Schleswig-Holstein, Besoldungsordnung R: 10 Besoldungsgruppen von R 1 bis R 10, gültig ab 01.11.2024.
Die Grundgehaltstabelle der Besoldungsordnung R für Schleswig-Holstein: Richter und Staatsanwälte R 1 bis R 10. R 1 und R 2 haben Erfahrungsstufen, R 3 und höher feste Gehälter. Familienzuschlag und Zulagen berücksichtigt der Besoldungsrechner.
Datenstand
Schleswig-Holstein R (Richter/Staatsanwälte, gültig ab 01.11.2024). Grundgehalt Besoldungsordnung R, gültig 01.11.2024 bis 01.11.2025. geltend (Deutscher Richterbund, Stand 01.11.2024).