Tarifvertrag-Online

Tarifvertrag-Online

Beamtenbesoldung · Niedersachsen

Besoldungsrechner Niedersachsen 2026

Niedersachsen, Besoldungsordnung A: 12 Besoldungsgruppen von A 5 bis A 16, gültig ab 01.04.2026.

Dieser Besoldungsrechner für Landesbeamtinnen und -beamte in Niedersachsen schätzt aus Besoldungsgruppe (A 5 bis A 16), Erfahrungsstufe und Familienstand das monatliche Brutto inklusive Familienzuschlag (Stufe 1/Stufe 2 je Besoldungsgruppenband plus Zuschläge je Kind) und – mit PKV-Eigenanteil und privater Pflege-Pflichtversicherung – das verfügbare Netto. Optional lässt sich der einkommensabhängige Familienergänzungszuschlag (FEZVO, ab dem 2. Kind, nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe) berücksichtigen. Der Familienzuschlag ist in Niedersachsen nicht mietenstufenabhängig. Grundlage ist das NBesG, gültig ab 01.04.2026.

Datenstand

Niedersachsen (gültig ab 01.04.2026). Grundgehalt Besoldungsordnung A, gültig ab 01.04.2026 bis zu einer Neuregelung. geltend (+2,8 %, mindestens 100 Euro, ab 01.04.2026).

Besoldungsrechner

Besoldung

Einkommensabhängiger Zuschlag ab dem 2. Kind (max. 5 Kinder hinterlegt). FEZVO-Beträge mit Stand 01.01.2023, nur unterhalb der Hinzuverdienstgrenze.

Alle Familienzuschlag-Beträge Niedersachsen in der Tabelle →

Der Familienzuschlag ist mit der amtlichen NLBV-Tabelle ab 01.04.2026 hinterlegt. Der Erhöhungsbetrag der Laufbahngruppe 1 und der einkommensabhängige Familienergänzungszuschlag nach FEZVO sind nicht pauschal eingerechnet.

Für die Netto-Schätzung

Monatlicher Eigenbeitrag zur privaten Krankenversicherung.

Beitrag zur privaten Pflege-Pflichtversicherung.

Alle Werte als Tabelle: Besoldungstabelle Niedersachsen (A)

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Beamtenbesoldung Niedersachsen.

Ab wann gelten die Werte dieser Besoldungstabelle (Niedersachsen)?

Die hinterlegten Grundgehälter der Besoldungsordnung A gelten ab 01.04.2026 und bleiben gültig, bis eine neue Besoldungsanpassung sie ablöst (geltend (+2,8 %, mindestens 100 Euro, ab 01.04.2026)).

Warum fallen bei der Beamtenbesoldung keine Sozialabgaben an?

Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Im Krankheitsfall greift die Beihilfe; den Restanteil deckt eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Deren Eigenanteil (PKV/PPV) lässt sich im Besoldungsrechner eintragen, um das verfügbare Netto zu schätzen.

Was ist im Grundgehalt enthalten – und was nicht?

Die Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt der Besoldungsgruppen A 5 bis A 16 je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag sowie Amts- und Stellenzulagen sind im Grundgehalt nicht enthalten; den Familienzuschlag berücksichtigt der Besoldungsrechner.

Wie schätzt der Besoldungsrechner Niedersachsen das Netto?

Aus Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und Familienstand ergibt sich das Brutto inklusive Familienzuschlag; davon zieht der Rechner Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie den eingetragenen PKV-/PPV-Eigenanteil ab. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Bezügemitteilung.

Weitere Besoldungsordnungen für Niedersachsen

Rechner und Tabellen der anderen Besoldungsordnungen desselben Dienstherrn.

Beamtenbesoldung Niedersachsen im Überblick →Familienzuschlag NiedersachsenAlle Dienstherren und Besoldungsordnungen →

Hinweis zur Beamtenbesoldung

Beamtinnen und Beamte werden nicht nach Tarifvertrag, sondern per Gesetz besoldet. Es fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an; Krankheitskosten werden über Beihilfe und private Restkostenversicherung gedeckt. Diese Seite ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen und Datenstand

Besoldungstabellen Niedersachsen, gültig ab 01.04.2026 (NBesG, Besoldungsordnungen A/B/C/R/W, Familienzuschlag, Anwärterbezüge), Stand 01.04.2026. Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV), gültig ab 01.04.2026 (unbefristet). Amtliche Tabelle des NLBV (Anpassung +2,8 %, mindestens 100 Euro, zum 01.04.2026). Grundgehalt Besoldungsordnung A: alle 145 Werte (A 5 bis A 16) stimmen exakt mit dem bisher hinterlegten Stand überein. Familienzuschlag ab 01.04.2026: Stufe 1 A 5-A 8 162,26 EUR / übrige 170,36 EUR, Stufe 2 A 5-A 8 307,87 EUR / übrige 315,97 EUR, 2. Kind +145,61 EUR, ab dem 3. Kind je +512,37 EUR, Erhöhungsbetrag Laufbahngruppe 1 (A 5-A 9) 100,00 EUR je Kind. Lokale Kopie: Tarifverträge/quellen/10-besoldung-2026/260401_Niedersachsen_Besoldungstabellen_NLBV.pdf, SHA-256 87e4eec02c44b453e6731839835a21b4a1bd2be24bc8df0900609b600e744198.

Dieser Tabellenstand gilt bis zu einer gesetzlichen Neuregelung; angekündigte Anpassungen ohne belastbare Tabelle werden nicht vorweggenommen.