S 2 TVöD SuE bedeutet bei Vollzeit (39,0 Std./Woche) 2908,36 € in Stufe 1 bis 3441,69 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, S-Tabelle ab 01.05.2026).
Entgeltgruppe S 2 Tabelle: Stufen und Gehalt
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in S 2 TVöD SuE bei Vollzeit (39,0 Std./Woche), Tarifstand S-Tabelle ab 01.05.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
Stufe
Monatsbrutto
Stundenlohn
Netto ca.
Stufe 1
2908,36 €
17,15 €
2002,62 €
Stufe 2
3030,97 €
17,87 €
2071,91 €
Stufe 3
3121,67 €
18,41 €
2122,87 €
Stufe 4
3220,16 €
18,99 €
2178,04 €
Stufe 5
3330,92 €
19,64 €
2239,69 €
Stufe 6
3441,69 €
20,30 €
2301,12 €
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 39 Wochenstunden × 4,348 = 169,572 Stunden (§ 24 Abs. 3 TVöD). Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Gehaltsrechner einstellen.
Berechnungsgrundlage: geltend (S-Tabelle VKA, gültig ab 01.05.2026)
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung.
Quellen und Berechnungsdetails
Die Entgeltgruppe S 2 ist die Eingangsgruppe der S-Tabelle im Sozial- und Erziehungsdienst. Sie erfasst Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern, Sozialassistentinnen und Sozialassistenten sowie Heilerziehungspflegehelferinnen und -helfern. Die Tabelle zeigt alle sechs Stufen als Monatsbrutto, Stundenlohn und Netto-Schätzung; für eigene Angaben zu Arbeitszeit und Steuer führt der Link zum Gehaltsrechner.
Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
S-Tabelle (Anlage C zum TVöD-VKA) für den Sozial- und Erziehungsdienst: Entgeltgruppen S 2 bis S 18 mit je sechs Stufen, Stand ab 01.05.2026 (+2,8 %).
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden (VKA).
Die monatliche SuE-Zulage (130 Euro in S 2 bis S 11a; 180 Euro für Sozialarbeit in S 11b, S 12 sowie S 14 und S 15 Fallgruppe 6, jeweils seit 01.07.2022) ist nicht in den Tabellenwerten enthalten - ebenso wenig wie weitere Zulagen, Besitzstände und Sondertabellen.
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 39,0 Std./Woche in TVöD SuE. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
Stufe
Vollzeit
20 Std./Woche
30 Std./Woche
Stufe 1
2908,36 €
1491,47 €
2237,20 €
Stufe 2
3030,97 €
1554,34 €
2331,52 €
Stufe 3
3121,67 €
1600,86 €
2401,28 €
Stufe 4
3220,16 €
1651,36 €
2477,05 €
Stufe 5
3330,92 €
1708,16 €
2562,25 €
Stufe 6
3441,69 €
1764,97 €
2647,45 €
Andere Stundenzahlen lassen sich im Gehaltsrechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
Eingruppierung
Nach der Entgeltordnung VKA (Abschnitt XXIV) erfasst S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern, Sozialassistentinnen/Sozialassistenten und Heilerziehungspflegehelferinnen/Heilerziehungspflegehelfern mit staatlicher Anerkennung oder mit staatlicher Prüfung. Die Formulierung "in der Tätigkeit von" bedeutet: Die Tätigkeit entspricht dem Berufsbild, ohne dass alle formalen Voraussetzungen der höheren Gruppe erfüllt sein müssen. Wer die staatliche Anerkennung besitzt und eine entsprechende Tätigkeit ausübt, ist regelmäßig in S 3 eingruppiert.
Maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten und die dazugehörigen Arbeitsvorgänge. Vorrangige besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Berufe gehen den allgemeinen Regeln vor; Abschluss, Stellenbezeichnung oder Gehaltswunsch ersetzen diese Prüfung nicht.
Beispieltätigkeiten
Kinderpflege in einer kommunalen Kindertagesstätte
Sozialassistenz in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen
Heilerziehungspflegehilfe in Einrichtungen der Behindertenhilfe
Kurze Antworten zur Entgeltgruppe S 2 im TVöD SuE.
Wer wird in S 2 TVöD eingruppiert?
S 2 erfasst Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpflege, Sozialassistenz und Heilerziehungspflegehilfe. Maßgeblich ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit nach der Entgeltordnung VKA, nicht die Berufsbezeichnung im Arbeitsvertrag.
Was unterscheidet S 2 von S 3?
S 3 setzt die staatliche Anerkennung beziehungsweise staatliche Prüfung und eine entsprechende Tätigkeit voraus. S 2 erfasst dagegen Beschäftigte, die eine solche Tätigkeit ausüben, ohne diese Voraussetzung vollständig zu erfüllen.
Kommen zum Tabellenentgelt noch Zulagen hinzu?
Ja. Beschäftigte der Entgeltgruppen S 2 bis S 11a erhalten seit dem 01.07.2022 die monatliche SuE-Zulage von 130 Euro (bei Teilzeit anteilig); dazu können Zulagen für die Arbeit in besonderen Wohnformen kommen. Beides ist in den Tabellenwerten nicht enthalten und lässt sich im verlinkten Gehaltsrechner als monatliche Zulage eintragen.