Tarifvertrag-Online

Tarifvertrag-Online

Beamtenbesoldung · Bund

Besoldungstabelle Bund R 2025 (Richter)

Die Grundgehaltstabelle der Richterbesoldung R für den Bund ab 01.04.2025: R 2 mit Erfahrungsstufen (1 bis 8) sowie R 3 bis R 10 als feste Gehälter (in der Spalte Stufe 1 dargestellt). R 1 und R 4 sind beim Bund weggefallen. Familienzuschlag und Zulagen berücksichtigt der Besoldungsrechner.

Datenstand

Bund R 2025 (rechnerisch +3,0 % ab 01.04.2025). Grundgehalt Besoldungsordnung R, gültig 01.04.2025 bis 30.04.2026. rechnerisch x1,03 (amtliche 04/2025-Anlage ausstehend).

Tipp: Einen Wert anklicken, um ihn direkt im Besoldungsrechner zu öffnen.

BesoldungsgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8
R 26269,33 €6579,94 €6889,05 €7311,90 €7737,62 €8161,94 €8587,71 €9013,47 €
R 39891,19 €
R 511099,94 €
R 611713,81 €
R 712305,77 €
R 812925,42 €
R 913693,84 €
R 1016566,89 €

Monatliches Grundgehalt (Besoldungsordnung R) je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen sind nicht enthalten.

R 2 hat Erfahrungsstufen (Stufe 1-8); R 3-R 10 sind feste Gehälter (in Spalte Stufe 1). R 1 und R 4 sind beim Bund weggefallen.

Netto schätzen: Besoldungsrechner Bund R

Hinweis zur Beamtenbesoldung

Beamtinnen und Beamte werden nicht nach Tarifvertrag, sondern per Gesetz besoldet. Es fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an; Krankheitskosten werden über Beihilfe und private Restkostenversicherung gedeckt. Diese Seite ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen und Datenstand

BMI Besoldungstabellen Bund (Anlagen IV/V, BBesO B/W/R), ab 01.03.2024, Stand 01.03.2024. Bundesministerium des Innern und für Heimat, gültig 01.03.2024 bis 31.03.2025. 2025-Werte rechnerisch x1,03 (lineare +3,0 % ab 01.04.2025); amtliche 04/2025-Anlage vor Produktivnahme spiegeln. R 1 und R 4 sind beim Bund weggefallen; R 3-R 10 feste Gehälter.

Diese Datenversion gilt laut Quellen bis 30.04.2026; für Zeiträume danach bitte neue Besoldungsanpassung prüfen.