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Beamtenbesoldung · Niedersachsen

Besoldungsrechner Niedersachsen 2026

Niedersachsen, Besoldungsordnung A: 12 Besoldungsgruppen von A 5 bis A 16, gültig ab 01.04.2026.

Dieser Besoldungsrechner für Landesbeamtinnen und -beamte in Niedersachsen schätzt aus Besoldungsgruppe (A 5 bis A 16), Erfahrungsstufe und Familienstand das monatliche Brutto inklusive Familienzuschlag (Stufe 1/Stufe 2 je Besoldungsgruppenband plus Zuschläge je Kind) und – ohne Sozialabgaben, aber mit PKV-Eigenanteil und privater Pflege-Pflichtversicherung – das verfügbare Netto. Optional lässt sich der einkommensabhängige Familienergänzungszuschlag (FEZVO, ab dem 2. Kind, nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe) berücksichtigen. Der Familienzuschlag ist in Niedersachsen nicht mietenstufenabhängig. Grundlage ist das NBesG, gültig ab 01.04.2026.

Datenstand

Niedersachsen (gültig ab 01.04.2026). Grundgehalt Besoldungsordnung A, gültig 01.04.2026 bis 01.04.2027. geltend (+2,8 %, mindestens 100 Euro, ab 01.04.2026).

Besoldungsrechner

Besoldung

Einkommensabhängiger Zuschlag ab dem 2. Kind (max. 5 Kinder hinterlegt). FEZVO-Beträge mit Stand 01.01.2023, nur unterhalb der Hinzuverdienstgrenze.

Alle Familienzuschlag-Beträge Niedersachsen in der Tabelle →

Familienzuschlag: Stand 01.02.2025; die Anpassung zum 01.04.2026 wird nach Veröffentlichung der amtlichen/dbb-Tabelle nachgezogen.

Für die Netto-Schätzung

Monatlicher Eigenbeitrag zur privaten Krankenversicherung.

Beitrag zur privaten Pflege-Pflichtversicherung.

Alle Werte als Tabelle: Besoldungstabelle Niedersachsen (A)

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Beamtenbesoldung Niedersachsen.

Ab wann gelten die Werte dieser Besoldungstabelle (Niedersachsen)?

Die hinterlegten Grundgehälter der Besoldungsordnung A gelten ab 01.04.2026; laut Quelle ist der Stand bis 01.04.2027 ausgewiesen (geltend (+2,8 %, mindestens 100 Euro, ab 01.04.2026)).

Warum fallen bei der Beamtenbesoldung keine Sozialabgaben an?

Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Im Krankheitsfall greift die Beihilfe; den Restanteil deckt eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Deren Eigenanteil (PKV/PPV) lässt sich im Besoldungsrechner eintragen, um das verfügbare Netto zu schätzen.

Was ist im Grundgehalt enthalten – und was nicht?

Die Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt der Besoldungsgruppen A 5 bis A 16 je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag sowie Amts- und Stellenzulagen sind im Grundgehalt nicht enthalten; den Familienzuschlag berücksichtigt der Besoldungsrechner.

Wie schätzt der Besoldungsrechner Niedersachsen das Netto?

Aus Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und Familienstand ergibt sich das Brutto inklusive Familienzuschlag; davon zieht der Rechner Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie den eingetragenen PKV-/PPV-Eigenanteil ab. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Bezügemitteilung.

Weitere Besoldungsordnungen für Niedersachsen

Rechner und Tabellen der anderen Besoldungsordnungen desselben Dienstherrn.

Beamtenbesoldung Niedersachsen im Überblick →Familienzuschlag NiedersachsenAlle Dienstherren und Besoldungsordnungen →

Hinweis zur Beamtenbesoldung

Beamtinnen und Beamte werden nicht nach Tarifvertrag, sondern per Gesetz besoldet. Es fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an; Krankheitskosten werden über Beihilfe und private Restkostenversicherung gedeckt. Diese Seite ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen und Datenstand

dbb Besoldungstabelle Niedersachsen (NBesG, Besoldungsordnung A), ab 01.02.2025, Stand 01.02.2025. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.02.2025 bis 28.02.2026. Grundgehalt aus dbb (wörtliche Wiedergabe der amtlichen Besoldungsordnung A); A 5 bis A 16, Stufen 2-12; Familienzuschlag und Zulagen nicht enthalten. Folgeanpassung prüfen.

Niedersächsische Familienergänzungszuschlagsverordnung (FEZVO), Anlagen 1-4 (Besoldungsordnung A), Stand 10.07.2024. Niedersaechsische Staatskanzlei (Nds. GVBl. 2024 Nr. 61), gültig 01.01.2023 bis 28.02.2026. Familienergänzungszuschlag (additiv, einkommensabhängig) für 2-5 Kinder, A 5-A 16 je Erfahrungsstufe (A 9 laufbahnabhängig). Beträge gelten ab 01.01.2023 und sind nicht an die Besoldungserhöhung 01.02.2025 angepasst; Zahlung nur unterhalb der Hinzuverdienstgrenze. Nicht mietenstufenabhängig.

Diese Datenversion gilt bis 01.04.2027; für Zeiträume danach bitte die nächste Besoldungsanpassung prüfen.