ZFA: 5 Gruppen von Tätigkeitsgruppe I bis Tätigkeitsgruppe V, gültig 01.01.2026 bis 31.12.2026 (Vollzeit 39 Std./Woche).
Dieser ZFA-Rechner nutzt den Vergütungstarifvertrag für Hamburg, Niedersachsen, das Saarland und den Landesteil Westfalen-Lippe. Aus Tätigkeitsgruppe, Berufsjahr und Wochenstunden berechnet er eine unverbindliche Orientierung für Monatsbrutto, rechnerischen Stundenlohn, Jahreswerte und Netto-Schätzung.
ZFA-Vergütungstarifvertrag vom 30.06.2025, Werte ab 01.01.2026 für Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Westfalen-Lippe. Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.
Die konkrete Tätigkeitsgruppe hängt von Qualifikation, Fortbildungsnachweisen und ausgeübter Tätigkeit ab. Der Rechner enthält keine Zuschläge, Besitzstandsregeln, Mehrfachqualifikationszuschläge oder individuelle Praxisregelungen.
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Antworten zu Tarifgebiet, Tätigkeitsgruppen, Berufsjahren und Netto-Schätzung im ZFA-Tarif.
Für wen gilt der ZFA-Vergütungstarifvertrag?
Er gilt für Zahnmedizinische Fachangestellte und Zahnarzthelfer/innen in den Tarifgebieten Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Westfalen-Lippe. Da er nicht allgemeinverbindlich ist, kommt es auf die Tarifbindung deiner Praxis oder eine Bezugnahme im Arbeitsvertrag an.
Wie sind Tätigkeitsgruppen und Berufsjahre im ZFA-Tarif aufgebaut?
Es gibt fünf Tätigkeitsgruppen: TG I als Grundvergütung nach der Ausbildung, TG II ab 65 und TG III ab 200 Unterrichtsstunden anerkannter Qualifizierung, TG IV mit Fortbildungsabschluss (etwa ZMF, ZMP, ZMV, AZP) und TG V z. B. für Dentalhygieniker/innen. Zusätzlich steigt die Vergütung in Drei-Jahres-Schritten vom 1. bis zum 28. Berufsjahr.
In welchen Regionen gilt der ZFA-Vergütungstarifvertrag?
Räumlich gilt er nur in Hamburg, Niedersachsen, im Saarland und im Landesteil Westfalen-Lippe. Für andere Bundesländer enthält der Rechner keine Tarifwerte; dort musst du regionale Regelungen oder Praxisvereinbarungen prüfen.
Ab wann gelten die ZFA-Vergütungen im Rechner?
Hinterlegt sind die Monatsvergütungen ab dem 01.01.2026 aus dem Vergütungstarifvertrag vom 30.06.2025. Dieser Stand ist im Rechner bis zum 31.12.2026 erfasst.
Wie berechnet der ZFA-Rechner Stundenlohn und Teilzeit?
Der Tarifvertrag leitet Teilzeit- und Stundenwerte über 1/169 der Monatsvergütung ab; im Rechner ist dafür eine Vollzeitbasis von 39 Wochenstunden hinterlegt. Bei weniger Wochenstunden wird das Monatsbrutto anteilig berechnet.
Wie hoch ist die ZFA-Ausbildungsvergütung?
Ab dem 01.07.2025 gelten 1.000 Euro im ersten, 1.100 Euro im zweiten und 1.200 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Diese Werte zeigt die Seite separat; im Hauptrechner und in der Netto-Schätzung sind sie nicht auswählbar.
Wie kommt die Netto-Schätzung beim ZFA-Gehalt zustande?
Sie zieht vom Brutto vereinfacht Lohnsteuer (§ 32a EStG mit Vorsorgepauschale nach § 39b EStG), Solidaritätszuschlag, optional Kirchensteuer sowie Beiträge zu Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung ab. Deine Lohnabrechnung ersetzt das nicht.
Warum kann dein tatsächliches ZFA-Gehalt abweichen?
Zuschläge, Besitzstandsregeln, Mehrfachqualifikationszuschläge und individuelle Praxisvereinbarungen sind im Rechner nicht enthalten. Auch eine andere Eingruppierung oder übertarifliche Zahlung führt zu Abweichungen.
Diese Datenversion gilt bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Der Tarifvertrag gilt räumlich nur für Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Westfalen-Lippe.
Teilzeit- und Stundenwerte werden aus 1/169 der Monatsvergütung abgeleitet; im Rechner ist dafür eine Vollzeitbasis von 39 Std./Woche hinterlegt.
Ausbildungsvergütungen werden separat gezeigt und sind nicht im Hauptrechner auswählbar.
Zuschläge, Besitzstandsregeln, Mehrfachqualifikationszuschläge und individuelle Vereinbarungen sind nicht enthalten.
Weihnachtsgeld/Sonderzahlung: Die ZFA-Tarifverträge werden je Kammerbereich abgeschlossen; Höhe und Voraussetzungen unterscheiden sich regional und werden daher nicht eingerechnet.