S 3 TVöD SuE bedeutet bei Vollzeit (39,0 Std./Woche) 3119,87 € in Stufe 1 bis 3848,98 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, S-Tabelle ab 01.05.2026).
Entgeltgruppe S 3 Tabelle: Stufen und Gehalt
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in S 3 TVöD SuE bei Vollzeit (39,0 Std./Woche), Tarifstand S-Tabelle ab 01.05.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
Stufe
Monatsbrutto
Stundenlohn
Netto ca.
Stufe 1
3119,87 €
18,40 €
2121,87 €
Stufe 2
3320,05 €
19,58 €
2233,70 €
Stufe 3
3506,28 €
20,68 €
2336,75 €
Stufe 4
3677,28 €
21,69 €
2430,56 €
Stufe 5
3755,52 €
22,15 €
2473,20 €
Stufe 6
3848,98 €
22,70 €
2523,98 €
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 39 Wochenstunden × 4,348 = 169,572 Stunden (§ 24 Abs. 3 TVöD). Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Gehaltsrechner einstellen.
Berechnungsgrundlage: geltend (S-Tabelle VKA, gültig ab 01.05.2026)
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung.
Quellen und Berechnungsdetails
Die Entgeltgruppe S 3 gilt für Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, Sozialassistentinnen und Sozialassistenten sowie Heilerziehungspflegehelferinnen und -helfer mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit. Die Tabelle zeigt alle sechs Stufen als Monatsbrutto, Stundenlohn und Netto-Schätzung; für eigene Angaben zu Arbeitszeit und Steuer führt der Link zum Gehaltsrechner.
Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
S-Tabelle (Anlage C zum TVöD-VKA) für den Sozial- und Erziehungsdienst: Entgeltgruppen S 2 bis S 18 mit je sechs Stufen, Stand ab 01.05.2026 (+2,8 %).
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden (VKA).
Die monatliche SuE-Zulage (130 Euro in S 2 bis S 11a; 180 Euro für Sozialarbeit in S 11b, S 12 sowie S 14 und S 15 Fallgruppe 6, jeweils seit 01.07.2022) ist nicht in den Tabellenwerten enthalten - ebenso wenig wie weitere Zulagen, Besitzstände und Sondertabellen.
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 39,0 Std./Woche in TVöD SuE. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
Stufe
Vollzeit
20 Std./Woche
30 Std./Woche
Stufe 1
3119,87 €
1599,93 €
2399,90 €
Stufe 2
3320,05 €
1702,59 €
2553,88 €
Stufe 3
3506,28 €
1798,09 €
2697,14 €
Stufe 4
3677,28 €
1885,78 €
2828,68 €
Stufe 5
3755,52 €
1925,91 €
2888,86 €
Stufe 6
3848,98 €
1973,84 €
2960,75 €
Andere Stundenzahlen lassen sich im Gehaltsrechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
Eingruppierung
Nach der Entgeltordnung VKA erfasst S 3 Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger, Sozialassistentinnen/Sozialassistenten und Heilerziehungspflegehelferinnen/Heilerziehungspflegehelfer mit staatlicher Anerkennung oder mit staatlicher Prüfung und entsprechender Tätigkeit. Gleichgestellt sind sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Kommen schwierige fachliche Tätigkeiten hinzu, ist S 4 einschlägig.
Maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten und die dazugehörigen Arbeitsvorgänge. Vorrangige besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Berufe gehen den allgemeinen Regeln vor; Abschluss, Stellenbezeichnung oder Gehaltswunsch ersetzen diese Prüfung nicht.
Beispieltätigkeiten
Staatlich anerkannte Kinderpflege in der Kindertagesbetreuung
Staatlich anerkannte Sozialassistenz in der Jugendhilfe
Heilerziehungspflegehilfe mit staatlicher Anerkennung
Kurze Antworten zur Entgeltgruppe S 3 im TVöD SuE.
Wer wird in S 3 TVöD eingruppiert?
S 3 gilt für Kinderpflege, Sozialassistenz und Heilerziehungspflegehilfe mit staatlicher Anerkennung oder staatlicher Prüfung und entsprechender Tätigkeit sowie für sonstige Beschäftigte mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen.
Wie kommt man von S 3 nach S 4?
S 4 setzt schwierige fachliche Tätigkeiten voraus. Maßgeblich ist also nicht die Dauer der Beschäftigung, sondern ein verändertes Tätigkeitsmerkmal; die Stufen innerhalb einer Gruppe steigen dagegen mit der Erfahrungszeit.
Wie schnell steigt man in S 3 in die nächste Stufe?
Seit dem 1. Oktober 2024 gelten im Sozial- und Erziehungsdienst dieselben Stufenlaufzeiten wie im übrigen TVöD: Stufe 2 nach 1 Jahr, Stufe 3 nach 2, Stufe 4 nach 3, Stufe 5 nach 4 und Stufe 6 nach 5 Jahren in der jeweiligen Stufe.
Gibt es die SuE-Zulage in S 3?
Ja. Beschäftigte der Entgeltgruppen S 2 bis S 11a erhalten seit dem 01.07.2022 die monatliche SuE-Zulage von 130 Euro - bei Teilzeit anteilig, auf Wunsch teilweise in bis zu zwei freie Tage pro Jahr umwandelbar. Sie ist in den Tabellenwerten nicht enthalten und lässt sich im verlinkten Gehaltsrechner als monatliche Zulage eintragen.