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Eingruppierungsinfo · AVR Diakonie

AVR Diakonie: Eingruppierung, Entgeltgruppen und Anforderungen

Die AVR.DD bewerten die übertragene Tätigkeit nach den Merkmalen und Richtbeispielen der Anlage 1.

Beschäftigte in Einrichtungen, die die AVR.DD anwenden. Anlage 1 enthält abstrakte Tätigkeitsmerkmale und Richtbeispiele für soziale, pflegerische, technische und verwaltende Aufgaben.

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Gruppen und Anforderungen im Überblick

Die Kurztexte erleichtern die Orientierung. Maßgeblich bleiben der vollständige Tarifvertrag und die tatsächliche Eingruppierung durch den Arbeitgeber – Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung bestimmen dabei mit.

Entgeltgruppen

EG 1Details

Tätigkeiten, die nach einer Einübung von bis zu zwei Monaten ausgeführt werden können und keine über die Grundschulbildung hinausgehenden Kenntnisse verlangen – etwa in Hauswirtschaft, Handwerk und Technik oder im Hol- und Bringdienst.

Typische Beispiele

  • Reinigungskraft
  • Küchenhilfe
  • Bote/Botin
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EG 2Details

Sehr einfache Tätigkeiten, die erst nach einer fachlichen Einarbeitung von mehr als zwei Monaten ausgeführt werden können – eine Berufsausbildung ist noch nicht erforderlich.

Typische Beispiele

  • Stationshilfe
  • Mitarbeit in Poststelle oder Vervielfältigung
  • Reinigungskraft mit erweitertem Aufgabenkreis
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EG 3Details

Tätigkeiten, die Fertigkeiten und einfache Kenntnisse voraussetzen (erweiterte Einarbeitung, Schulungen oder Tätigkeitserfahrung) – auch die Kombination aus Hauswirtschaft und einfacher Grundpflege oder Betreuung. Alternativ: EG-2-Tätigkeiten mit zusätzlich übertragener Koordination oder Verantwortung für Sach- und Haushaltsmittel.

Typische Beispiele

  • Hauswirtschaftskraft
  • Präsenzkraft
  • Betreuungskraft nach § 43b SGB XI
  • Empfang, Registratur oder Telefonzentrale
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EG 4Details

Tätigkeiten unter fachlicher Anleitung, die in der Regel eine einjährige Ausbildung voraussetzen – die Gruppe der Pflege- und Betreuungshilfeberufe mit Helferausbildung. Alternativ: EG 3 plus Koordination oder Sachmittelverantwortung (z. B. Vorarbeit im Reinigungsdienst).

Typische Beispiele

  • Altenpflegehelfer/in
  • Krankenpflegehelfer/in
  • Heilerziehungshelfer/in
  • Mitarbeit in Buchhaltung oder Patientenverwaltung
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EG 5Details

Komplexe Aufgaben unter fachlicher Anleitung, die spezielle Fertigkeiten und erweiterte Kenntnisse voraussetzen – etwa aktivierende und tagesstrukturierende Aufgaben oder Pflege mit zusätzlich schwierigen Anteilen; Hausmeister/innen arbeiten hier bereits ohne fachliche Anleitung.

Typische Beispiele

  • Pflegefachassistent/in in der Altenhilfe
  • Stationsassistent/in
  • Hausmeister/in
  • Rettungssanitäter/in
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EG 6Details

Eigenständige Aufgabenwahrnehmung mit erweiterten und vertieften Kenntnissen – in der Regel auf Basis einer mindestens zweieinhalbjährigen Berufsausbildung. Alternativ: EG 5 plus Koordinations- oder Leitungsanteile (z. B. Leitung einer Hausmeisterei).

Typische Beispiele

  • Hauswirtschafter/in
  • Facharbeiter/in
  • Verwaltungsfachkraft
  • Rettungsassistent/in
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EG 7Details

Die Gruppe der dreijährig examinierten Fachberufe: eigenständige Aufgaben in Pflege, Betreuung, Erziehung und Integration oder im nichtärztlichen medizinischen Dienst, die entsprechendes Fachwissen voraussetzen. Alternativ: EG 6 mit Leitungsaufgaben in Hauswirtschaft, Handwerk oder Technik (z. B. Küchenleitung).

Typische Beispiele

  • Pflegefachfrau/Pflegefachmann
  • Erzieher/in
  • Heilerziehungspfleger/in
  • Physiotherapeut/in
  • Notfallsanitäter/in
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EG 8Details

Eigenständig wahrgenommene schwierige Aufgaben mit vertieftem oder erweitertem Fachwissen – typisch für Fachweiterbildungen. Alternativ: EG 7 mit Leitungsaufgaben, etwa Stations-, Wohnbereichs- oder Hauswirtschaftsleitung.

