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TV AWO NRW · Nordrhein-Westfalen

AWO NRW Gehaltsrechner

AWO NRW: 18 Gruppen von EG 1 bis EG 15, gültig 01.05.2026 bis 28.02.2027 (Vollzeit 39 Std./Woche).

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe 1 der Anlage A zu Paragraf 19 TV AWO NRW.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 39 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Brutto pro Jahr, optional – z. B. Bonus, Erfolgsbeteiligung oder Prämie. In Euro oder in Prozent des Monatsbrutto.

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Berechnungsgrundlage: TV AWO NRW, rechnerische Entgelttabelle ab 01.05.2026 (+3,0 %, mindestens 110 EUR; EG 2-4 zzgl. 25 EUR Sockelbetrag, EG 1 nach TVöD).

Die Werte sind die Entgelte der Anlage A des TV AWO NRW (Vollzeit, 39 Std./Woche). Grundlage ist die Anlage A ab 01.08.2025 (neue Entgeltordnung, 13. Änderungstarifvertrag), fortgeschrieben nach der Tarifeinigung 2026: +3,0 %, mindestens 110 Euro, ab 01.05.2026 und +2,8 % ab 01.03.2027. Für die EG 2 bis 4 kommt ab 01.05.2026 ein Sockelbetrag von 25 Euro hinzu (zusammen 135 Euro); für die EG 1 gelten laut Verhandlungsergebnis ab 01.04.2026 die Tabellenwerte des TVöD. Der TV AWO NRW gilt nur in Nordrhein-Westfalen; Pflege-Tabelle (Anlage B), SuE-Tabelle (Anlage C), Jahressonderzahlung, Einmalzahlungen und Zulagen sind nicht enthalten.

Quellen und Berechnungsdetails

Dieser Gehaltsrechner bildet die Anlage A des TV AWO NRW (Arbeiterwohlfahrt Nordrhein-Westfalen) ab, aktuell mit dem fortgeschriebenen Stand ab 01.05.2026 und der Zukunftsstufe ab 01.03.2027. Wähle Entgeltgruppe (EG 1 bis EG 15, inklusive 7a, 9a, 9b, 9c) und Stufe. Aus den Wochenstunden ergeben sich Monatsbrutto, rechnerischer Stundenlohn, Jahresbrutto und eine Netto-Schätzung – als unverbindliche Orientierung.

Quellen und Datenstand

Tarifvertrag vom 22. November 2024 zum Tarifwerk AWO NRW (TV Entgeltordnung AWO NRW) – 13. Änderungstarifvertrag zum TV AWO NRW, Anhang 2: Anlage A ab 1. August 2025, Stand 22.11.2024. Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. / ver.di NRW, gültig 01.08.2025 bis 30.04.2026.

Tarifeinigung TV AWO NRW 2026: +3,0 % mindestens 110 EUR ab 01.05.2026, +2,8 % ab 01.03.2027, Stand 02.04.2026. AWO NRW / ver.di; veröffentlicht vom AWO Bezirksverband OWL, gültig 01.05.2026 bis 31.10.2027.

Diese Datenversion gilt bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • TV AWO NRW gilt nur für die Arbeiterwohlfahrt in Nordrhein-Westfalen. Andere Landes-/Bezirksverbände haben eigene Tarifverträge.
  • Rechnerische Entgelttabelle aus Anlage A ab 01.08.2025 (neue Entgeltordnung mit EG 7a, 9a, 9b, 9c) plus Tarifeinigung 2026: +3,0 %, mindestens 110 EUR, ab 01.05.2026; kaufmännisch auf Cent gerundet.
  • Die Entgeltgruppen 7a, 9a, 9b und 9c bestehen seit der neuen Entgeltordnung zum 01.08.2025; die bisherige EG 9 heißt seitdem EG 9b.
  • Die Einmalzahlung 300 EUR (April 2026) ist nicht in die Monatswerte eingerechnet. Die Pflege-Tabelle (Anlage B), die SuE-Tabelle (Anlage C), Zulagen und Zuschläge sind nicht enthalten.
  • Ausbildungsentgelte aus der Tarifeinigung sind als Hinweis dokumentiert, aber nicht als Rechnergruppen abgebildet.
  • Für die Entgeltgruppen 2, 3 und 4 wurde zusätzlich ein Sockelbetrag von 25 EUR vereinbart (zusammen 135 EUR mehr ab 01.05.2026). Die im Ergebnis ebenfalls genannten Gruppen P 5 und S 2 gehören zur Pflege-/Sozialdiensttabelle und sind hier nicht abgebildet.
  • Entgeltgruppe 1 folgt laut Verhandlungsergebnis ab 01.04.2026 den Tabellenwerten des TVöD; hinterlegt ist die TVöD-VKA-Tabelle ab 01.05.2026 (kommunale Zuordnung der AWO NRW). Der Zeitraum 01.04. bis 30.04.2026 ist nicht als eigener Stand abgebildet.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.

