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Eingruppierungsinfo · TVöD Bund

TVöD Bund: Eingruppierung, Entgeltgruppen und Anforderungen

Entscheidend ist die auszuübende Tätigkeit. Ausbildung, Abschluss oder Stellenbezeichnung allein führen nicht automatisch zu einer Entgeltgruppe.

Tarifbeschäftigte des Bundes. Neben den allgemeinen Merkmalen enthält die Entgeltordnung zahlreiche besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Berufe.

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Gruppen und Anforderungen im Überblick

Die Kurztexte erleichtern die Orientierung. Maßgeblich bleiben der vollständige Tarifvertrag und die tatsächliche Eingruppierung durch den Arbeitgeber – Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung bestimmen dabei mit.

Entgeltgruppen

E 15Details

Für E 15 kommt es auf die auszuübende Tätigkeit nach der Entgeltordnung Bund an, nicht auf den formalen Abschluss allein. Kennzeichnend sind hochspezialisierte wissenschaftliche Aufgaben oder Leitungsfunktionen mit besonders hoher Verantwortung. Höhere Stufen werden über die geltenden Stufenlaufzeiten und einschlägige Berufserfahrung erreicht.

Typische Beispiele

  • Leitung größerer Referate oder Stabsstellen in obersten Bundesbehörden
  • Hochspezialisierte wissenschaftliche Tätigkeiten mit besonderer Verantwortung
  • Verantwortliche für komplexe Grundsatz- und Steuerungsaufgaben des Bundes
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E 14Details

Die Eingruppierung in E 14 richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit nach der Entgeltordnung Bund und nicht nach dem erlernten Beruf. Gegenüber E 13 stehen sich heraushebende, besonders verantwortungsvolle wissenschaftliche Aufgaben im Vordergrund. Der Stufenaufstieg folgt der einschlägigen Berufserfahrung und den vorgesehenen Stufenlaufzeiten.

Typische Beispiele

  • Herausgehobene wissenschaftliche Tätigkeiten in obersten Bundesbehörden
  • Leitung von Referaten oder bedeutenden Projekten beim Bund
  • Hochspezialisierte Fachkräfte mit besonderer fachlicher Verantwortung
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E 13Details

Für E 13 ist die auszuübende Tätigkeit nach der Entgeltordnung Bund entscheidend, nicht allein der Studienabschluss. Typisch ist eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung, etwa ein Master oder Diplom (Uni), mit entsprechend wissenschaftlich geprägter Tätigkeit. Die Stufenzuordnung folgt der einschlägigen Berufserfahrung über die festgelegten Stufenlaufzeiten.

Typische Beispiele

  • Wissenschaftliche Sachbearbeitung und Referententätigkeit in Ministerien
  • Wissenschaftliche Sachbearbeitung in Forschungs- und Fachaufgaben des Bundes
  • Hoch qualifizierte Fachaufgaben in Recht, Technik oder Naturwissenschaften auf Master-/Uni-Niveau
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E 12Details

Die Zuordnung zu E 12 folgt der auszuübenden Tätigkeit nach der Entgeltordnung Bund und nicht dem erlernten Beruf. Charakteristisch sind besonders hochwertige Aufgaben mit erheblicher Bedeutung oder Verantwortung, häufig mit Leitungsanteilen. Höhere Stufen ergeben sich aus der einschlägigen Berufserfahrung über die festgelegten Stufenlaufzeiten.

Typische Beispiele

  • Hochwertige Fach- und Grundsatzsachbearbeitung in obersten Bundesbehörden
  • Leitung von Arbeitsgruppen oder komplexen Projekten beim Bund
  • Spezialistinnen und Spezialisten mit hoher fachlicher Verantwortung
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E 11Details

Ob E 11 zutrifft, bestimmt die auszuübende Tätigkeit nach der Entgeltordnung Bund und nicht der Studienabschluss allein. Gegenüber E 10 stehen sich heraushebende, besonders verantwortungsvolle Aufgaben im Vordergrund. Der Stufenaufstieg richtet sich nach einschlägiger Berufserfahrung und den vorgesehenen Stufenlaufzeiten.

Typische Beispiele

  • Besonders verantwortungsvolle Sachbearbeitung in Ministerien und Bundesämtern
  • Teamleitungen und Projektkoordination mit Hochschulabschluss
  • Spezialisierte Fachkräfte in IT, Technik oder Recht beim Bund
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E 10Details

Die Eingruppierung in E 10 richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit nach der Entgeltordnung Bund und nicht nach dem erlernten Beruf. Typisch ist ein Hochschulabschluss, etwa als Bachelor, verbunden mit anspruchsvollen Aufgaben und teils Teamverantwortung. Höhere Stufen werden über die geltenden Stufenlaufzeiten und einschlägige Berufserfahrung erreicht.

