S 2 TVöD SuE bedeutet bei Vollzeit (39,0 Std./Woche) 2908,36 € in Stufe 1 bis 3441,69 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, S-Tabelle ab 01.05.2026).
Die Entgeltgruppe S 2 ist die Eingangsgruppe der S-Tabelle im Sozial- und Erziehungsdienst. Sie erfasst Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern, Sozialassistentinnen und Sozialassistenten sowie Heilerziehungspflegehelferinnen und -helfern. Die Tabelle zeigt alle sechs Stufen als Monatsbrutto, Stundenlohn und Netto-Schätzung; für eigene Angaben zu Arbeitszeit und Steuer führt der Link zum Gehaltsrechner.
Datenstand
geltend (S-Tabelle VKA, gültig ab 01.05.2026) Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.03.2027 erneut geprüft werden.
Entgeltgruppe S 2 Tabelle: Stufen und Gehalt
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in S 2 TVöD SuE bei Vollzeit (39,0 Std./Woche), Tarifstand S-Tabelle ab 01.05.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
Stufe
Monatsbrutto
Stundenlohn
Netto ca.
Stufe 1
2908,36 €
17,21 €
2002,62 €
Stufe 2
3030,97 €
17,93 €
2071,91 €
Stufe 3
3121,67 €
18,47 €
2122,87 €
Stufe 4
3220,16 €
19,05 €
2178,04 €
Stufe 5
3330,92 €
19,71 €
2239,69 €
Stufe 6
3441,69 €
20,37 €
2301,12 €
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Gehaltsrechner einstellen.
Teilzeit in Entgeltgruppe S 2: 20 und 30 Stunden
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 39,0 Std./Woche in TVöD SuE. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
Stufe
Vollzeit
20 Std./Woche
30 Std./Woche
Stufe 1
2908,36 €
1491,47 €
2237,20 €
Stufe 2
3030,97 €
1554,34 €
2331,52 €
Stufe 3
3121,67 €
1600,86 €
2401,28 €
Stufe 4
3220,16 €
1651,36 €
2477,05 €
Stufe 5
3330,92 €
1708,16 €
2562,25 €
Stufe 6
3441,69 €
1764,97 €
2647,45 €
Andere Stundenzahlen lassen sich im Gehaltsrechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
Eingruppierung
Nach der Entgeltordnung VKA (Abschnitt XXIV) erfasst S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern, Sozialassistentinnen/Sozialassistenten und Heilerziehungspflegehelferinnen/Heilerziehungspflegehelfern mit staatlicher Anerkennung oder mit staatlicher Prüfung. Die Formulierung "in der Tätigkeit von" bedeutet: Die Tätigkeit entspricht dem Berufsbild, ohne dass alle formalen Voraussetzungen der höheren Gruppe erfüllt sein müssen. Wer die staatliche Anerkennung besitzt und eine entsprechende Tätigkeit ausübt, ist regelmäßig in S 3 eingruppiert.
Typische Tätigkeiten
Kinderpflege in einer kommunalen Kindertagesstätte
Sozialassistenz in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen
Heilerziehungspflegehilfe in Einrichtungen der Behindertenhilfe
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.
Kurze Antworten zur Entgeltgruppe S 2 im TVöD SuE.
Wer wird in S 2 TVöD eingruppiert?
S 2 erfasst Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpflege, Sozialassistenz und Heilerziehungspflegehilfe. Maßgeblich ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit nach der Entgeltordnung VKA, nicht die Berufsbezeichnung im Arbeitsvertrag.
Was unterscheidet S 2 von S 3?
S 3 setzt die staatliche Anerkennung beziehungsweise staatliche Prüfung und eine entsprechende Tätigkeit voraus. S 2 erfasst dagegen Beschäftigte, die eine solche Tätigkeit ausüben, ohne diese Voraussetzung vollständig zu erfüllen.
Kommen zum Tabellenentgelt noch Zulagen hinzu?
Ja. Beschäftigte der Entgeltgruppen S 2 bis S 11a erhalten seit dem 01.07.2022 die monatliche SuE-Zulage von 130 Euro (bei Teilzeit anteilig); dazu können Zulagen für die Arbeit in besonderen Wohnformen kommen. Beides ist in den Tabellenwerten nicht enthalten und lässt sich im verlinkten Gehaltsrechner als monatliche Zulage eintragen.
Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
S-Tabelle (Anlage C zum TVöD-VKA) für den Sozial- und Erziehungsdienst: Entgeltgruppen S 2 bis S 18 mit je sechs Stufen, Stand ab 01.05.2026 (+2,8 %).
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden (VKA).
Die monatliche SuE-Zulage (130 Euro in S 2 bis S 11a; 180 Euro für Sozialarbeit in S 11b, S 12 sowie S 14 und S 15 Fallgruppe 6, jeweils seit 01.07.2022) ist nicht in den Tabellenwerten enthalten - ebenso wenig wie weitere Zulagen, Besitzstände und Sondertabellen.