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Eingruppierungsinfo · BAT-KF

BAT-KF: Eingruppierung, Entgeltgruppen und Anforderungen

Entscheidend ist die auszuübende Tätigkeit. Ausbildung, Abschluss oder Stellenbezeichnung allein führen nicht automatisch zu einer Entgeltgruppe.

Beschäftigte im kirchlichen Dienst der beteiligten evangelischen Landeskirchen. Der Allgemeine Entgeltgruppenplan und besondere Entgeltgruppenpläne regeln die Zuordnung. Die Erläuterungen zu EG 2 bis EG 15 beziehen sich auf den allgemeinen Verwaltungsdienst.

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Gruppen und Anforderungen im Überblick

Die Kurztexte erleichtern die Orientierung. Maßgeblich bleiben der vollständige Tarifvertrag und die tatsächliche Eingruppierung durch den Arbeitgeber – Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung bestimmen dabei mit.

Entgeltgruppen

EG 1Details

Einstiegsgruppe für die in den jeweiligen Berufsgruppen des AEGP ausdrücklich zugeordneten einfachsten Tätigkeiten. Für Verwaltung, Handwerk, Hauswirtschaft oder technische Dienste gelten jeweils eigene Kataloge.

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EG 1aDetails

Einfache Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung von in der Regel fünf Wochen nötig ist – die Zwischenstufe zwischen EG 1 und EG 2 in den Berufsgruppen Handwerk, Landwirtschaft/Gartenbau/Friedhofswesen und Hauswirtschaft.

Typische Beispiele

  • Zubereiten von Kaltverpflegung
  • Reinigungsarbeiten in Wohn-, Betreuungs- und Behandlungsräumen
  • Eingearbeitete Hilfskräfte in Gärtnerei und Friedhofswesen
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EG 1bDetails

Historische Gruppe: früher die Eingruppierung der Gemeindeschwesternhelferinnen (Berufsgruppe 1.4, aufgehoben zum 31.12.2019). Das Tabellenentgelt der Anlage 4a wird für Bestandsfälle weitergeführt und liegt – anders als die Nummer vermuten lässt – über dem der EG 2.

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EG 2Details

Einfache Tätigkeiten. Der AEGP nennt hierfür ausdrücklich Hausdruckerei, Botendienst, Pforte, Telefon und Schreibdienst.

Typische Beispiele

  • Bote/Botin
  • Pförtner/in
  • Telefonist/in
  • Schreibkraft
  • Mitarbeit in einer Hausdruckerei
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EG 2ÜDetails

Überleitungsgruppe aus einer früheren Entgeltstruktur. Sie ist keine reguläre neue Tätigkeitsgruppe, auch wenn sie in der Tabelle noch erscheint.

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EG 3Details

Schwierige Tätigkeiten oberhalb der einfachen Verwaltungsaufgaben – etwa erschwerte Schreib-, Pforten- oder Telefonaufgaben.

Typische Beispiele

  • Schwierige Schreibarbeiten
  • Pförtner- oder Botendienst mit schwieriger Tätigkeit
  • Telefonist/in in einer großen Vermittlungsstelle
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EG 4Details

Tätigkeiten der EG 3, die mindestens zu einem Drittel gründliche Fachkenntnisse erfordern.

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EG 5Details

Tätigkeiten mit gründlichen Fachkenntnissen.

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EG 6Details

Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse sowie selbstständige Leistungen in nicht unerheblichem Umfang.

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EG 7Details

Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens zu einem Drittel selbstständige Leistungen.

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EG 8Details

Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse auf dem Niveau des Lehrgangs für den mittleren kirchlichen Verwaltungsdienst sowie mindestens zur Hälfte selbstständige Leistungen.

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EG 9Details

Gründliche, umfassende Fachkenntnisse auf dem Niveau des Lehrgangs für den gehobenen kirchlichen Verwaltungsdienst und mindestens zur Hälfte selbstständige Leistungen.

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EG 10Details

Aus EG 9 herausgehobene Aufgaben durch besonders verantwortungsvolle Tätigkeit oder besondere Schwierigkeit und Bedeutung des Aufgabenbereichs.

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EG 11Details

Erhebliche Heraushebung aus EG 10 durch das Maß der Verantwortung. Der AEGP nennt auch die ständige stellvertretende Leitung eines Kreiskirchenamts oder einer entsprechenden Verwaltungseinrichtung.

