Versicherungen: 10 Gruppen von Gehaltsgruppe I bis Gehaltsgruppe B, gültig 01.09.2026 bis 31.05.2027 (Vollzeit 38 Std./Woche).
Berechnungsgrundlage: Gehaltstarifvertrag private Versicherungswirtschaft, gültig ab 01.09.2026 (+3,3 %).
Die konkrete Gehaltsgruppe muss tariflich geprüft werden. Betriebliche Regelungen und individuelle Vertragsbestandteile sind nicht Bestandteil der Berechnung; die tariflichen Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld 80 % und Urlaubsgeld 50 %) sind im Jahreswert berücksichtigt.
Dieser Gehaltsrechner für die private Versicherungswirtschaft berechnet aus Gehaltsgruppe, Berufsjahr und Wochenstunden eine unverbindliche Orientierung für Monatsbrutto, rechnerischen Stundenlohn, Jahreswerte und Netto-Schätzung. Die Werte sind aus dem Gehaltstarifvertrag als eigene Datenstruktur erfasst.
Diese Datenversion gilt bis 31.05.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Gehaltstarifvertrag der privaten Versicherungswirtschaft (AGV mit ver.di und DBV), Abschluss vom 04.07.2025: zweite Stufe +3,3 % ab 01.09.2026 (Tabellenwerte in vollen Euro).
Vollzeitbasis 38 Std./Woche. Gehaltsgruppen I bis VIII nach Berufsjahren sowie die Gruppen A und B für Neueinstellungen seit 2008 (§ 4 Ziff. 2 d MTV, Gehalt nach § 1a GTV); Ausbildungsvergütung nach § 2 GTV.
Zulagen (Tätigkeits-/Verantwortungszulagen) und Sozialzulagen sind nicht enthalten; die beiden tariflichen Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld 80 % im 4. Quartal und Urlaubsgeld 50 % im 2. Quartal, zusammen 13,3 Monatsgehälter) sind im Jahreswert berücksichtigt.
Kurze Antworten zum Gehaltsrechner für Versicherungen.
Für wen gilt der Gehaltstarifvertrag der Versicherungswirtschaft?
Der Tarifvertrag gilt für das private Versicherungsgewerbe in Deutschland und wird vom Arbeitgeberverband (AGV) mit ver.di und DBV ausgehandelt. Ob er auf dein Arbeitsverhältnis Anwendung findet, regelt dein Arbeitsvertrag.
Welche Gehaltsgruppen und Berufsjahre gibt es im Versicherungstarif?
Der Rechner enthält die Gehaltsgruppen I bis VIII mit Berufsjahres-Staffeln vom 1. bis ab dem 14. Berufsjahr, meist in Zweijahresschritten. Dazu kommen die Gehaltsgruppen A und B für Neueinstellungen seit 2008 (ergänzend zu I und II, § 4 Ziff. 2 d MTV). Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach den tariflichen Merkmalen, nicht nach der Berufsbezeichnung.
Wann steigen die Gehälter in der Versicherungswirtschaft?
Der Abschluss vom 04.07.2025 sah zwei Stufen vor: +5,0 %, mindestens 200 €, ab 01.08.2025 und +3,3 % ab 01.09.2026; die Tabellenwerte stehen in vollen Euro. Der Rechner zeigt den seit 01.09.2026 geltenden Stand; die nächste Erhöhung bringt erst der Abschluss der Tarifrunde 2027.
Ab wann gelten die aktuellen Tarifgehälter?
Die aktuelle Tabelle gilt seit 01.09.2026 und läuft bis 31.05.2027. Für Zeiträume danach ist der nächste Tarifabschluss zu prüfen.
Gilt der Rechner auch für den Außendienst?
Für den Außendienst gilt die Gehaltstabelle im Rechner, solange er nicht zum Werbeaußendienst oder organisierenden Außendienst gehört (Teil III MTV). Für diese beiden gilt stattdessen ein Mindesteinkommen nach § 3 GTV, das der Rechner nicht abbildet: im Werbeaußendienst 2.400 € (nach zwei Jahren Unternehmenszugehörigkeit 2.315 €), ab 01.11.2026 einheitlich 2.508 € und ab 01.11.2027 2.583 € im Monat. Verdiente Provisionen werden darauf angerechnet, wenn nichts anderes vereinbart ist (§ 19 MTV).
Mit welcher Arbeitszeit rechnet der Versicherungs-Rechner?
Die Vollzeitbasis liegt bei 38 Wochenstunden. Bei Teilzeit stellst du die Arbeitszeit in Prozent ein; das Monatsbrutto wird anteilig berechnet.
Sind Zulagen und Sonderzahlungen enthalten?
Beide tariflichen Sonderzahlungen sind im Jahreswert eingerechnet und einzeln abwählbar: das Weihnachtsgeld (80 % des Bruttomonatsgehalts im 4. Quartal, § 3 Ziff. 3 MTV) und das Urlaubsgeld (50 % im 2. Quartal, § 13 Ziff. 9 MTV) – zusammen 13,3 Monatsgehälter. Wer das Urlaubsgeld teilweise in fünf freie Tage umwandelt (dann 26,5 % in Geld), wählt den Posten ab. Tätigkeits- und Verantwortungszulagen, Sozialzulagen und betriebliche Leistungen sind nicht Teil der Berechnung – maßgeblich sind die Tabellengehälter des Gehaltstarifvertrags.
Welche Abzüge berücksichtigt die Netto-Schätzung?
Abgezogen werden Lohnsteuer nach dem amtlichen Einkommensteuertarif (mit Vorsorgepauschale nach § 39b EStG), Solidaritätszuschlag, auf Wunsch Kirchensteuer sowie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Das Ergebnis ist eine vereinfachte Schätzung und ersetzt keine Lohnabrechnung.