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Beamtenbesoldung · Schleswig-Holstein

Besoldungstabelle R Schleswig-Holstein 2025

Die Grundgehaltstabelle der Besoldungsordnung R für Schleswig-Holstein: Richter und Staatsanwälte R 1 bis R 10. R 1 und R 2 haben Erfahrungsstufen, R 3 und höher feste Gehälter. Familienzuschlag und Zulagen berücksichtigt der Besoldungsrechner.

Datenstand

Schleswig-Holstein R (Richter/Staatsanwälte, gültig ab 01.11.2024). Grundgehalt Besoldungsordnung R, gültig 01.11.2024 bis 01.11.2025. geltend (Deutscher Richterbund, Stand 01.11.2024).

Tipp: Einen Wert anklicken, um ihn direkt im Besoldungsrechner zu öffnen.

BesoldungsgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8Stufe 9Stufe 10Stufe 11
R 15311,36 €5374,35 €5614,24 €5850,25 €6081,10 €6367,78 €6654,47 €6941,12 €7227,83 €7514,46 €7801,19 €
R 26136,89 €6374,71 €6606,66 €6832,90 €7054,03 €7340,70 €7627,38 €7914,03 €8200,73 €8487,33 €
R 39310,72 €
R 49840,65 €
R 510448,65 €
R 611022,79 €
R 711581,25 €
R 812163,34 €
R 912886,08 €
R 1015770,34 €

Monatliches Grundgehalt (Besoldungsordnung R) je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen sind nicht enthalten.

R 1 und R 2 haben Erfahrungsstufen; R 3 und höher sind feste Gehälter (in der ersten Spalte). Individuelle Zulagen sind nicht enthalten.

Netto schätzen: Besoldungsrechner R Schleswig-Holstein

Hinweis zur Beamtenbesoldung

Beamtinnen und Beamte werden nicht nach Tarifvertrag, sondern per Gesetz besoldet. Es fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an; Krankheitskosten werden über Beihilfe und private Restkostenversicherung gedeckt. Diese Seite ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen und Datenstand

Besoldungsordnung R Schleswig-Holstein (SHBesG) - Deutscher Richterbund, Stand 01.11.2024. Deutscher Richterbund (DRB), gültig 01.11.2024 bis 01.11.2025. Besoldungsordnung R Schleswig-Holstein (Richter/Staatsanwälte), Stand 01.11.2024. Quelle: Deutscher Richterbund (richterbesoldung.de), Rechtsgrundlage SHBesG. R 3 und höher als feste Gehälter; in den meisten Ländern entsprechen R 3 bis R 8 den Gruppen B 3 bis B 8 (gegen die dbb-B-Tabelle geprüft).

Diese Datenversion gilt laut Quellen bis 01.11.2025; für Zeiträume danach bitte neue Besoldungsanpassung prüfen.