Typische Beispiele

  • Anspruchsvolle Sachbearbeitung mit Hochschulabschluss in Bundesbehörden
  • Beschäftigte mit ersten Koordinations- oder Teamleitungsaufgaben
  • Fachverantwortliche in IT-, Technik- oder Verwaltungsbereichen des Bundes
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E 9cDetails

Für E 9c ist die auszuübende Tätigkeit nach der Entgeltordnung Bund entscheidend, nicht der formale Berufstitel. Kennzeichnend ist in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium, etwa als Bachelor oder Diplom (FH), mit entsprechend verantwortungsvoller Tätigkeit. Die Stufenzuordnung folgt der einschlägigen Berufserfahrung über die festgelegten Stufenlaufzeiten.

Typische Beispiele

  • Sachbearbeitung auf Bachelor- oder Diplom-FH-Niveau in Bundesbehörden
  • Beschäftigte mit besonders verantwortungsvollen Fachaufgaben in der Verwaltung
  • Fachreferentinnen und Fachreferenten mit einschlägigem Hochschulabschluss
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E 9bDetails

Die Zuordnung zu E 9b richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit nach der Entgeltordnung Bund, nicht nach dem erlernten Beruf. Gegenüber E 9a treten ein höherer Anspruch und selbstständige Leistungen in den Vordergrund. Der Stufenaufstieg folgt der einschlägigen Berufserfahrung und den geltenden Stufenlaufzeiten.

Typische Beispiele

  • Anspruchsvolle gehobene Sachbearbeitung in Ministerien und Bundesoberbehörden
  • Beschäftigte mit selbstständigen Leistungen in Personal-, Haushalts- oder Vergabestellen
  • Fachbeschäftigte mit erweiterter Verantwortung in der Bundesverwaltung
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E 9aDetails

Maßgeblich für E 9a ist die auszuübende Tätigkeit nach der Entgeltordnung Bund und nicht der erlernte Beruf. Kennzeichnend sind gründliche und umfassende Fachkenntnisse sowie eine eigenständige Bearbeitung in der gehobenen Sachbearbeitung. Die Stufen folgen der einschlägigen Berufserfahrung; E 9a weist dabei eine eigene Stufenstruktur auf.

Typische Beispiele

  • Gehobene Sachbearbeitung in der allgemeinen Bundesverwaltung
  • Beschäftigte mit umfassenden Fachkenntnissen in Förder- und Zuwendungsverfahren
  • Fachbeschäftigte mit eigenständigem Zuständigkeitsbereich in Bundesbehörden
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E 8Details

Die Eingruppierung in E 8 folgt der auszuübenden Tätigkeit nach der Entgeltordnung Bund und nicht der Ausbildungsbezeichnung. Charakteristisch sind gründliche und vielseitige Fachkenntnisse, die selbstständige Leistungen einschließen. Höhere Stufen ergeben sich aus der einschlägigen Berufserfahrung und den vorgesehenen Stufenlaufzeiten.

Typische Beispiele

  • Erfahrene Sachbearbeitung mit selbstständigem Aufgabenbereich
  • Technische Fachkräfte mit besonderer Spezialisierung beim Bund
  • Beschäftigte mit anspruchsvolleren Fachaufgaben in der allgemeinen Verwaltung
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E 7Details

Für E 7 kommt es auf die auszuübende Tätigkeit nach der Entgeltordnung Bund an, nicht auf den erlernten Beruf. Kennzeichnend ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in Verbindung mit gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen. Der Stufenaufstieg erfolgt entsprechend der einschlägigen Berufserfahrung über die festgelegten Stufenlaufzeiten.

Typische Beispiele

  • Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mit vielseitigen Fachkenntnissen
  • Technische Fachkräfte mit erweitertem Aufgabenspektrum in Bundesbehörden
  • Beschäftigte in der Bundeswehrverwaltung mit anspruchsvolleren Fachaufgaben
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E 6Details

Maßgeblich für die Zuordnung zur Entgeltgruppe 6 ist die auszuübende Tätigkeit nach der Entgeltordnung Bund, nicht der erlernte Beruf. E 6 erfasst typischerweise Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung und gründliche Fachkenntnisse erfordern. Die Stufenzuordnung richtet sich nach einschlägiger Berufserfahrung; höhere Stufen werden über definierte Stufenlaufzeiten erreicht.

Typische Beispiele

  • Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung in Verwaltung und Sekretariat
  • Beschäftigte in der Sachbearbeitung mit gründlichen Fachkenntnissen
  • Technische und handwerkliche Fachkräfte des Bundes mit entsprechender Ausbildung
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E 5Details

Die Eingruppierung in E 5 richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit nach der Entgeltordnung Bund und nicht nach dem erlernten Beruf. Typisch ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in Verbindung mit einfacheren fachlichen Aufgaben. Die Stufenzuordnung folgt der einschlägigen Berufserfahrung; höhere Stufen werden über die geltenden Stufenlaufzeiten erreicht.

