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Beamtenbesoldung · Schleswig-Holstein
Beamtenbesoldung Schleswig-Holstein 2026
Diese Übersicht ordnet den aktuellen Stand der Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein ein. Sie führt zu den Rechnern und vollständigen Tabellen der Besoldungsordnungen A, B, W und R sowie zum Familienzuschlag; Quelle, Stand und Gültigkeit werden jeweils ausgewiesen.
Besoldungsstand 2026 und Rechtsgrundlage
Schleswig-Holstein will das Tarifergebnis rückwirkend zum 01.01.2026 systemgerecht und mindestens in dessen Höhe auf Besoldung und Versorgung übertragen. Die konkrete Erhöhung hängt noch von den verfassungsrechtlichen Vorgaben zur amtsangemessenen Alimentation ab. Bis ein Anpassungsgesetz und belastbare Tabellen vorliegen, bleibt der geltende Stand ab 01.11.2024 hinterlegt.
Die verwendete Besoldungstabelle gilt seit dem 01.11.2024 bis zu einer Neuregelung.
Grundlage ist das Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein (SHBesG). Grundgehalt und Familienzuschlag werden erst nach einer gesetzlichen Regelung und veröffentlichten Tabellen aktualisiert.
Besonderheit: Der Familienzuschlag enthält einen ehebezogenen Anteil und Kinderbeträge; zusätzliche Sonderbeträge für Kinder sind von den regulären Beträgen zu unterscheiden.
Rechner und Tabellen nach Besoldungsordnung
Familienzuschlag Schleswig-Holstein
Stufe 1 (verheiratet): 164,21 € · erstes Kind: 186,20 €.
Quellen und Datenstand
Schleswig-Holstein kündigt Besoldungsübertragung ab 01.01.2026 an, Stand 20.02.2026. Finanzministerium Schleswig-Holstein, gültig ab 01.11.2024 (unbefristet). Konkrete Höhe hängt laut Finanzministerium noch von den Alimentationsparametern ab; keine Werte hochgerechnet.
dbb Besoldungstabelle Schleswig-Holstein (SHBesG, Besoldungsordnung A), Stand 01.11.2024. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig ab 01.11.2024 (unbefristet). Grundgehalt aus dbb (wörtliche Wiedergabe der amtlichen Besoldungsordnung A); A 6 bis A 16, Stufen 2-12; Familienzuschlag und Zulagen nicht enthalten. Folgeanpassung prüfen.
Beamtinnen und Beamte werden per Gesetz besoldet; diese Übersicht ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.