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Häufige Fragen

Kurze Antworten zum Rechner für den TV AWO NRW.

Für wen gilt der TV AWO NRW?

Der TV AWO NRW gilt für Beschäftigte der Arbeiterwohlfahrt in Nordrhein-Westfalen. Er ist am TVöD orientiert und umfasst in der Anlage A die Entgeltgruppen EG 1 bis EG 15 – seit der neuen Entgeltordnung zum 01.08.2025 einschließlich der Entgeltgruppen 7a, 9a, 9b und 9c.

Gibt es eine bundesweite AWO-Tabelle?

Nein. Die AWO hat keine einheitliche bundesweite Entgelttabelle. Jeder Landes- bzw. Bezirksverband verhandelt eigene Tarifverträge mit teils völlig anderer Struktur (zum Beispiel nutzt AWO Bayern P-Gruppen statt EG 1 bis 15). Dieser Rechner bildet ausschließlich das Tarifgebiet NRW ab.

Was sind die Entgeltgruppen 7a, 9a, 9b und 9c?

Sie gehören seit dem 01.08.2025 zur Anlage A (TV Entgeltordnung AWO NRW, 13. Änderungstarifvertrag vom 22.11.2024). EG 7a gilt für Ergo-, Logo- und Physiotherapeut*innen mit staatlicher Anerkennung. EG 9a setzt gründliche und vielseitige Fachkenntnisse mit selbstständigen Leistungen in nicht unerheblichem Umfang voraus, EG 9b gründliche und umfassende Fachkenntnisse (oder eine abgeschlossene Hochschulbildung), EG 9c hebt sich aus der EG 9b durch besondere Verantwortung heraus. Die frühere EG 9 entspricht wertgleich der heutigen EG 9b.

Wie funktionieren die Stufen?

Innerhalb einer Entgeltgruppe steigt das Entgelt über die Stufen 1 bis 6 mit der Beschäftigungszeit. EG 1 hat keine Stufe 1 und beginnt in Stufe 2. Der Rechner nimmt die Stufenzuordnung nicht automatisch vor.

Auf welchem Stand sind die Werte?

Hinterlegt sind die aus Anlage A ab 01.08.2025 (neue Entgeltordnung) rechnerisch fortgeschriebenen Tabellen ab 01.05.2026 (+3,0 %, mindestens 110 Euro) und ab 01.03.2027 (+2,8 %) laut Tarifeinigung vom 31.03.2026. Für die EG 2 bis 4 ist der vereinbarte Sockelbetrag von 25 Euro ab 01.05.2026 eingerechnet; die EG 1 folgt ab 01.04.2026 den Tabellenwerten des TVöD. Der zweite Sockelbetrag von 25 Euro ab 01.06.2027 ist als eigener Tabellenstand enthalten. Einmalzahlungen, Pflege-Tabelle (Anlage B), Jahressonderzahlung und Zulagen sind nicht eingerechnet.

Sind Pflege-Entgelte und Jahressonderzahlung enthalten?

Nein. Der Rechner bildet die Anlage A (EG 1 bis EG 15 inklusive 7a, 9a, 9b, 9c) ab. Die Pflege-Tabelle (Anlage B, P 5 bis P 16), die SuE-Tabelle (Anlage C), die Jahressonderzahlung sowie weitere Zulagen sind nicht enthalten.

Mit welcher Arbeitszeit rechnet der AWO-NRW-Rechner?

Die Vollzeitbasis liegt bei 39 Wochenstunden. Bei Teilzeit stellst du die Arbeitszeit in Prozent ein; das Monatsbrutto wird anteilig berechnet.

Welche Abzüge berücksichtigt die Netto-Schätzung?

Abgezogen werden Lohnsteuer nach dem amtlichen Einkommensteuertarif (mit Vorsorgepauschale nach § 39b EStG), Solidaritätszuschlag, auf Wunsch Kirchensteuer sowie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung – als vereinfachte Schätzung, keine Lohnabrechnung.