Änderungstarifvertrag, Anhang 4/5: Anlage C (S-Tabelle) ab 1. August 2025 und ab 1. August 2027, Stand 22.11.2024. Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. / ver.di NRW, gültig 01.08.2025 bis 30.04.2026.

Verhandlungsergebnis in der AWO-Tarifrunde 2026 (ver.di NRW, Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft), Stand 31.03.2026. ver.di Nordrhein-Westfalen, gültig 01.04.2026 bis 31.10.2027.

Tarifeinigung TV AWO NRW 2026: +3,0 % mindestens 110 EUR ab 01.05.2026, +2,8 % ab 01.03.2027, Stand 02.04.2026. AWO NRW / ver.di; veröffentlicht vom AWO Bezirksverband OWL, gültig 01.05.2026 bis 31.10.2027.

Diese Datenversion gilt bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • TV AWO NRW gilt nur für die Arbeiterwohlfahrt in Nordrhein-Westfalen. Andere Landes-/Bezirksverbände haben eigene Tarifverträge.
  • S-Tabelle (Anlage C zum TV AWO NRW) für den Sozial- und Erziehungsdienst: Entgeltgruppen S 2 bis S 18 (inklusive S 8a für OGS-Leitungen), eingeführt mit der neuen Entgeltordnung (13. Änderungstarifvertrag vom 22.11.2024) zum 01.08.2025.
  • Der 13. Änderungstarifvertrag enthält außerdem eine zweite Stufe der Anlage C ab 01.08.2027 (Anhang 5). Wie diese mit der Tarifeinigung 2026 (+3,0 %/+2,8 %) zusammengeführt wird, hat die AWO nicht öffentlich veröffentlicht; Werte ab 01.08.2027 sind deshalb nicht abgebildet.
  • SuE-Zulagen, weitere Zulagen, Zuschläge und Besitzstände sind nicht enthalten.
  • Rechnerische Fortschreibung aus der Tabelle ab 01.08.2025 nach der Tarifeinigung vom 31.03.2026: +3,0 %, mindestens 110 EUR, ab 01.05.2026; kaufmännisch auf Cent gerundet. Die AWO hat dafür keine eigene Tabelle öffentlich veröffentlicht (Excel-Tabellen des AGV AWO nur für Mitglieder).
  • Für die Entgeltgruppe S 2 wurde laut ver.di-Verhandlungsergebnis zusätzlich ein Sockelbetrag von 25 EUR ab 01.05.2026 vereinbart (zusammen 135 EUR mehr); er ist in S 2 eingerechnet.
  • Die Einmalzahlung 300 EUR (April 2026) ist nicht in die Monatswerte eingerechnet. Jahressonderzahlung, Zulagen und Zuschläge sind nicht enthalten.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.