Typische Beispiele

  • Ständige stellvertretende Leitung eines Kreiskirchenamts
  • Ständige stellvertretende Leitung einer entsprechenden Verwaltungseinrichtung
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EG 12Details

Besonders schwierige und bedeutende Aufgaben mit erhöhtem Verantwortungsgrad oder ausdrücklich benannte Leitungsfunktionen, etwa Leitung eines Kreiskirchenamts.

Typische Beispiele

  • Leitung eines Kreiskirchenamts
  • Ständige stellvertretende Leitung eines mittleren Kreiskirchenamts
  • Leitung mit mindestens drei ständig unterstellten Beschäftigten ab EG 11
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EG 13Details

Herausgehobene Verwaltungsleitung, besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder Tätigkeiten mit sachbezogener wissenschaftlicher Betrachtung, umfangreicher Informationsverarbeitung und Analyse von Zusammenhängen.

Typische Beispiele

  • Leitung eines mittleren Kreiskirchenamts
  • Sachbezogene wissenschaftliche Analyse und umfangreiche Informationsverarbeitung
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EG 14Details

Leitung eines großen Kreiskirchenamts oder eine weitere klar abgegrenzte Heraushebung aus den EG-12-/EG-13-Aufgaben.

Typische Beispiele

  • Leitung eines großen Kreiskirchenamts
  • Leitung mit mindestens fünf ständig unterstellten Beschäftigten ab EG 11
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EG 15Details

Tarifliche Spitzengruppe für besonders große Verwaltungsleitungsfunktionen oder für Leitungsaufgaben mit einer weiteren, klar bezifferten Verantwortungsebene.

Typische Beispiele

  • Leitung eines großen Kreiskirchenamts
  • Leitung mit mindestens drei ständig unterstellten Beschäftigten ab EG 13
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EG 15ÜDetails

Überleitungsgruppe oberhalb der regulären EG 15 für tariflich geschützte Bestandsfälle.

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Gruppe ist nicht gleich Stufe

Die oben erklärte Gruppe bewertet Tätigkeit oder Qualifikation. Innerhalb dieser Gruppe bestimmt die Stufe, Staffel oder das Berufsjahr den Tabellenwert.

Häufige Fragen

Antworten zur Eingruppierung bei BAT-KF.

Wie finde ich meine richtige Gruppe bei BAT-KF?

Entscheidend ist die auszuübende Tätigkeit. Ausbildung, Abschluss oder Stellenbezeichnung allein führen nicht automatisch zu einer Entgeltgruppe. Vergleiche deshalb deine schriftlich übertragenen Aufgaben mit der verlinkten Entgeltordnung. Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung, Personalstelle und Interessenvertretung können bei der Prüfung helfen.

Was ist der Unterschied zwischen Entgeltgruppe und Stufe?

Die Gruppe bewertet die Tätigkeit oder Qualifikation. Die Stufe, Staffel oder das Berufsjahr bildet meist Erfahrung beziehungsweise Beschäftigungszeit ab. Die passenden Tabellenwerte findest du in der Entgelttabelle; der Rechner verbindet beide Angaben mit deiner Arbeitszeit.

Führt ein Abschluss automatisch zu einer höheren Gruppe?

In der Regel nein. Eine Ausbildung, Fortbildung oder ein Studium muss für die übertragene Tätigkeit tariflich erforderlich sein und tatsächlich genutzt werden. Ausnahmen und ausdrücklich personenbezogene Merkmale stehen in der jeweiligen Entgeltordnung.

Was kann ich bei Zweifeln an meiner Eingruppierung tun?

Sichere zuerst Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung und eine Aufstellung der tatsächlich ausgeübten Aufgaben. Bitte anschließend Personalstelle oder Arbeitgeber um die tarifliche Fundstelle; Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung oder Gewerkschaft können die Einordnung prüfen.

Quelle und Prüfhinweis

Grundlage: Allgemeiner Entgeltgruppenplan zum BAT-KF, Kirchenrecht der Evangelischen Kirche im Rheinland, aktuelle kirchenrechtliche Fassung. Abgerufen am 15. August 2026. Die Darstellung fasst die Tarifmerkmale zusammen und ersetzt keine individuelle Prüfung oder Rechtsberatung.