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Beamtenbesoldung · Schleswig-Holstein

Besoldungsrechner Schleswig-Holstein 2026 (Tabellenstand 2024)

Schleswig-Holstein, Besoldungsordnung A: 11 Besoldungsgruppen von A 6 bis A 16, gültig ab 01.11.2024.

Dieser Besoldungsrechner für Landesbeamtinnen und -beamte in Schleswig-Holstein schätzt aus Besoldungsgruppe (A 6 bis A 16) und Erfahrungsstufe das monatliche Brutto und – ohne Sozialabgaben, aber mit PKV-Eigenanteil und privater Pflege-Pflichtversicherung – das verfügbare Netto. Grundlage bleibt der geltende Tabellenstand ab 01.11.2024. Eine Anpassung rückwirkend ab 01.01.2026 ist angekündigt; konkrete Höhe und neue Tabelle sind noch nicht beschlossen. Der Familienzuschlag ist nicht enthalten.

Datenstand

Schleswig-Holstein (letzter geltender Tabellenstand ab 01.11.2024). Grundgehalt Besoldungsordnung A, gültig ab 01.11.2024 bis zu einer Neuregelung. geltender Tabellenstand; Anpassung rückwirkend ab 01.01.2026 angekündigt, konkrete Höhe und neue Tabelle noch nicht beschlossen.

Besoldungsrechner

Besoldung

Alle Familienzuschlag-Beträge Schleswig-Holstein in der Tabelle →

Für die Netto-Schätzung

Monatlicher Eigenbeitrag zur privaten Krankenversicherung.

Beitrag zur privaten Pflege-Pflichtversicherung.

Alle Werte als Tabelle: Besoldungstabelle Schleswig-Holstein (A)

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Beamtenbesoldung Schleswig-Holstein.

Ab wann gelten die Werte dieser Besoldungstabelle (Schleswig-Holstein)?

Die hinterlegten Grundgehälter der Besoldungsordnung A gelten ab 01.11.2024 und bleiben gültig, bis eine neue Besoldungsanpassung sie ablöst (geltender Tabellenstand; Anpassung rückwirkend ab 01.01.2026 angekündigt, konkrete Höhe und neue Tabelle noch nicht beschlossen).

Warum fallen bei der Beamtenbesoldung keine Sozialabgaben an?

Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Im Krankheitsfall greift die Beihilfe; den Restanteil deckt eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Deren Eigenanteil (PKV/PPV) lässt sich im Besoldungsrechner eintragen, um das verfügbare Netto zu schätzen.

Was ist im Grundgehalt enthalten – und was nicht?

Die Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt der Besoldungsgruppen A 6 bis A 16 je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag sowie Amts- und Stellenzulagen sind im Grundgehalt nicht enthalten; den Familienzuschlag berücksichtigt der Besoldungsrechner.

Wie schätzt der Besoldungsrechner Schleswig-Holstein das Netto?

Aus Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und Familienstand ergibt sich das Brutto inklusive Familienzuschlag; davon zieht der Rechner Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie den eingetragenen PKV-/PPV-Eigenanteil ab. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Bezügemitteilung.

Weitere Besoldungsordnungen für Schleswig-Holstein

Rechner und Tabellen der anderen Besoldungsordnungen desselben Dienstherrn.

Beamtenbesoldung Schleswig-Holstein im Überblick →Familienzuschlag Schleswig-HolsteinAlle Dienstherren und Besoldungsordnungen →

Hinweis zur Beamtenbesoldung

Beamtinnen und Beamte werden nicht nach Tarifvertrag, sondern per Gesetz besoldet. Es fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an; Krankheitskosten werden über Beihilfe und private Restkostenversicherung gedeckt. Diese Seite ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen und Datenstand

Schleswig-Holstein kündigt Besoldungsübertragung ab 01.01.2026 an, Stand 20.02.2026. Finanzministerium Schleswig-Holstein, gültig ab 01.11.2024 (unbefristet). Konkrete Höhe hängt laut Finanzministerium noch von den Alimentationsparametern ab; keine Werte hochgerechnet.

dbb Besoldungstabelle Schleswig-Holstein (SHBesG, Besoldungsordnung A), Stand 01.11.2024. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig ab 01.11.2024 (unbefristet). Grundgehalt aus dbb (wörtliche Wiedergabe der amtlichen Besoldungsordnung A); A 6 bis A 16, Stufen 2-12; Familienzuschlag und Zulagen nicht enthalten. Folgeanpassung prüfen.

Dieser Tabellenstand gilt bis zu einer gesetzlichen Neuregelung; angekündigte Anpassungen ohne belastbare Tabelle werden nicht vorweggenommen.