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Eingruppierungsinfo · BRK

BRK: Eingruppierung, Entgeltgruppen und Anforderungen

Entscheidend ist die auszuübende Tätigkeit. Ausbildung, Abschluss oder Stellenbezeichnung allein führen nicht automatisch zu einer Entgeltgruppe.

Beschäftigte des BRK. Rettungsdienst, Pflege, Sozial- und Erziehungsdienst sowie allgemeine Verwaltung besitzen getrennte Gruppenfamilien.

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Gruppen und Anforderungen im Überblick

Die Kurztexte erleichtern die Orientierung. Maßgeblich bleiben der vollständige Tarifvertrag und die tatsächliche Eingruppierung durch den Arbeitgeber – Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung bestimmen dabei mit.

Rettungsdienst

R 13Details

Rettungsdienst: u. a. Leiter/-in Rettungsdienst abhängig von Qualifikation und Betriebsgröße

R 13 in der Entgelttabelle ansehen

R 12Details

Rettungsdienst: u. a. (Stv.) Leiter/-in Rettungsdienst abhängig von Qualifikation und Betriebsgröße

R 12 in der Entgelttabelle ansehen

R 11Details

Rettungsdienst: u. a. (Stv.) Leiter/-in Rettungsdienst abhängig von Qualifikation und Betriebsgröße

R 11 in der Entgelttabelle ansehen

R 10Details

Rettungsdienst: u. a. (Stv.) Leiter/-in Rettungsdienst abhängig von Qualifikation und Betriebsgröße

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R 9Details

Rettungsdienst: u. a. (Stv.) Leiter/-in Rettungsdienst abhängig von Qualifikation und Betriebsgröße

R 9 in der Entgelttabelle ansehen

R 9cDetails

Rettungsdienst: u. a. Notfallsanitäter/-in Rettungsassistent/-in

R 9c in der Entgelttabelle ansehen

R 6Details

Rettungsdienst: u. a. Rettungsassistent/-in

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R 5Details

Rettungsdienst: u. a. Rettungssanitäter/-in

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R 3Details

Rettungsdienst: u. a. Rettungsdiensthelfer-/in

R 3 in der Entgelttabelle ansehen

Pflege

P 14Details

Pflege: u. a. Bereichsleiter/-in (150 Unterstellungen)

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P 13Details

Pflege: u. a. Bereichsleiter/-in (80 Unterstellungen)

P 13 in der Entgelttabelle ansehen

P 12Details

Pflege: u. a. Bereichsleiter/-in (40 Unterstellungen)

P 12 in der Entgelttabelle ansehen

P 11Details

Pflege: u. a. Bereichsleiter/-in (20 Unterstellungen)

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P 10Details

Pflege: u. a. Gruppenleiter/-in (8 Unterstellungen)

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P 9Details

Pflege: u. a. Teamleiter/-in (3 Unterstellungen)

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P 8Details

Pflege: u. a. Pflegefachkraft mit Sonderqualifikation

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P 7Details

Pflege: u. a. Pflegefachkraft

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P 6Details

Pflege: u. a. Pflegehelfer/-in mit einjähriger Ausbildung

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P 5Details

Pflege: u. a. Pflegehelfer/-in

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Sozial- und Erziehungsdienst

S 18Details

Sozial- und Erziehungsdienst: u. a. Kita-Leiter/-in (180 Plätze)

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S 17Details

Sozial- und Erziehungsdienst: u. a. Kita-Leiter/-in (130 Plätze)

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S 16Details

Sozial- und Erziehungsdienst: u. a. Kita-Leiter/-in (100 Plätze)

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S 15Details

Sozial- und Erziehungsdienst: u. a. Kita-Leiter/-in (70 Plätze)

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S 14Details

Sozial- und Erziehungsdienst: u. a. Nicht besetzt

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S 13Details

Sozial- und Erziehungsdienst: u. a. Kita-Leiter/-in (40 Plätze)

S 13 in der Entgelttabelle ansehen

S 12Details

Sozial- und Erziehungsdienst: u. a. Sozialpädagogen/-innen

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S 11bDetails

Sozial- und Erziehungsdienst (S 11b)

S 11b in der Entgelttabelle ansehen

S 11aDetails

Sozial- und Erziehungsdienst: u. a. stv. Leiter/in in bes. Einrichtungen

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S 11Details

Sozial- und Erziehungsdienst: u. a. Nicht besetzt

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S 10Details

Sozial- und Erziehungsdienst: u. a. Erzieher/-in abh. v. Schwierigkeit

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S 9Details

Sozial- und Erziehungsdienst: u. a. Erzieher/-in abh. v. Schwierigkeit

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S 8bDetails

Sozial- und Erziehungsdienst: u. a. Erzieher/-in abh. v. Schwierigkeit

S 8b in der Entgelttabelle ansehen

S 8aDetails

Sozial- und Erziehungsdienst: u. a. Nicht besetzt

S 8a in der Entgelttabelle ansehen

S 8Details

Sozial- und Erziehungsdienst: u. a. Nicht besetzt

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S 7Details

Sozial- und Erziehungsdienst: u. a. Berufsförderwerk

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S 6Details

Sozial- und Erziehungsdienst: u. a. Nicht besetzt

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S 5Details

Sozial- und Erziehungsdienst: u. a. Kinderpfleger/-in, abh. v. Schwierigkeit

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S 4Details

Sozial- und Erziehungsdienst: u. a. Kinderpfleger/-in, abh. v. Schwierigkeit

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S 3Details

Sozial- und Erziehungsdienst: u. a. Nicht besetzt

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S 2Details

Sozial- und Erziehungsdienst: u. a. Kinderpfleger/-in, abh. v. Schwierigkeit

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Allgemeine Verwaltung

EG 15Details

Höchste reguläre Gruppe für besonders schwierige und bedeutende wissenschaftliche Aufgaben oder große Leitungsverantwortung.

