Tarifvertrag-Online

Tarifvertrag-Online

Beamtenbesoldung · Bund

Besoldungsrechner Bund 2026

Bund, Besoldungsordnung A: 14 Besoldungsgruppen von A 3 bis A 16, gültig ab 01.05.2026.

Dieser Besoldungsrechner für Bundesbeamtinnen und -beamte schätzt aus Besoldungsgruppe (A 3 bis A 16), Erfahrungsstufe und Familienstand das monatliche Brutto und – ohne Sozialabgaben, aber mit PKV-Eigenanteil und privater Pflege-Pflichtversicherung – das verfügbare Netto. Abgebildet ist die vorläufige Abschlagszahlung mit der weiteren linearen Erhöhung um 2,8 Prozent ab 01.05.2026. Das endgültige Anpassungsgesetz ist noch nicht verkündet.

Datenstand

Bund (Abschlagszahlung ab 01.05.2026). Grundgehalt Besoldungsordnung A, gültig ab 01.05.2026 bis zu einer Neuregelung. vorläufige Abschlagszahlung: +2,8 % ab 01.05.2026; endgültiges Anpassungsgesetz noch nicht verkündet.

Besoldungsrechner

Besoldung

Alle Familienzuschlag-Beträge Bund in der Tabelle →

Für die Netto-Schätzung

Monatlicher Eigenbeitrag zur privaten Krankenversicherung.

Beitrag zur privaten Pflege-Pflichtversicherung.

Alle Werte als Tabelle: Besoldungstabelle Bund (A)

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Beamtenbesoldung Bund.

Was ändert sich in der Besoldungstabelle Bund ab Mai 2026?

Ab Mai 2026 (01.05.2026) gilt die zweite Stufe der Besoldungsanpassung des Bundes: Die Grundgehälter steigen linear um weitere 2,8 Prozent, zunächst als vorläufige Abschlagszahlung. Die Tabelle zeigt bereits diesen Stand; das endgültige Anpassungsgesetz ist noch nicht verkündet.

Ab wann gelten die Werte dieser Besoldungstabelle (Bund)?

Die hinterlegten Grundgehälter der Besoldungsordnung A gelten ab 01.05.2026 und bleiben gültig, bis eine neue Besoldungsanpassung sie ablöst (vorläufige Abschlagszahlung: +2,8 % ab 01.05.2026; endgültiges Anpassungsgesetz noch nicht verkündet).

Warum fallen bei der Beamtenbesoldung keine Sozialabgaben an?

Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Im Krankheitsfall greift die Beihilfe; den Restanteil deckt eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Deren Eigenanteil (PKV/PPV) lässt sich im Besoldungsrechner eintragen, um das verfügbare Netto zu schätzen.

Was ist im Grundgehalt enthalten – und was nicht?

Die Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt der Besoldungsgruppen A 3 bis A 16 je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag sowie Amts- und Stellenzulagen sind im Grundgehalt nicht enthalten; den Familienzuschlag berücksichtigt der Besoldungsrechner.

Wie schätzt der Besoldungsrechner Bund das Netto?

Aus Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und Familienstand ergibt sich das Brutto inklusive Familienzuschlag; davon zieht der Rechner Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie den eingetragenen PKV-/PPV-Eigenanteil ab. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Bezügemitteilung.

Weitere Besoldungsordnungen für Bund

Rechner und Tabellen der anderen Besoldungsordnungen desselben Dienstherrn.

Beamtenbesoldung Bund im Überblick →Familienzuschlag BundAlle Dienstherren und Besoldungsordnungen →

Hinweis zur Beamtenbesoldung

Beamtinnen und Beamte werden nicht nach Tarifvertrag, sondern per Gesetz besoldet. Es fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an; Krankheitskosten werden über Beihilfe und private Restkostenversicherung gedeckt. Diese Seite ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen und Datenstand

Bundeskabinett: Abschlagszahlungen zur Besoldungsübertragung 2025/2026, Stand 03.09.2025. Bundesregierung, gültig ab 01.05.2026 (unbefristet). Amtlicher Kabinettsbeschluss über Abschlagszahlungen; Auszahlung unter Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung.

Besoldungserhöhung Bund: Abschlagszahlung +2,8 % ab Mai 2026, Stand 03.09.2025. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig ab 01.05.2026 (unbefristet). Rechenregel für den zweiten Abschlag: lineare Erhöhung um 2,8 % auf den Abschlagsstand ab 01.04.2025.

dbb Besoldungstabelle Bund (BBesG Anlage IV), ab 01.03.2024, Stand 01.03.2024. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.03.2024 bis 31.03.2025. 2025-Werte rechnerisch x1,03 (lineare Erhöhung +3,0 % ab 01.04.2025); amtliche 04/2025-Anlage IV vor Produktivnahme spiegeln.

Dieser Tabellenstand gilt bis zu einer gesetzlichen Neuregelung; angekündigte Anpassungen ohne belastbare Tabelle werden nicht vorweggenommen.