Ab wann gelten die Werte dieser Besoldungstabelle (Rheinland-Pfalz)?
Die vorläufigen Grundgehälter sind für den Zeitraum ab 01.04.2026 vorgesehen (Vorläufige LfF-Originaltabelle nach dem Gesetzentwurf LBVAnpG 2026/2027/2028; unter Vorbehalt der Gesetzgebung). Die endgültige gesetzliche Regelung steht noch aus; die Beträge können sich ändern.