Typische Beispiele

  • Fachpflegekraft (OP, Intensiv, Anästhesie, Psychiatrie)
  • Erzieher/in mit speziellen Aufgaben
  • Operationstechnische/r Assistent/in
  • Stations- oder Wohnbereichsleitung
  • Bilanzbuchhalter/in
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EG 9Details

Verantwortlich wahrzunehmende Aufgaben, die anwendungsbezogene wissenschaftliche Kenntnisse voraussetzen – in der Regel ein Fachhochschul- oder Bachelorabschluss. Alternativ: EG 8 plus Leitung, etwa eines großen Wohnbereichs oder einer kleinen Diakoniestation.

Typische Beispiele

  • Sozialpädagoge/Sozialpädagogin
  • Sozialarbeiter/in
  • Heilpädagoge/Heilpädagogin
  • Pflegedienstleitung in der Altenhilfe
  • Controller/in
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EG 10Details

Schwierige, verantwortlich wahrzunehmende Aufgaben mit vertieften anwendungsbezogenen wissenschaftlichen Kenntnissen – oder Leitung einer mittelgroßen Einrichtung, Diakoniestation, Pflegeschule beziehungsweise eines mittelgroßen Verwaltungsbereichs.

Typische Beispiele

  • Sozialarbeiter/in mit therapeutischer Weiterbildung (z. B. Suchttherapie)
  • Referent/in für Grundsatzfragen
  • IT-Bereichsleitung
  • Leitung eines mittelgroßen Verwaltungsbereichs
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EG 11Details

Komplexe und schwierige verantwortliche Aufgaben mit Leitungsverantwortung für mehrere Bereiche oder Einrichtungen; vertiefte und erweiterte anwendungsbezogene wissenschaftliche Kenntnisse werden vorausgesetzt – oder Leitung einer großen Einrichtung, einer großen Pflegeschule oder eines großen Verwaltungsbereichs.

Typische Beispiele

  • Qualitätsmanager/in im Krankenhaus
  • Abteilungsleitung Controlling
  • Pflegeschul-Lehrkraft mit Masterabschluss
  • Leitung eines Beratungsdienstes
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EG 12Details

Schwierige und komplexe verantwortliche Aufgaben mit Leitungsanteil, die in der Regel ein wissenschaftliches Hochschulstudium voraussetzen – oder Leitung einer sehr großen Einrichtung beziehungsweise eines sehr großen Dienstes.

Typische Beispiele

  • Psychologe/Psychologin
  • Leitung Finanz- und Rechnungswesen
  • Pflegedienstleitung eines großen Krankenhauses
  • Kaufmännische Leitung
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EG 13Details

Spitzengruppe der AVR.DD: schwierige und komplexe Leitungsaufgaben, die ein wissenschaftliches Hochschulstudium und in der Regel eine zusätzliche Qualifikation voraussetzen – oder die Leitung besonders großer, verschiedenartiger Komplexeinrichtungen.

Typische Beispiele

  • Pflegedirektor/in
  • Geschäftsführer/in
  • Kaufmännische/r Direktor/in
  • Fachabteilungsleitung einer großen Komplexeinrichtung
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Gruppe ist nicht gleich Stufe

Die oben erklärte Gruppe bewertet Tätigkeit oder Qualifikation. Innerhalb dieser Gruppe bestimmt die Stufe, Staffel oder das Berufsjahr den Tabellenwert.

Häufige Fragen

Antworten zur Eingruppierung bei AVR Diakonie.

Wie finde ich meine richtige Gruppe bei AVR Diakonie?

Die AVR.DD bewerten die übertragene Tätigkeit nach den Merkmalen und Richtbeispielen der Anlage 1. Vergleiche deshalb deine schriftlich übertragenen Aufgaben mit der verlinkten Entgeltordnung. Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung, Personalstelle und Interessenvertretung können bei der Prüfung helfen.

Was ist der Unterschied zwischen Entgeltgruppe und Stufe?

Die Gruppe bewertet die Tätigkeit oder Qualifikation. Die Stufe, Staffel oder das Berufsjahr bildet meist Erfahrung beziehungsweise Beschäftigungszeit ab. Die passenden Tabellenwerte findest du in der Entgelttabelle; der Rechner verbindet beide Angaben mit deiner Arbeitszeit.

Führt ein Abschluss automatisch zu einer höheren Gruppe?

In der Regel nein. Eine Ausbildung, Fortbildung oder ein Studium muss für die übertragene Tätigkeit tariflich erforderlich sein und tatsächlich genutzt werden. Ausnahmen und ausdrücklich personenbezogene Merkmale stehen in der jeweiligen Entgeltordnung.

Was kann ich bei Zweifeln an meiner Eingruppierung tun?

Sichere zuerst Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung und eine Aufstellung der tatsächlich ausgeübten Aufgaben. Bitte anschließend Personalstelle oder Arbeitgeber um die tarifliche Fundstelle; Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung oder Gewerkschaft können die Einordnung prüfen.

Quelle und Prüfhinweis

Grundlage: Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland, Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland, Gesamtfassung 1. Januar 2026. Abgerufen am 15. August 2026. Die Darstellung fasst die Tarifmerkmale zusammen und ersetzt keine individuelle Prüfung oder Rechtsberatung.