Niedersachsen, Besoldungsordnung R: 8 Besoldungsgruppen von R 1 bis R 8, gültig ab 01.04.2026.
Dieser Rechner schätzt aus der Besoldungsgruppe R 1 bis R 8 das monatliche Brutto und - ohne Sozialabgaben, aber mit Familienzuschlag und PKV-Eigenanteil - das verfügbare Netto für Richter und Staatsanwälte der Besoldungsordnung R in Niedersachsen. R 1 und R 2 haben Erfahrungsstufen, R 3 und höher feste Gehälter.
Datenstand
Niedersachsen R (Richter/Staatsanwälte, gültig ab 01.04.2026). Grundgehalt Besoldungsordnung R, gültig 01.04.2026 bis 01.04.2027. geltend ab 01.04.2026 (+2,8 %, mindestens 100 Euro).