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EG 14Details

Aus E 13 herausgehobene wissenschaftliche Fach- oder Leitungsaufgaben mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung.

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EG 13Details

Tätigkeiten mit wissenschaftlicher Hochschulbildung und einem diesem Niveau entsprechenden Aufgabeninhalt.

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EG 12Details

Hochwertige Fach- und Leitungsaufgaben mit großer Bedeutung oder besonders hoher Verantwortung.

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EG 11Details

Besonders anspruchsvolle Fach-, Projekt- oder Koordinationsaufgaben mit erheblicher Verantwortung.

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EG 10Details

Schwierige und verantwortungsvolle Fachaufgaben, vielfach mit Hochschulbildung oder gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen.

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EG 9Details

Übergang in die gehobenen Fachaufgaben: Tätigkeiten, die über das Niveau der Ausbildungsberufe hinaus besonders gründliche Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen verlangen. In Tarifwerken ohne die TVöD-Teilung in 9a und 9b bündelt EG 9 diese Fälle in einer Gruppe – typisch für Meister-, Techniker- und Fachwirtfunktionen sowie Einstiegsaufgaben mit Bachelor- oder Fachhochschulabschluss.

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EG 8Details

Anspruchsvolle Fachaufgaben mit selbstständigen Leistungen und breitem oder vertieftem Fachwissen.

EG 8 in der Entgelttabelle ansehen

EG 7Details

Qualifizierte Fachaufgaben, die sich durch erweiterte Kenntnisse, Schwierigkeit oder Verantwortung aus der vorherigen Gruppe herausheben.

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EG 6Details

Fachaufgaben mit gründlichen, teils vielseitigen Fachkenntnissen und einem größeren selbstständig zu bearbeitenden Bereich.

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EG 5Details

Fachaufgaben auf dem Niveau einer abgeschlossenen Berufsausbildung beziehungsweise mit vergleichbaren gründlichen Fachkenntnissen.

EG 5 in der Entgelttabelle ansehen

EG 4Details

Schwierigere oder qualifiziertere Tätigkeiten oberhalb der unteren Anlerngruppen.

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EG 3Details

Tätigkeiten, die über reine Anlernarbeit hinausgehen und fachbezogene Kenntnisse oder Fertigkeiten verlangen.

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EG 2Details

Einfache Tätigkeiten, die eine kurze Einarbeitung oder Anlernung erfordern.

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EG 1Details

Einfachste Tätigkeiten mit sehr kurzer Einweisung und eng umrissenem Arbeitsablauf.

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Gruppe ist nicht gleich Stufe

Die oben erklärte Gruppe bewertet Tätigkeit oder Qualifikation. Innerhalb dieser Gruppe bestimmt die Stufe, Staffel oder das Berufsjahr den Tabellenwert.

Häufige Fragen

Antworten zur Eingruppierung bei BRK.

Wie finde ich meine richtige Gruppe bei BRK?

Entscheidend ist die auszuübende Tätigkeit. Ausbildung, Abschluss oder Stellenbezeichnung allein führen nicht automatisch zu einer Entgeltgruppe. Vergleiche deshalb deine schriftlich übertragenen Aufgaben mit der verlinkten Entgeltordnung. Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung, Personalstelle und Interessenvertretung können bei der Prüfung helfen.

Was ist der Unterschied zwischen Entgeltgruppe und Stufe?

Die Gruppe bewertet die Tätigkeit oder Qualifikation. Die Stufe, Staffel oder das Berufsjahr bildet meist Erfahrung beziehungsweise Beschäftigungszeit ab. Die passenden Tabellenwerte findest du in der Entgelttabelle; der Rechner verbindet beide Angaben mit deiner Arbeitszeit.

Führt ein Abschluss automatisch zu einer höheren Gruppe?

In der Regel nein. Eine Ausbildung, Fortbildung oder ein Studium muss für die übertragene Tätigkeit tariflich erforderlich sein und tatsächlich genutzt werden. Ausnahmen und ausdrücklich personenbezogene Merkmale stehen in der jeweiligen Entgeltordnung.

Was kann ich bei Zweifeln an meiner Eingruppierung tun?

Sichere zuerst Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung und eine Aufstellung der tatsächlich ausgeübten Aufgaben. Bitte anschließend Personalstelle oder Arbeitgeber um die tarifliche Fundstelle; Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung oder Gewerkschaft können die Einordnung prüfen.

Quelle und Prüfhinweis

Grundlage: Vergütung im BRK – Tätigkeiten und Tarifgruppen, Bayerisches Rotes Kreuz, offizielle BRK-Tarifübersicht. Abgerufen am 15. August 2026. Die Darstellung fasst die Tarifmerkmale zusammen und ersetzt keine individuelle Prüfung oder Rechtsberatung.