Berechnungsgrundlage: DRK-Reformtarifvertrag, Originaltabelle ab 01.10.2026 bis 30.09.2027; einschließlich gesonderter E9c-Werte.
Die Werte sind die Entgelte der allgemeinen E-Tabelle des DRK-RTV, Stand ab 01.09.2025 (39 Std./Woche; im Rettungsdienst 38,5 Std.). Der DRK-RTV bindet nur Mitglieder der DRK-Bundestarifgemeinschaft; einzelne Landes-/Kreisverbände nutzen eigene Tarife. Die Jahressonderzahlung (90 %) ist im Jahreswert enthalten; Zulagen und Besitzstände sind nicht enthalten. Ärzte-, Pflege- und SuE-Tabellen sind nicht abgebildet.
Dieser Gehaltsrechner bildet die allgemeine E-Tabelle des DRK-Reformtarifvertrags (DRK-RTV) ab, gültig ab 01.09.2025. Wähle Entgeltgruppe (E 1 bis E 15, inklusive E 6a/6b, E 7a, E 9a/9b/9c) und Stufe. Aus den Wochenstunden ergeben sich Monatsbrutto, rechnerischer Stundenlohn, Jahresbrutto inklusive Jahressonderzahlung und eine Netto-Schätzung – als unverbindliche Orientierung.
Diese Datenversion gilt bis 30.09.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Allgemeine E-Tabelle des 52. Änderungstarifvertrags vom 10.07.2025, Anlage A1: +2,8 % ab 01.10.2026 und gesonderte Tabellenwerte für E9c. Alle 125 Zellen direkt mit dem Original abgeglichen.
Vollzeitbasis 39 Std./Woche (Rettungsdienst 38,5). Die Jahressonderzahlung (90 %) ist im Jahreswert berücksichtigt.
Der DRK-RTV bindet nur Mitglieder der DRK-Bundestarifgemeinschaft. Ärzte-, Pflege- und SuE-Tabellen sowie Zulagen sind nicht enthalten.
Kurze Antworten zum Rechner für den DRK-Reformtarifvertrag.
Was ist der DRK-Reformtarifvertrag?
Der DRK-Reformtarifvertrag (DRK-RTV) ist der bundesweite Tarifvertrag der DRK-Bundestarifgemeinschaft mit ver.di. Die allgemeine E-Tabelle umfasst die Entgeltgruppen E 1 bis E 15, ergänzt um die Untergruppen E 6a/6b, E 7a sowie E 9a/9b/9c.
Wie funktionieren die Stufen?
Innerhalb einer Entgeltgruppe steigt das Entgelt über die Stufen 1 bis 6 mit der Beschäftigungszeit. E 1 hat keine Stufe 1 und beginnt in Stufe 2. Der Rechner nimmt die Stufenzuordnung nicht automatisch vor.
Gilt der DRK-RTV für alle DRK-Beschäftigten?
Nein. Der DRK-RTV bindet nur Mitglieder der DRK-Bundestarifgemeinschaft. Einzelne Landesverbände (zum Beispiel das Bayerische Rote Kreuz oder DRK Sachsen) und viele Kreisverbände wenden eigene Haustarife, den TVöD oder TV-L an. Maßgeblich ist der Tarifvertrag des konkreten Arbeitgebers.
Auf welchem Stand sind die DRK-Werte?
Hinterlegt ist die allgemeine E-Tabelle ab 01.09.2025 aus dem 52. Änderungstarifvertrag vom 10.07.2025. Die nächste Tabellenstufe von +2,8 % zum 01.10.2026 ist bereits als wählbarer Tarifstand enthalten.
Ist die Jahressonderzahlung enthalten?
Ja. Die Jahressonderzahlung beträgt nach § 23 Abs. 2 DRK-RTV einheitlich 90 % des durchschnittlichen Monatsentgelts (Juli bis September) und ist im Jahreswert berücksichtigt. Zulagen wie die Notfallsanitäter-, Schicht- oder Wechselschichtzulage sind nicht enthalten.
Sind Ärzte-, Pflege- und SuE-Tabellen enthalten?
Nein. Der Rechner bildet die allgemeine E-Tabelle ab. Die Ärzte-Tabellen (Ä I/Ä II) sowie die Pflege- (P) und Sozial- und Erziehungsdienst-Tabellen (S) sind eigene Anlagen und hier nicht enthalten.
Mit welcher Arbeitszeit rechnet der DRK-Rechner?
Die Vollzeitbasis liegt bei 39 Wochenstunden; im Rettungsdienst (Rettungswache, Krankentransport, Rettungsleitstelle) beträgt die regelmäßige Arbeitszeit 38,5 Stunden. Bei Teilzeit stellst du die Arbeitszeit in Prozent ein.
Welche Abzüge berücksichtigt die Netto-Schätzung?
Abgezogen werden Lohnsteuer nach dem amtlichen Einkommensteuertarif (mit Vorsorgepauschale nach § 39b EStG), Solidaritätszuschlag, auf Wunsch Kirchensteuer sowie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Jahressonderzahlung wird nur in der Jahresansicht berücksichtigt – als vereinfachte Schätzung.