Ab wann gelten die Werte dieser Besoldungstabelle (Schleswig-Holstein)?
Die vorläufigen Grundgehälter sind für den Zeitraum ab 01.01.2026 vorgesehen (Vorläufige Originaltabelle aus dem Gesetzentwurf vom 02.06.2026; endgültige gesetzliche Regelung ausstehend). Die endgültige gesetzliche Regelung steht noch aus; die Beträge können sich ändern.