Die allgemeine TV-L-Entgelttabelle mit E 1 bis E 15 sowie den Überleitungsgruppen E 2 Ü, E 13 Ü und E 15 Ü. Bei E 13 Ü zeigt die Spalte Stufe 4 den Wert der Stufe 4b. Über „Tarifstand“ wählst du den aktuellen oder einen hinterlegten zukünftigen Stand; ein Tabellenwert öffnet den passenden Rechner.
Entgelttabelle TV-L mit Monatswerten. Klick auf einen Wert öffnet den passenden Rechner mit vorgewählter Stufe. Die Gruppennamen führen zur Detailseite oder, bei Gruppen ohne eigene Detailseite, direkt zum vorbelegten Rechner.
E 1 bis E 4 einschließlich E 2 Ü: 87,43 % des Monatsentgelts
E 5 bis E 8: 88,14 % des Monatsentgelts
E 9a bis E 11: 74,35 % des Monatsentgelts
E 12 bis E 13: 46,47 % des Monatsentgelts
E 14, E 15 und E 15 Ü: 32,53 % des Monatsentgelts
E 13 Ü Stufen 2 und 3: 46,47 % des Monatsentgelts
E 13 Ü Stufen 4a, 4b, 5 und 6: 32,53 % des Monatsentgelts
Auszahlung: mit dem Entgelt für November
Anspruch bei bestehendem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember (§ 20 TV-L); Kürzung um 1/12 je Kalendermonat ohne Entgeltanspruch. Auszahlung mit dem Novemberentgelt.
Vereinfachte Jahresorientierung bei gleichbleibendem Monatsentgelt einschließlich ausgewählter tariflicher Monatszulagen; individuelle Bemessungsmonate und Zwölftelkürzungen werden nicht berechnet.
Zusatzversorgung
VBL West Standard: Arbeitnehmeranteil 1,81 %; Arbeitgeberanteil 5,49 %.
Referenz VBL West. Im Rechner sind VBL West, VBL Ost, ein eigener Arbeitnehmerbeitrag und kein Beitrag auswählbar. Die Netto-Schätzung behandelt den Arbeitnehmeranteil vereinfacht als Abzug; Steuer- und SV-Effekte der Zusatzversorgung werden nicht berechnet.
Hinweis zur TV-L-Entgelttabelle
Die Folgestände berücksichtigen die vorgezogene Erhöhung für E 1 Stufe 2 im Januar 2027, +2,0 % im März 2027 und +1,0 % im Januar 2028. Sondertabellen, etwa für den ärztlichen Dienst und Lehrkräfte, sind nicht enthalten. Maßgeblich für die Eingruppierung sind die ausgeübte Tätigkeit und die Entgeltordnung.
Häufige Fragen
Kurze Antworten zur TV-L Entgelttabelle.
Nach wie vielen Jahren steigt man in der TV-L Entgelttabelle in die nächste Stufe auf?
Stufe 1 zu 2 nach 1 Jahr, Stufe 2 zu 3 nach 2 Jahren, Stufe 3 zu 4 nach 3 Jahren, Stufe 4 zu 5 nach 4 Jahren, Stufe 5 zu 6 nach 5 Jahren in der jeweiligen Stufe (§ 16 TV-L) - die Endstufe 6 ist also nach insgesamt 15 Jahren erreicht. Bei überdurchschnittlicher Leistung kann der Aufstieg verkürzt, bei erheblich unterdurchschnittlicher Leistung verlängert werden; einschlägige Berufserfahrung kann schon bei der Einstellung zu einer höheren Stufe führen.
Sind die Werte brutto oder netto?
Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben, etwa Steuerklasse und Krankenversicherung.
Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?
Der Tarifvertrag gibt den Divisor vor (§ 24 Abs. 3 TV-L): Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 38,5 Wochenstunden × 4,348 = 167,398 Stunden. Vollzeit entspricht hier 38,5 Wochenstunden.
Gelten die Werte auch bei Teilzeit?
Bei Teilzeit wird das Tabellenentgelt entsprechend dem Arbeitszeitanteil berechnet. Im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.
Für wen gilt der TV-L Tarifvertrag?
Erfasst sind: Allgemeine Tabelle ab 01.04.2026. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.
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Diese Datenversion gilt bis 31.01.2028; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
TV-L Anlage B (Allgemeiner Teil), gültig ab 01.01.2028 (+1,0 %; berechnet nach Tarifeinigung vom 14.02.2026, amtliche Tabelle noch offen).
Allgemeine TV-L-Entgelttabelle (Anlage B), dritte Stufe des Tarifabschlusses vom 14.02.2026: +1,0 % ab 01.01.2028. Werte rechnerisch aus der Tabelle ab 01.03.2027 abgeleitet (× 1,01, cent-genau gerundet); die amtliche Tabelle wird nach Veröffentlichung gegengeprüft.
Mindestlaufzeit der Entgeltregelungen bis 31.01.2028; danach Nachwirkung bis zu einer neuen Tarifeinigung.
Die Werte der Überleitungsgruppen sind rechnerisch aus der amtlichen Tabelle ab April 2026 fortgeschrieben: +2,0 % ab März 2027, anschließend +1,0 % ab Januar 2028 gemäß TdL-Einigung vom 14.02.2026; je Erhöhung auf Cent gerundet.