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Öffentlicher Dienst - TVöD VKA - E 1

Entgeltgruppe 1 (E 1) TVöD VKA

E 1 TVöD VKA bedeutet bei Vollzeit (39,0 Std./Woche) 2534,55 € in Stufe 2 bis 2754,50 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.05.2026).

Entgeltgruppe 1 Tabelle: Stufen und Gehalt

Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 1 TVöD VKA bei Vollzeit (39,0 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.05.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.

StufeMonatsbruttoStundenlohnNetto ca.
Stufe 22534,55 €14,95 €1788,87 €
Stufe 32568,83 €15,15 €1808,62 €
Stufe 42611,69 €15,40 €1833,32 €
Stufe 52651,64 €15,64 €1856,24 €
Stufe 62754,50 €16,24 €1915,06 €

Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 39 Wochenstunden × 4,348 = 169,572 Stunden (§ 24 Abs. 3 TVöD). Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe E 1 der Anlage A VKA.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 39 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Brutto pro Jahr, optional – z. B. Bonus, Erfolgsbeteiligung oder Prämie. In Euro oder in Prozent des Monatsbrutto.

Sonderzahlungen

Tarifliche Jahres-Sonderzahlungen, im Jahreswert enthalten. Posten ab- und zuwählbar.

  • 2154,37 € / Jahr

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Die Entgeltgruppe 1 im TVöD VKA gilt für kommunale Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten ohne Ausbildungserfordernis. Wähle Stufe und Arbeitszeit für eine unverbindliche Brutto- und Netto-Orientierung.

Datenstand

TVöD VKA Anlage A: Tabellenentgelte ab 01.05.2026 bis 31.03.2027. Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.03.2027 erneut geprüft werden.

Teilzeit in Entgeltgruppe 1: 20 und 30 Stunden

Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 39,0 Std./Woche in TVöD VKA. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.

StufeVollzeit20 Std./Woche30 Std./Woche
Stufe 22534,55 €1299,77 €1949,65 €
Stufe 32568,83 €1317,35 €1976,02 €
Stufe 42611,69 €1339,33 €2008,99 €
Stufe 52651,64 €1359,82 €2039,72 €
Stufe 62754,50 €1412,56 €2118,85 €

Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.

Eingruppierung

Die Zuordnung zur Entgeltgruppe 1 richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit gemäß Entgeltordnung VKA. E 1 erfasst einfachste Tätigkeiten, die keine Berufsausbildung voraussetzen, etwa einfache Hilfs- und Botentätigkeiten in der Kommune. Die Stufenzuordnung ergibt sich aus der einschlägigen Berufserfahrung; in E 1 gelten dabei abweichende Stufenregelungen.

Maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten und die dazugehörigen Arbeitsvorgänge. Vorrangige besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Berufe gehen den allgemeinen Regeln vor; Abschluss, Stellenbezeichnung oder Gehaltswunsch ersetzen diese Prüfung nicht.

Tarifliche Anforderungen

E 1 ist die unterste allgemeine Gruppe für einfachste Tätigkeiten.

  • Der Tarif nennt als Beispiele unter anderem das Ausgeben von Essen und Getränken, Garderobenpersonal sowie Spül-, Gemüseputz- und sonstige Aufgaben im Haus- und Küchenbereich.
  • Auch Servier-, Hausarbeits- und vergleichbare Hilfstätigkeiten können erfasst sein. Entscheidend bleibt die tatsächlich auszuübende Aufgabe; eine Berufsbezeichnung allein reicht nicht.

Kurzfassung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale; die vollständige Prüfung richtet sich nach der Entgeltordnung. Quelle: Entgeltordnung VKA (Anlage 1 zum TVöD), Stand 01.01.2024.

Beispieltätigkeiten

  • Einfache Reinigungstätigkeiten in kommunalen Gebäuden
  • Boten- und Transporthilfen in der Verwaltung
  • Einfache Hilfstätigkeiten in Bauhof und Grünpflege

Beispiele zur Orientierung, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung VKA (Anlage 1 zum TVöD), Stand 01.01.2024.

Diese Entgeltgruppe für Bund ansehen

Hinweis zu E 1 TVöD VKA

Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 1 im TVöD VKA.

Wer bekommt Entgeltgruppe 1 TVöD (VKA)?

E 1 erfasst kommunale Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten, die ohne abgeschlossene Berufsausbildung ausgeübt werden. Maßgeblich ist die konkrete Tätigkeit nach der Entgeltordnung VKA, nicht die Berufsbezeichnung.

Wie ist der Stufenaufstieg in E 1 geregelt?

Die Entgeltgruppe 1 hat eine eigene Stufenstruktur. Der Aufstieg erfolgt mit zunehmender Beschäftigungszeit, weicht in den Laufzeiten aber von den übrigen Entgeltgruppen ab.

Unterscheidet sich E 1 VKA von E 1 Bund?

Die Tabellenwerte für VKA und Bund können abweichen. Für eine Einordnung im Bundesbereich nutze die Seite zu Entgeltgruppe 1 TVöD Bund.

Quellen und Datenstand

TVöD Allgemeiner Teil, Anlage A VKA, Fassung Stand 01.01.2026, Stand 01.01.2026. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.

VKA Sparte Verwaltung: TVöD-Allgemeiner Teil 01.01.2026, Stand April 2026. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gültig 01.01.2026 bis 31.03.2027.

§ 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD (Allgemeiner Teil, Lesefassung Stand 01.01.2026): Stundenentgelt = Monatsentgelt ÷ (4,348 × wöchentliche Arbeitszeit), Stand 01.01.2026. VKA, gültig ab 01.10.2005 (unbefristet).

Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Der Grundrechner bildet die allgemeine Anlage A VKA ab.
  • Überleitungsgruppen werden in diesem Grundrechner nicht als Kernwerte geführt.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.