Typische Beispiele

  • Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung in der einfacheren Sachbearbeitung
  • Beschäftigte in Registratur, Posteingang und allgemeiner Verwaltung
  • Technische Assistenzkräfte in Bundeseinrichtungen
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E 4Details

Für die Eingruppierung in E 4 ist die auszuübende Tätigkeit nach der Entgeltordnung Bund entscheidend, nicht die Berufsbezeichnung. Erfasst werden einfachere Tätigkeiten, die teils erhöhte Anforderungen oder eine besondere Verantwortung gegenüber E 3 aufweisen. Der Stufenaufstieg richtet sich nach einschlägiger Berufserfahrung und den vorgesehenen Stufenlaufzeiten.

Typische Beispiele

  • Beschäftigte im Werkstatt- und Instandhaltungsbereich des Bundes
  • Anspruchsvollere Lager- und Materialwirtschaftstätigkeiten
  • Beschäftigte im technischen Hilfsdienst mit erweiterter Verantwortung
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E 3Details

Ob E 3 zutrifft, bestimmt die auszuübende Tätigkeit nach der Entgeltordnung Bund und nicht der erlernte Beruf. Die Gruppe deckt Arbeiten ab, die über reine Anlerntätigkeiten hinausgehen und gewisse Fertigkeiten erfordern. Höhere Stufen werden über die geltenden Stufenlaufzeiten und einschlägige Berufserfahrung erreicht.

Typische Beispiele

  • Beschäftigte mit einfacheren technischen Hilfstätigkeiten in der Bundeswehrverwaltung
  • Unterstützende Sachbearbeitung mit einfachen Routineaufgaben
  • Fahrdienst- und Logistiktätigkeiten in Bundesbehörden
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E 2Details

Die Zuordnung zu E 2 folgt der auszuübenden Tätigkeit nach der Entgeltordnung Bund, nicht der formalen Vorbildung. Erfasst werden einfachere Arbeiten, die nach einer kurzen Anlernphase selbstständig erledigt werden. Mit wachsender einschlägiger Berufserfahrung erfolgt der Aufstieg über die geltenden Stufenlaufzeiten.

Typische Beispiele

  • Angelernte Kräfte im Lager- und Magazindienst des Bundes
  • Einfache Tätigkeiten in der Hausverwaltung und im Materialwesen
  • Unterstützende Tätigkeiten im Wach- und Pfortendienst
E 2 in der Entgelttabelle ansehen

E 1Details

Maßgeblich für E 1 ist die auszuübende Tätigkeit nach der Entgeltordnung Bund und nicht ein erlernter Beruf. Die Entgeltgruppe erfasst einfachste Arbeiten, die ohne nennenswerte Einarbeitung verrichtet werden. Der Stufenaufstieg folgt den festgelegten Stufenlaufzeiten mit zunehmender einschlägiger Berufserfahrung.

Typische Beispiele

  • Einfache Boten- und Zustelldienste in Bundesbehörden
  • Reinigungs- und Versorgungstätigkeiten ohne besondere Vorkenntnisse
  • Einfache Hilfstätigkeiten in der allgemeinen Verwaltung
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Gruppe ist nicht gleich Stufe

Die oben erklärte Gruppe bewertet Tätigkeit oder Qualifikation. Innerhalb dieser Gruppe bestimmt die Stufe, Staffel oder das Berufsjahr den Tabellenwert.

Häufige Fragen

Antworten zur Eingruppierung bei TVöD Bund.

Wie finde ich meine richtige Gruppe bei TVöD Bund?

Entscheidend ist die auszuübende Tätigkeit. Ausbildung, Abschluss oder Stellenbezeichnung allein führen nicht automatisch zu einer Entgeltgruppe. Vergleiche deshalb deine schriftlich übertragenen Aufgaben mit der verlinkten Entgeltordnung. Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung, Personalstelle und Interessenvertretung können bei der Prüfung helfen.

Was ist der Unterschied zwischen Entgeltgruppe und Stufe?

Die Gruppe bewertet die Tätigkeit oder Qualifikation. Die Stufe, Staffel oder das Berufsjahr bildet meist Erfahrung beziehungsweise Beschäftigungszeit ab. Die passenden Tabellenwerte findest du in der Entgelttabelle; der Rechner verbindet beide Angaben mit deiner Arbeitszeit.

Führt ein Abschluss automatisch zu einer höheren Gruppe?

In der Regel nein. Eine Ausbildung, Fortbildung oder ein Studium muss für die übertragene Tätigkeit tariflich erforderlich sein und tatsächlich genutzt werden. Ausnahmen und ausdrücklich personenbezogene Merkmale stehen in der jeweiligen Entgeltordnung.

Was kann ich bei Zweifeln an meiner Eingruppierung tun?

Sichere zuerst Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung und eine Aufstellung der tatsächlich ausgeübten Aufgaben. Bitte anschließend Personalstelle oder Arbeitgeber um die tarifliche Fundstelle; Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung oder Gewerkschaft können die Einordnung prüfen.

Quelle und Prüfhinweis

Grundlage: Entgeltordnung Bund – Anlage 1 zum TVöD, Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, amtliche Bundesfassung, Stand 22. Mai 2026. Abgerufen am 15. August 2026. Die Darstellung fasst die Tarifmerkmale zusammen und ersetzt keine individuelle Prüfung oder Rechtsberatung.