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Beamtenbesoldung · Bund

Besoldungsrechner Bund R 2026 (Richter)

Bund, Besoldungsordnung R: 8 Besoldungsgruppen von R 2 bis R 10, vorläufiger Stand ab 01.05.2026.

Dieser Rechner schätzt aus der Besoldungsgruppe R 2 bis R 10 das monatliche Brutto und – mit Familienzuschlag und PKV-Eigenanteil – das verfügbare Netto für Richterinnen, Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Bundes. R 2 hat Erfahrungsstufen (1 bis 8), R 3 bis R 10 sind feste Gehälter; R 1 und R 4 sind beim Bund weggefallen. Grundlage ist die vorläufige Abschlagszahlung des Bundes ab 01.05.2026 (+2,8 % auf den Stand 04/2025).

Datenstand

Bund R (Abschlagszahlung ab 01.05.2026). Grundgehalt Besoldungsordnung R, vorgesehener Zeitraum: gültig ab 01.05.2026 bis zu einer Neuregelung. vorläufige Abschlagszahlung: +2,8 % ab 01.05.2026; endgültiges Anpassungsgesetz noch nicht verkündet.

Besoldungsrechner

Besoldung

Alle Familienzuschlag-Beträge Bund in der Tabelle →

R 2 hat Erfahrungsstufen (Stufe 1-8); R 3-R 10 sind feste Gehälter (in Spalte Stufe 1). R 1 und R 4 sind beim Bund weggefallen.

Für die Netto-Schätzung

Monatlicher Eigenbeitrag zur privaten Krankenversicherung.

Beitrag zur privaten Pflege-Pflichtversicherung.

Alle Werte als Tabelle: Besoldungstabelle Bund R

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Beamtenbesoldung Bund.

Ab wann gelten die Werte dieser Besoldungstabelle (Bund)?

Die vorläufigen Grundgehälter sind für den Zeitraum ab 01.05.2026 vorgesehen (vorläufige Abschlagszahlung: +2,8 % ab 01.05.2026; endgültiges Anpassungsgesetz noch nicht verkündet). Die endgültige gesetzliche Regelung steht noch aus; die Beträge können sich ändern.

Warum fallen bei der Beamtenbesoldung keine Sozialabgaben an?

Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Im Krankheitsfall greift die Beihilfe; den Restanteil deckt eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Deren Eigenanteil (PKV/PPV) lässt sich im Besoldungsrechner eintragen, um das verfügbare Netto zu schätzen.

Was ist im Grundgehalt enthalten – und was nicht?

Die Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt der Besoldungsgruppen R 2 bis R 10 je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag sowie Amts- und Stellenzulagen sind im Grundgehalt nicht enthalten; den Familienzuschlag berücksichtigt der Besoldungsrechner.

Wie schätzt der Besoldungsrechner Bund das Netto?

Aus Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und Familienstand ergibt sich das Brutto inklusive Familienzuschlag; davon zieht der Rechner Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie den eingetragenen PKV-/PPV-Eigenanteil ab. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Bezügemitteilung.

Weitere Besoldungsordnungen für Bund

Rechner und Tabellen der anderen Besoldungsordnungen desselben Dienstherrn.

Beamtenbesoldung Bund im Überblick →Familienzuschlag BundAlle Dienstherren und Besoldungsordnungen →

Hinweis zur Beamtenbesoldung

Beamtinnen und Beamte werden nicht nach Tarifvertrag, sondern per Gesetz besoldet. Es fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an; Krankheitskosten werden über Beihilfe und private Restkostenversicherung gedeckt. Diese Seite ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen und Datenstand

Bundeskabinett: Abschlagszahlungen zur Besoldungsübertragung 2025/2026, Stand 03.09.2025. Bundesregierung, gültig ab 01.05.2026 (unbefristet). Amtlicher Kabinettsbeschluss über Abschlagszahlungen; Auszahlung unter Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung.

Besoldungserhöhung Bund: Abschlagszahlung +2,8 % ab Mai 2026, Stand 03.09.2025. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig ab 01.05.2026 (unbefristet). Rechenregel für den zweiten Abschlag: lineare Erhöhung um 2,8 % auf den Abschlagsstand ab 01.04.2025.

BMI Besoldungstabellen Bund (Anlagen IV/V, BBesO B/W/R), ab 01.03.2024, Stand 01.03.2024. Bundesministerium des Innern und für Heimat, gültig 01.03.2024 bis 31.03.2025. Basis 03/2024; Werte ab 04/2025 rechnerisch x1,03, ab 01.05.2026 zusätzlich x1,028 (Abschlagsregel). Amtliche Anlage nach Verkündung des Anpassungsgesetzes spiegeln.

Die Tabelle zeigt den veröffentlichten vorläufigen Stand für den vorgesehenen Zeitraum. Die endgültige gesetzliche Regelung kann davon abweichen.