DRK: 21 Gruppen von E 1 bis E 15, gültig 01.09.2025 bis 30.09.2026 (Vollzeit 39 Std./Woche).
Dieser Gehaltsrechner bildet die allgemeine E-Tabelle des DRK-Reformtarifvertrags (DRK-RTV) ab, gültig ab 01.09.2025. Wähle Entgeltgruppe (E 1 bis E 15, inklusive E 6a/6b, E 7a, E 9a/9b/9c) und Stufe. Aus den Wochenstunden ergeben sich Monatsbrutto, rechnerischer Stundenlohn, Jahresbrutto inklusive Jahressonderzahlung und eine Netto-Schätzung – als unverbindliche Orientierung.
DRK-Reformtarifvertrag, allgemeine E-Tabelle ab 01.09.2025 (39 Std./Woche). Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.
Die Werte sind die Entgelte der allgemeinen E-Tabelle des DRK-RTV, Stand ab 01.09.2025 (39 Std./Woche; im Rettungsdienst 38,5 Std.). Der DRK-RTV bindet nur Mitglieder der DRK-Bundestarifgemeinschaft; einzelne Landes-/Kreisverbände nutzen eigene Tarife. Die Jahressonderzahlung (90 %) ist im Jahreswert enthalten; Zulagen und Besitzstände sind nicht enthalten. Ärzte-, Pflege- und SuE-Tabellen sind nicht abgebildet.
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Kurze Antworten zum Rechner für den DRK-Reformtarifvertrag.
Was ist der DRK-Reformtarifvertrag?
Der DRK-Reformtarifvertrag (DRK-RTV) ist der bundesweite Tarifvertrag der DRK-Bundestarifgemeinschaft mit ver.di. Die allgemeine E-Tabelle umfasst die Entgeltgruppen E 1 bis E 15, ergänzt um die Untergruppen E 6a/6b, E 7a sowie E 9a/9b/9c.
Wie funktionieren die Stufen?
Innerhalb einer Entgeltgruppe steigt das Entgelt über die Stufen 1 bis 6 mit der Beschäftigungszeit. E 1 hat keine Stufe 1 und beginnt in Stufe 2. Der Rechner nimmt die Stufenzuordnung nicht automatisch vor.
Gilt der DRK-RTV für alle DRK-Beschäftigten?
Nein. Der DRK-RTV bindet nur Mitglieder der DRK-Bundestarifgemeinschaft. Einzelne Landesverbände (zum Beispiel das Bayerische Rote Kreuz oder DRK Sachsen) und viele Kreisverbände wenden eigene Haustarife, den TVöD oder TV-L an. Maßgeblich ist der Tarifvertrag des konkreten Arbeitgebers.
Auf welchem Stand sind die DRK-Werte?
Hinterlegt ist die allgemeine E-Tabelle ab 01.09.2025 aus dem 52. Änderungstarifvertrag vom 10.07.2025. Die nächste Tabellenstufe von +2,8 % zum 01.10.2026 ist bereits als wählbarer Tarifstand enthalten.
Ist die Jahressonderzahlung enthalten?
Ja. Die Jahressonderzahlung beträgt nach § 23 Abs. 2 DRK-RTV einheitlich 90 % des durchschnittlichen Monatsentgelts (Juli bis September) und ist im Jahreswert berücksichtigt. Zulagen wie die Notfallsanitäter-, Schicht- oder Wechselschichtzulage sind nicht enthalten.
Sind Ärzte-, Pflege- und SuE-Tabellen enthalten?
Nein. Der Rechner bildet die allgemeine E-Tabelle ab. Die Ärzte-Tabellen (Ä I/Ä II) sowie die Pflege- (P) und Sozial- und Erziehungsdienst-Tabellen (S) sind eigene Anlagen und hier nicht enthalten.
Mit welcher Arbeitszeit rechnet der DRK-Rechner?
Die Vollzeitbasis liegt bei 39 Wochenstunden; im Rettungsdienst (Rettungswache, Krankentransport, Rettungsleitstelle) beträgt die regelmäßige Arbeitszeit 38,5 Stunden. Bei Teilzeit stellst du die Arbeitszeit in Prozent ein.
Welche Abzüge berücksichtigt die Netto-Schätzung?
Abgezogen werden Lohnsteuer nach dem amtlichen Einkommensteuertarif (mit Vorsorgepauschale nach § 39b EStG), Solidaritätszuschlag, auf Wunsch Kirchensteuer sowie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Jahressonderzahlung wird nur in der Jahresansicht berücksichtigt – als vereinfachte Schätzung.
Diese Datenversion gilt bis 30.09.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Allgemeine E-Tabelle des DRK-Reformtarifvertrags (DRK-RTV), bundesweit; E 1 bis E 15 inkl. der Untergruppen E 6a/6b, E 7a und E 9a/9b/9c. E 1 hat keine Stufe 1 (Eingang in Stufe 2).
Vollzeitbasis 39 Std./Woche; im Rettungsdienst (Rettungswache, Krankentransport, Rettungsleitstelle) beträgt die regelmäßige Arbeitszeit 38,5 Std./Woche.
Die Jahressonderzahlung (90 % des durchschnittlichen Monatsentgelts Juli bis September gemäß Paragraf 23 Abs. 2 DRK-RTV) ist im Jahreswert berücksichtigt. Für Beschäftigte in der Überleitung galt 2025 eine nach Entgeltgruppe gestaffelte Quote (90/80/60 %), die bis 01.10.2026 auf einheitlich 90 % läuft.
Der DRK-RTV gilt nur für Mitglieder der DRK-Bundestarifgemeinschaft; einzelne Landesverbände (z. B. Bayern/BRK, Sachsen) und viele Kreisverbände wenden eigene Haustarife, TVöD oder TV-L an. Ärzte- (Ä I/Ä II), Pflege- (P) und Sozial-/Erziehungsdienst-Tabellen (S) sind eigene Anlagen und hier nicht enthalten.
Zulagen (z. B. Notfallsanitäter-, Wechselschicht-, Schichtzulage) und Besitzstände sind nicht enthalten. Nächste Tabellenstufe +2,8 % ab 01.10.2026.