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Öffentlicher Dienst - TVöD VKA - E 2

Entgeltgruppe 2 (E 2) TVöD VKA

E 2 TVöD VKA bedeutet bei Vollzeit (39,0 Std./Woche) 2767,54 € in Stufe 1 bis 3433,49 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.05.2026).

Entgeltgruppe 2 Tabelle: Stufen und Gehalt

Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 2 TVöD VKA bei Vollzeit (39,0 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.05.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.

StufeMonatsbruttoStundenlohnNetto ca.
Stufe 12767,54 €16,32 €1922,52 €
Stufe 22975,32 €17,55 €2040,52 €
Stufe 33027,12 €17,85 €2069,73 €
Stufe 43101,04 €18,29 €2111,32 €
Stufe 53263,52 €19,25 €2202,20 €
Stufe 63433,49 €20,25 €2296,54 €

Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 39 Wochenstunden × 4,348 = 169,572 Stunden (§ 24 Abs. 3 TVöD). Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe E 2 der Anlage A VKA.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 39 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Brutto pro Jahr, optional – z. B. Bonus, Erfolgsbeteiligung oder Prämie. In Euro oder in Prozent des Monatsbrutto.

Sonderzahlungen

Tarifliche Jahres-Sonderzahlungen, im Jahreswert enthalten. Posten ab- und zuwählbar.

  • 2352,41 € / Jahr

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Die Entgeltgruppe 2 im TVöD VKA gilt für kommunale Beschäftigte mit angelernten, einfacheren Tätigkeiten. Wähle Stufe und Arbeitszeit für eine unverbindliche Brutto- und Netto-Orientierung.

Datenstand

TVöD VKA Anlage A: Tabellenentgelte ab 01.05.2026 bis 31.03.2027. Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.03.2027 erneut geprüft werden.

Teilzeit in Entgeltgruppe 2: 20 und 30 Stunden

Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 39,0 Std./Woche in TVöD VKA. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.

StufeVollzeit20 Std./Woche30 Std./Woche
Stufe 12767,54 €1419,25 €2128,88 €
Stufe 22975,32 €1525,81 €2288,71 €
Stufe 33027,12 €1552,37 €2328,55 €
Stufe 43101,04 €1590,28 €2385,42 €
Stufe 53263,52 €1673,60 €2510,40 €
Stufe 63433,49 €1760,76 €2641,15 €

Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.

Eingruppierung

Die Zuordnung zur Entgeltgruppe 2 richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit gemäß Entgeltordnung VKA. E 2 erfasst angelernte Tätigkeiten, die eine kurze Einarbeitung, aber keine abgeschlossene Berufsausbildung erfordern. Die Stufenzuordnung folgt der einschlägigen Berufserfahrung.

Maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten und die dazugehörigen Arbeitsvorgänge. Vorrangige besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Berufe gehen den allgemeinen Regeln vor; Abschluss, Stellenbezeichnung oder Gehaltswunsch ersetzen diese Prüfung nicht.

Tarifliche Anforderungen

E 2 steht in den allgemeinen Verwaltungsmerkmalen für einfache Tätigkeiten.

  • Eine förmliche Vor- oder Berufsausbildung ist dafür nicht Voraussetzung. Die Tätigkeit muss aber eine fachliche Einarbeitung verlangen, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht.
  • Die Einarbeitung bezieht sich auf Kenntnisse und Fertigkeiten, die nötig sind, um die konkreten Arbeitsabläufe sicher zu beherrschen.

Kurzfassung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale; die vollständige Prüfung richtet sich nach der Entgeltordnung. Quelle: Entgeltordnung VKA (Anlage 1 zum TVöD), Stand 01.01.2024.

Beispieltätigkeiten

  • Angelernte Helfer im Bauhof und in der Straßenunterhaltung
  • Hilfskräfte im Lager und in der kommunalen Materialwirtschaft
  • Einfache Aufsichts- und Servicetätigkeiten in kommunalen Bädern

Beispiele zur Orientierung, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung VKA (Anlage 1 zum TVöD), Stand 01.01.2024.

Diese Entgeltgruppe für Bund ansehen

Hinweis zu E 2 TVöD VKA

Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 2 im TVöD VKA.

Wer bekommt Entgeltgruppe 2 TVöD (VKA)?

E 2 erfasst kommunale Beschäftigte mit angelernten Tätigkeiten, die eine Einarbeitung, aber keine abgeschlossene Ausbildung voraussetzen. Maßgeblich ist die konkrete Tätigkeit nach der Entgeltordnung VKA.

Worin unterscheidet sich E 2 von E 1?

Während E 1 einfachste Tätigkeiten umfasst, setzt E 2 angelernte Tätigkeiten mit etwas höherem Anforderungsgrad voraus. Die Abgrenzung ergibt sich aus den Tätigkeitsmerkmalen.

Unterscheidet sich E 2 VKA von E 2 Bund?

Die Tabellenwerte für VKA und Bund können abweichen. Für den Bundesbereich nutze die Seite zu Entgeltgruppe 2 TVöD Bund.

Quellen und Datenstand

TVöD Allgemeiner Teil, Anlage A VKA, Fassung Stand 01.01.2026, Stand 01.01.2026. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.

VKA Sparte Verwaltung: TVöD-Allgemeiner Teil 01.01.2026, Stand April 2026. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gültig 01.01.2026 bis 31.03.2027.

§ 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD (Allgemeiner Teil, Lesefassung Stand 01.01.2026): Stundenentgelt = Monatsentgelt ÷ (4,348 × wöchentliche Arbeitszeit), Stand 01.01.2026. VKA, gültig ab 01.10.2005 (unbefristet).

Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Der Grundrechner bildet die allgemeine Anlage A VKA ab.
  • Überleitungsgruppen werden in diesem Grundrechner nicht als Kernwerte geführt.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.