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Beamtenbesoldung · Bund

Besoldungstabelle Bund R 2026 (Richter)

Bund, Besoldungsordnung R: 8 Besoldungsgruppen von R 2 bis R 10, gültig ab 01.05.2026.

Die Grundgehaltstabelle der Richterbesoldung R für den Bund ab 01.05.2026 (vorläufige Abschlagszahlung, +2,8 %): R 2 mit Erfahrungsstufen (1 bis 8) sowie R 3 bis R 10 als feste Gehälter (in der Spalte Stufe 1 dargestellt). R 1 und R 4 sind beim Bund weggefallen. Familienzuschlag und Zulagen berücksichtigt der Besoldungsrechner.

Datenstand

Bund R (Abschlagszahlung ab 01.05.2026). Grundgehalt Besoldungsordnung R, gültig ab 01.05.2026 bis zu einer Neuregelung. vorläufige Abschlagszahlung: +2,8 % ab 01.05.2026; endgültiges Anpassungsgesetz noch nicht verkündet.

Tipp: Einen Wert anklicken, um ihn direkt im Besoldungsrechner zu öffnen.

BesoldungsgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8
R 26444,87 €6764,18 €7081,94 €7516,63 €7954,27 €8390,47 €8828,17 €9265,85 €
R 310168,14 €
R 511410,74 €
R 612041,80 €
R 712650,33 €
R 813287,33 €
R 914077,27 €
R 1017030,76 €

Monatliches Grundgehalt (Besoldungsordnung R) je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen sind nicht enthalten.

R 2 hat Erfahrungsstufen (Stufe 1-8); R 3-R 10 sind feste Gehälter (in Spalte Stufe 1). R 1 und R 4 sind beim Bund weggefallen.

Netto schätzen: Besoldungsrechner Bund R

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Beamtenbesoldung Bund.

Ab wann gelten die Werte dieser Besoldungstabelle (Bund)?

Die hinterlegten Grundgehälter der Besoldungsordnung R gelten ab 01.05.2026 und bleiben gültig, bis eine neue Besoldungsanpassung sie ablöst (vorläufige Abschlagszahlung: +2,8 % ab 01.05.2026; endgültiges Anpassungsgesetz noch nicht verkündet).

Warum fallen bei der Beamtenbesoldung keine Sozialabgaben an?

Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Im Krankheitsfall greift die Beihilfe; den Restanteil deckt eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Deren Eigenanteil (PKV/PPV) lässt sich im Besoldungsrechner eintragen, um das verfügbare Netto zu schätzen.

Was ist im Grundgehalt enthalten – und was nicht?

Die Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt der Besoldungsgruppen R 2 bis R 10 je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag sowie Amts- und Stellenzulagen sind im Grundgehalt nicht enthalten; den Familienzuschlag berücksichtigt der Besoldungsrechner.

Wie schätzt der Besoldungsrechner Bund das Netto?

Aus Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und Familienstand ergibt sich das Brutto inklusive Familienzuschlag; davon zieht der Rechner Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie den eingetragenen PKV-/PPV-Eigenanteil ab. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Bezügemitteilung.

Weitere Besoldungsordnungen für Bund

Rechner und Tabellen der anderen Besoldungsordnungen desselben Dienstherrn.

Beamtenbesoldung Bund im Überblick →Familienzuschlag BundAlle Dienstherren und Besoldungsordnungen →

Hinweis zur Beamtenbesoldung

Beamtinnen und Beamte werden nicht nach Tarifvertrag, sondern per Gesetz besoldet. Es fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an; Krankheitskosten werden über Beihilfe und private Restkostenversicherung gedeckt. Diese Seite ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen und Datenstand

Bundeskabinett: Abschlagszahlungen zur Besoldungsübertragung 2025/2026, Stand 03.09.2025. Bundesregierung, gültig ab 01.05.2026 (unbefristet). Amtlicher Kabinettsbeschluss über Abschlagszahlungen; Auszahlung unter Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung.

Besoldungserhöhung Bund: Abschlagszahlung +2,8 % ab Mai 2026, Stand 03.09.2025. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig ab 01.05.2026 (unbefristet). Rechenregel für den zweiten Abschlag: lineare Erhöhung um 2,8 % auf den Abschlagsstand ab 01.04.2025.

BMI Besoldungstabellen Bund (Anlagen IV/V, BBesO B/W/R), ab 01.03.2024, Stand 01.03.2024. Bundesministerium des Innern und für Heimat, gültig 01.03.2024 bis 31.03.2025. Basis 03/2024; Werte ab 04/2025 rechnerisch x1,03, ab 01.05.2026 zusätzlich x1,028 (Abschlagsregel). Amtliche Anlage nach Verkündung des Anpassungsgesetzes spiegeln.

Dieser Tabellenstand gilt bis zu einer gesetzlichen Neuregelung; angekündigte Anpassungen ohne belastbare Tabelle werden nicht vorweggenommen.