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Öffentlicher Dienst - TVöD SuE - S 2

S 2 TVöD SuE: Gehaltstabelle Kinderpflege

S 2 TVöD SuE bedeutet bei Vollzeit (39,0 Std./Woche) 2908,36 € in Stufe 1 bis 3441,69 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, S-Tabelle ab 01.05.2026).

Die Entgeltgruppe S 2 ist die Eingangsgruppe der S-Tabelle im Sozial- und Erziehungsdienst. Sie erfasst Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern, Sozialassistentinnen und Sozialassistenten sowie Heilerziehungspflegehelferinnen und -helfern. Die Tabelle zeigt alle sechs Stufen als Monatsbrutto, Stundenlohn und Netto-Schätzung; für eigene Angaben zu Arbeitszeit und Steuer führt der Link zum Gehaltsrechner.

Datenstand

geltend (S-Tabelle VKA, gültig ab 01.05.2026) Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.03.2027 erneut geprüft werden.

Entgeltgruppe S 2 Tabelle: Stufen und Gehalt

Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in S 2 TVöD SuE bei Vollzeit (39,0 Std./Woche), Tarifstand S-Tabelle ab 01.05.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.

StufeMonatsbruttoStundenlohnNetto ca.
Stufe 12908,36 €17,21 €2002,62 €
Stufe 23030,97 €17,93 €2071,91 €
Stufe 33121,67 €18,47 €2122,87 €
Stufe 43220,16 €19,05 €2178,04 €
Stufe 53330,92 €19,71 €2239,69 €
Stufe 63441,69 €20,37 €2301,12 €

Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Gehaltsrechner einstellen.

Gehalt individuell berechnen

Die Tabelle oben zeigt das Tarifbrutto in S 2. Für das eigene Netto lassen sich im TVöD SuE-Gehaltsrechner Stufe, Wochenstunden, Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuer und der Zusatzbeitrag der Krankenkasse einstellen – dort kann auch die monatliche SuE-Zulage als Zulage eingetragen werden.

S 2 im TVöD SuE-Gehaltsrechner berechnen →

Teilzeit in Entgeltgruppe S 2: 20 und 30 Stunden

Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 39,0 Std./Woche in TVöD SuE. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.

StufeVollzeit20 Std./Woche30 Std./Woche
Stufe 12908,36 €1491,47 €2237,20 €
Stufe 23030,97 €1554,34 €2331,52 €
Stufe 33121,67 €1600,86 €2401,28 €
Stufe 43220,16 €1651,36 €2477,05 €
Stufe 53330,92 €1708,16 €2562,25 €
Stufe 63441,69 €1764,97 €2647,45 €

Andere Stundenzahlen lassen sich im Gehaltsrechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.

Eingruppierung

Nach der Entgeltordnung VKA (Abschnitt XXIV) erfasst S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern, Sozialassistentinnen/Sozialassistenten und Heilerziehungspflegehelferinnen/Heilerziehungspflegehelfern mit staatlicher Anerkennung oder mit staatlicher Prüfung. Die Formulierung "in der Tätigkeit von" bedeutet: Die Tätigkeit entspricht dem Berufsbild, ohne dass alle formalen Voraussetzungen der höheren Gruppe erfüllt sein müssen. Wer die staatliche Anerkennung besitzt und eine entsprechende Tätigkeit ausübt, ist regelmäßig in S 3 eingruppiert.

Typische Tätigkeiten

  • Kinderpflege in einer kommunalen Kindertagesstätte
  • Sozialassistenz in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen
  • Heilerziehungspflegehilfe in Einrichtungen der Behindertenhilfe

Typische Beispiele, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung VKA, Abschnitt XXIV (Sozial- und Erziehungsdienst), Stand 01.01.2026.

Hinweis zu S 2 TVöD SuE

Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Entgeltgruppe S 2 im TVöD SuE.

Wer wird in S 2 TVöD eingruppiert?

S 2 erfasst Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpflege, Sozialassistenz und Heilerziehungspflegehilfe. Maßgeblich ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit nach der Entgeltordnung VKA, nicht die Berufsbezeichnung im Arbeitsvertrag.

Was unterscheidet S 2 von S 3?

S 3 setzt die staatliche Anerkennung beziehungsweise staatliche Prüfung und eine entsprechende Tätigkeit voraus. S 2 erfasst dagegen Beschäftigte, die eine solche Tätigkeit ausüben, ohne diese Voraussetzung vollständig zu erfüllen.

Kommen zum Tabellenentgelt noch Zulagen hinzu?

Ja. Beschäftigte der Entgeltgruppen S 2 bis S 11a erhalten seit dem 01.07.2022 die monatliche SuE-Zulage von 130 Euro (bei Teilzeit anteilig); dazu können Zulagen für die Arbeit in besonderen Wohnformen kommen. Beides ist in den Tabellenwerten nicht enthalten und lässt sich im verlinkten Gehaltsrechner als monatliche Zulage eintragen.

Quellen und Datenstand

Tabelle TVöD VKA Anlage C (Sozial- und Erziehungsdienst), gültig ab 1. Mai 2026, Stand 01.05.2026. Landratsamt Esslingen (kommunaler Arbeitgeber), gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.

TVöD Allgemeiner Teil (VKA), Lesefassung Stand 01.01.2026, Stand 01.01.2026. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.

Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst vom 18.05.2022 (monatliche SuE-Zulage), Stand 18.05.2022. Kommunaler Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW), gültig ab 01.07.2022 (unbefristet).

Fragen und Antworten zum Abschluss für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE-Zulage), Stand 18.05.2022. GEW - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, gültig ab 01.07.2022 (unbefristet).

Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • S-Tabelle (Anlage C zum TVöD-VKA) für den Sozial- und Erziehungsdienst: Entgeltgruppen S 2 bis S 18 mit je sechs Stufen, Stand ab 01.05.2026 (+2,8 %).
  • Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden (VKA).
  • Die monatliche SuE-Zulage (130 Euro in S 2 bis S 11a; 180 Euro für Sozialarbeit in S 11b, S 12 sowie S 14 und S 15 Fallgruppe 6, jeweils seit 01.07.2022) ist nicht in den Tabellenwerten enthalten - ebenso wenig wie weitere Zulagen, Besitzstände und Sondertabellen.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.