Berechnungsgrundlage: Amtliche Anlage 2 des 11. Änderungstarifvertrages vom 27.03.2026, gültig ab 01.04.2026 (39 Std./Woche)
Basis ist die amtliche Anlage 2 des TV-N BRB (Monatsentgelte bei 39 Std./Woche) aus dem 11. Änderungstarifvertrag vom 27.03.2026; Betriebe mit 38-Stunden-Woche nach Anlage 2a zahlen niedrigere Monatsbeträge. Einmalzahlung (160 Euro), Jahressonderzahlung und Zulagen sind nicht eingerechnet.
Dieser Gehaltsrechner nutzt die TV-N-Brandenburg-Entgelte ab 01.04.2026 (amtliche Anlage 2 des 11. Änderungstarifvertrages vom 27.03.2026, +3,2 %); der Stand 01.01.2025 ist als ältere Version wählbar. Aus Entgeltgruppe (EG 1 bis EG 15), Stufe und Wochenstunden ergibt sich eine unverbindliche Orientierung für Monatsbrutto, rechnerischen Stundenlohn, Jahreswerte und Netto-Schätzung.
Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Spartentarifvertrag Nahverkehr Brandenburg (TV-N BRB) i. d. F. des 11. Änderungstarifvertrages vom 27.03.2026; amtliche Anlage 2 (+3,2 %, volle Euro), gültig ab 01.04.2026. EG 2 bis EG 15 mit je fünf Stufen, EG 1 mit einheitlichem Entgelt.
Anlage 2 des TV-N BRB (Monatsentgelte bei 39 Stunden/Woche, § 8 Abs. 1). Betriebe, die per betrieblichem Tarifvertrag 38 Stunden vereinbart haben (§ 8 Abs. 1a, laut Tarifvertrag in der Regel bei reduzierten Verkehrsangeboten), zahlen nach Anlage 2a mit niedrigeren Monatsbeträgen; diese ist hier nicht abgebildet.
Die Jahressonderzahlung und die Einmalzahlung aus der Tarifeinigung (160 Euro, 03/2026) sind nicht in die Monats-/Jahreswerte eingerechnet; laut Tarifeinigung steigt die Jahressonderzahlung ab 01.01.2027 um 1 Euro pro Arbeitstag. Zulagen sind nicht enthalten.
Antworten zu Geltungsbereich, Tarifeinigung 2026 und Netto-Schätzung im TV-N Brandenburg.
Für wen gilt der TV-N Brandenburg?
Der Spartentarifvertrag Nahverkehr Brandenburg (TV-N BRB) gilt für die Beschäftigten der kommunalen Nahverkehrsunternehmen in Brandenburg – etwa in Potsdam, Cottbus, Brandenburg an der Havel oder Frankfurt (Oder) – im Fahrdienst, in Werkstätten und Verwaltung.
Wie kommen die Werte ab 01.04.2026 zustande?
Am 27.03.2026 einigten sich ver.di und die Arbeitgeber auf +3,2 Prozent ab dem 01.04.2026 (und weitere +2,5 Prozent ab 01.04.2027). Die Werte stammen aus den amtlichen Tabellen des 11. Änderungstarifvertrages vom 27.03.2026 (Anlage 2, volle Euro). Der Stand 01.01.2025 ist als ältere Version wählbar.
Welche Entgeltgruppen hat der TV-N Brandenburg?
EG 1 bis EG 15 – anders als in den meisten TV-N-Ländern mit fünf statt sechs Stufen je Gruppe. EG 1 hat ein einheitliches Entgelt ohne Stufen.
Was ist mit der Einmalzahlung und der Jahressonderzahlung?
Die Tarifeinigung sieht eine sofortige Einmalzahlung von 160 Euro vor; die Jahressonderzahlung steigt ab dem 01.01.2027 um 1 Euro pro Arbeitstag. Beides ist nicht in die Monats- und Jahreswerte des Rechners eingerechnet.
Welche Wochenarbeitszeit liegt den Werten zugrunde?
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 39 Stunden pro Woche (§ 8 Abs. 1 TV-N BRB); dafür gelten die Monatsentgelte der Anlage 2. Nur Betriebe, die per betrieblichem Tarifvertrag 38 Stunden vereinbart haben, zahlen nach der niedrigeren Anlage 2a. Ab dem 01.01.2028 sinkt die Wochenarbeitszeit bei unveränderten Monatsentgelten auf 38,5 Stunden; außerdem steigt der Urlaub auf 30 bzw. ab dem 9. Beschäftigungsjahr 32 Tage.
Warum weicht das Ergebnis von meiner Abrechnung ab?
Fahrdienst- und Schichtzulagen, Zuschläge, Einmalzahlung und Jahressonderzahlung sowie Besitzstände kennt der Rechner nicht; Betriebe mit 38-Stunden-Woche (Anlage 2a) sind nicht abgebildet. Maßgeblich ist die Abrechnung deines Verkehrsunternehmens.