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Beamtenbesoldung · Rheinland-Pfalz

Beamtenbesoldung Rheinland-Pfalz 2026

Diese Übersicht ordnet den aktuellen Stand der Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz ein. Sie führt zu den Rechnern und vollständigen Tabellen der Besoldungsordnungen A, B, W und R sowie zum Familienzuschlag; Quelle, Stand und Gültigkeit werden jeweils ausgewiesen.

Besoldungsstand 2026 und Rechtsgrundlage

Rheinland-Pfalz plant ab 01.04.2026 eine lineare Erhöhung um 3,3 Prozent. Die dargestellten Werte beruhen auf der Kabinettsentscheidung und bleiben bis zum Gesetzesbeschluss vorläufig.

Die verwendete Besoldungstabelle gilt vom 01.04.2026 bis zum 28.02.2027.

Maßgeblich ist das Landesbesoldungsgesetz Rheinland-Pfalz; die endgültigen Tabellenanlagen müssen noch gesetzlich verkündet werden.

Besonderheit: Neben dem regulären Familienzuschlag können mietenstufenabhängige Aufstockungen und Sonderzuschläge greifen. Diese Besonderheiten werden auf der Familienzuschlag-Seite gesondert erläutert.

Der reguläre Familienzuschlag ist deshalb nicht in jedem Fall der endgültige Gesamtbetrag. Wohnort, Familienkonstellation und mögliche Sonderregelungen müssen zusätzlich geprüft werden.

Rechner und Tabellen nach Besoldungsordnung

Familienzuschlag Rheinland-Pfalz

Stufe 1 (verheiratet): 88,03 € · erstes Kind: 246,97 €.

Familienzuschlag Rheinland-Pfalz: alle Beträge

Quellen und Datenstand

Kabinettsentscheidung zur Besoldungsanpassung Rheinland-Pfalz 2026 bis 2028, Stand 11.06.2026. Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. Kabinettsentscheidung; lineare Anpassung um 3,3 %, Gesetzgebung noch nicht abgeschlossen.

dbb Besoldungstabelle Rheinland-Pfalz (LBesG RLP, Besoldungsordnung A), Stand 01.02.2025. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.02.2025 bis 28.02.2026. Grundgehalt aus dbb (wörtliche Wiedergabe der amtlichen Besoldungsordnung A); A 5 bis A 16, Stufen 2-12; Familienzuschlag und Zulagen nicht enthalten. Folgeanpassung prüfen.

Beamtinnen und Beamte werden per Gesetz besoldet; diese Übersicht ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.