Tarifvertrag-Online

Tarifvertrag-Online

Beamtenbesoldung · Schleswig-Holstein

Beamtenbesoldung Schleswig-Holstein 2026

Diese Übersicht ordnet den aktuellen Stand der Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein ein. Sie führt zu den Rechnern und vollständigen Tabellen der Besoldungsordnungen A, B, W und R sowie zum Familienzuschlag; Quelle, Stand und Gültigkeit werden jeweils ausgewiesen.

Besoldungsstand 2026 und Rechtsgrundlage

Schleswig-Holstein will das Tarifergebnis rückwirkend zum 01.01.2026 systemgerecht und mindestens in dessen Höhe auf Besoldung und Versorgung übertragen. Die konkrete Erhöhung hängt noch von den verfassungsrechtlichen Vorgaben zur amtsangemessenen Alimentation ab. Bis ein Anpassungsgesetz und belastbare Tabellen vorliegen, bleibt der geltende Stand ab 01.11.2024 hinterlegt.

Die verwendete Besoldungstabelle gilt seit dem 01.11.2024 bis zu einer Neuregelung.

Grundlage ist das Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein (SHBesG). Grundgehalt und Familienzuschlag werden erst nach einer gesetzlichen Regelung und veröffentlichten Tabellen aktualisiert.

Besonderheit: Der Familienzuschlag enthält einen ehebezogenen Anteil und Kinderbeträge; zusätzliche Sonderbeträge für Kinder sind von den regulären Beträgen zu unterscheiden.

Rechner und Tabellen nach Besoldungsordnung

Familienzuschlag Schleswig-Holstein

Stufe 1 (verheiratet): 164,21 € · erstes Kind: 186,20 €.

Familienzuschlag Schleswig-Holstein: alle Beträge

Quellen und Datenstand

Kabinettsentwurf zur Besoldungserhöhung 2025 bis 2027, Stand 02.06.2026. Finanzministerium Schleswig-Holstein, gültig ab 01.11.2024 (unbefristet). Kabinettsentwurf: für 2026 weitere 4,0 Prozent bei Besoldungs- und Versorgungsbezügen sowie überwiegend 15 bis 25 Prozent mehr beim Familienergänzungszuschlag. Das parlamentarische Verfahren läuft; konkrete neue Tabellenwerte werden nicht hochgerechnet.

dbb Besoldungstabelle Schleswig-Holstein (SHBesG, Besoldungsordnung A), Stand 01.11.2024. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig ab 01.11.2024 (unbefristet). Grundgehalt aus dbb (wörtliche Wiedergabe der amtlichen Besoldungsordnung A); A 6 bis A 16, Stufen 2-12; Familienzuschlag und Zulagen nicht enthalten. Folgeanpassung prüfen.

Beamtinnen und Beamte werden per Gesetz besoldet; diese Übersicht ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.