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Beamtenbesoldung · Niedersachsen

Beamtenbesoldung Niedersachsen 2026

Diese Übersicht ordnet den aktuellen Stand der Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen ein. Sie führt zu den Rechnern und vollständigen Tabellen der Besoldungsordnungen A, B, W und R sowie zum Familienzuschlag; Quelle, Stand und Gültigkeit werden jeweils ausgewiesen.

Besoldungsstand 2026 und Rechtsgrundlage

Die Grundgehälter steigen ab 01.04.2026 um 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro. Der Familienzuschlag ist getrennt davon noch mit dem zuletzt vollständig geprüften Stand ab 01.02.2025 hinterlegt.

Die verwendete Besoldungstabelle gilt vom 01.04.2026 bis zum 01.04.2027.

Grundlage ist das Niedersächsische Besoldungsgesetz. Ergänzende familienbezogene Leistungen nach der FEZVO sind nicht vollständig Bestandteil der Vergleichstabelle.

Besonderheit: Der Familienzuschlag ist nach Besoldungsgruppenband gestaffelt, aber nicht mietenstufenabhängig.

Grundgehalt und Familienzuschlag dürfen dabei nicht mit demselben Stichtag fortgeschrieben werden. Zusätzlich kann ein einkommensabhängiger Familienergänzungszuschlag nach der FEZVO relevant sein, der nicht automatisch im regulären Tabellenbetrag enthalten ist.

Rechner und Tabellen nach Besoldungsordnung

Familienzuschlag Niedersachsen

Stufe 1 (verheiratet): 157,84 € / 165,72 € (je Gruppenband) · erstes Kind: 141,64 €.

Familienzuschlag Niedersachsen: alle Beträge

Quellen und Datenstand

dbb Besoldungstabelle Niedersachsen (NBesG, Besoldungsordnung A), ab 01.02.2025, Stand 01.02.2025. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.02.2025 bis 28.02.2026. Grundgehalt aus dbb (wörtliche Wiedergabe der amtlichen Besoldungsordnung A); A 5 bis A 16, Stufen 2-12; Familienzuschlag und Zulagen nicht enthalten. Folgeanpassung prüfen.

Niedersächsische Familienergänzungszuschlagsverordnung (FEZVO), Anlagen 1-4 (Besoldungsordnung A), Stand 10.07.2024. Niedersaechsische Staatskanzlei (Nds. GVBl. 2024 Nr. 61), gültig 01.01.2023 bis 28.02.2026. Familienergänzungszuschlag (additiv, einkommensabhängig) für 2-5 Kinder, A 5-A 16 je Erfahrungsstufe (A 9 laufbahnabhängig). Beträge gelten ab 01.01.2023 und sind nicht an die Besoldungserhöhung 01.02.2025 angepasst; Zahlung nur unterhalb der Hinzuverdienstgrenze. Nicht mietenstufenabhängig.

Beamtinnen und Beamte werden per Gesetz besoldet; diese Übersicht ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.