Tarifvertrag-Online

Tarifvertrag-Online

Wohlfahrt · TV AWO NRW (Anlage C, S-Tabelle)

AWO NRW SuE Gehaltsrechner 2027

Wohlfahrt · TV AWO NRW (Anlage C, S-Tabelle): 18 Gruppen von S 2 bis S 18, gültig 01.03.2027 bis 31.07.2027 (Vollzeit 39 Std./Woche).

Stand wählen:20272026

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe S 18 der Anlage C (S-Tabelle) zum TV AWO NRW für den Sozial- und Erziehungsdienst.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 39 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Dieser Gehaltsrechner nutzt den AWO NRW SuE-Tarifstand 2027 (gültig ab 01.03.2027). Aus Entgeltgruppe, Stufe und Arbeitszeit berechnet er eine unverbindliche Orientierung für Monatsbrutto, Stundenlohn, Jahreswerte und eine Netto-Schätzung. Den aktuellen Stand findest du auf der Hauptseite des Rechners.

Datenstand

TV AWO NRW, rechnerische S-Tabelle ab 01.03.2027 (+2,8 %), belegt bis 31.07.2027; zweiter Sockelbetrag für S 2 ab 01.06.2027 noch nicht eingerechnet. Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.

Hinweis zum Stand 2027

Diese Seite bildet ausschließlich den AWO NRW SuE-Tarifstand 2027 ab. Maßgeblich für aktuelle Abrechnungen ist der jeweils geltende Tarifstand; jeder Wert ist quellenbelegt auf der Seite ausgewiesen.

Passende Ratgeber

Häufige Fragen

Antworten zum AWO NRW SuE Gehaltsrechner für den Tarifstand 2027.

Welcher Tarifstand gilt im AWO NRW SuE Gehaltsrechner 2027?

Diese Seite rechnet mit dem Stand vom 01.03.2027 bis 31.07.2027 (2027). Den jeweils aktuellen Stand findest du auf der Hauptseite des Rechners.

Welche Gruppen deckt der AWO NRW SuE Gehaltsrechner 2027 ab?

Hinterlegt sind 18 Gruppen von S 2 bis S 18 mit ihren jeweiligen Stufen bzw. Berufsjahren (Vollzeit 39 Std./Woche).

Wie schätzt der AWO NRW SuE Gehaltsrechner 2027 das Netto?

Aus Gruppe, Stufe und Arbeitszeit ergibt sich das Monatsbrutto; daraus schätzt der Rechner Lohnsteuer, Soli und Sozialabgaben anhand deiner Angaben. Es bleibt eine unverbindliche Orientierung.

Quellen und Datenstand

Tarifvertrag vom 22. November 2024 zum Tarifwerk AWO NRW (TV Entgeltordnung AWO NRW) – 13. Änderungstarifvertrag, Anhang 4/5: Anlage C (S-Tabelle) ab 1. August 2025 und ab 1. August 2027, Stand 22.11.2024. Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. / ver.di NRW, gültig 01.08.2025 bis 30.04.2026.

Verhandlungsergebnis in der AWO-Tarifrunde 2026 (ver.di NRW, Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft), Stand 31.03.2026. ver.di Nordrhein-Westfalen, gültig 01.04.2026 bis 31.10.2027.

Tarifeinigung TV AWO NRW 2026: +3,0 % mindestens 110 EUR ab 01.05.2026, +2,8 % ab 01.03.2027, Stand 02.04.2026. AWO NRW / ver.di; veröffentlicht vom AWO Bezirksverband OWL, gültig 01.05.2026 bis 31.10.2027.

Diese Datenversion gilt bis 31.07.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • TV AWO NRW gilt nur für die Arbeiterwohlfahrt in Nordrhein-Westfalen. Andere Landes-/Bezirksverbände haben eigene Tarifverträge.
  • S-Tabelle (Anlage C zum TV AWO NRW) für den Sozial- und Erziehungsdienst: Entgeltgruppen S 2 bis S 18 (inklusive S 8a für OGS-Leitungen), eingeführt mit der neuen Entgeltordnung (13. Änderungstarifvertrag vom 22.11.2024) zum 01.08.2025.
  • Der 13. Änderungstarifvertrag enthält außerdem eine zweite Stufe der Anlage C ab 01.08.2027 (Anhang 5). Wie diese mit der Tarifeinigung 2026 (+3,0 %/+2,8 %) zusammengeführt wird, hat die AWO nicht öffentlich veröffentlicht; Werte ab 01.08.2027 sind deshalb nicht abgebildet.
  • SuE-Zulagen, weitere Zulagen, Zuschläge und Besitzstände sind nicht enthalten.
  • Rechnerische Fortschreibung aus der Tabelle ab 01.08.2025 nach der Tarifeinigung vom 31.03.2026: +3,0 %, mindestens 110 EUR, ab 01.05.2026; kaufmännisch auf Cent gerundet. Die AWO hat dafür keine eigene Tabelle öffentlich veröffentlicht (Excel-Tabellen des AGV AWO nur für Mitglieder).
  • Rechnerische Fortschreibung: +2,8 % ab 01.03.2027 auf die Werte ab 01.05.2026; kaufmännisch auf Cent gerundet.
  • Achtung: Für S 2 wurde ab 01.06.2027 ein zweiter Sockelbetrag von 25 EUR vereinbart. Er ist in diesen Tabellenwerten noch NICHT enthalten; ab 01.06.2027 liegt S 2 um 25 EUR höher als hier ausgewiesen.
  • Ab 01.08.2027 gilt die zweite Stufe der Anlage C (Anhang 5 zum 13. ÄTV); dieser Stand endet deshalb am 31.07.2027.
  • Die Einmalzahlung 300 EUR (April 2026) ist nicht in die Monatswerte eingerechnet. Jahressonderzahlung, Zulagen und Zuschläge sind nicht enthalten.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.