Ab wann gelten die Werte dieser Besoldungstabelle (Berlin)?
Die hinterlegten Grundgehälter der Besoldungsordnung R gelten ab 01.04.2026; laut Quelle ist der Stand bis 28.02.2027 ausgewiesen (geltend ab 01.04.2026).
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Beamtenbesoldung · Berlin
Berlin, Besoldungsordnung R: 10 Besoldungsgruppen von R 1 bis R 10, gültig ab 01.04.2026.
Berechnungsgrundlage: geltend ab 01.04.2026. gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.
Alle Werte als Tabelle: Besoldungstabelle R Berlin →Dieser Rechner schätzt aus der Besoldungsgruppe R 1 bis R 10 das monatliche Brutto und - mit Familienzuschlag und PKV-Eigenanteil - das verfügbare Netto für Richter und Staatsanwälte der Besoldungsordnung R in Berlin. R 1 und R 2 haben Erfahrungsstufen, R 3 und höher feste Gehälter.
Diese Datenversion gilt bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte die nächste Besoldungsanpassung prüfen.
Unverbindliche Orientierung. Maßgeblich ist das jeweilige Besoldungsgesetz. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Kurze Antworten zur Beamtenbesoldung Berlin.
Die hinterlegten Grundgehälter der Besoldungsordnung R gelten ab 01.04.2026; laut Quelle ist der Stand bis 28.02.2027 ausgewiesen (geltend ab 01.04.2026).
Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Im Krankheitsfall greift die Beihilfe; den Restanteil deckt eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Deren Eigenanteil (PKV/PPV) lässt sich im Besoldungsrechner eintragen, um das verfügbare Netto zu schätzen.
Die Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt der Besoldungsgruppen R 1 bis R 10 je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag sowie Amts- und Stellenzulagen sind im Grundgehalt nicht enthalten; den Familienzuschlag berücksichtigt der Besoldungsrechner.
Aus Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und Familienstand ergibt sich das Brutto inklusive Familienzuschlag; davon zieht der Rechner Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie den eingetragenen PKV-/PPV-Eigenanteil ab. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Bezügemitteilung.
Rechner und Tabellen der anderen Besoldungsordnungen desselben Dienstherrn.
Grundgehälter des Bundes und der übrigen Bundesländer im Vergleich.
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