S 4 TVöD SuE bedeutet bei Vollzeit (39,0 Std./Woche) 3291,46 € in Stufe 1 bis 4156,33 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, S-Tabelle ab 01.05.2026).
Die Entgeltgruppe S 4 erfasst drei Fallgruppen: Kinderpflege und Sozialassistenz mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten, den handwerklichen Erziehungsdienst mit abgeschlossener Berufsausbildung sowie Beschäftigte in der Tätigkeit von Erzieherinnen und Erziehern. Die Tabelle zeigt alle sechs Stufen als Monatsbrutto, Stundenlohn und Netto-Schätzung; für eigene Angaben zu Arbeitszeit und Steuer führt der Link zum Gehaltsrechner.
Datenstand
geltend (S-Tabelle VKA, gültig ab 01.05.2026) Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.03.2027 erneut geprüft werden.
Entgeltgruppe S 4 Tabelle: Stufen und Gehalt
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in S 4 TVöD SuE bei Vollzeit (39,0 Std./Woche), Tarifstand S-Tabelle ab 01.05.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
Stufe
Monatsbrutto
Stundenlohn
Netto ca.
Stufe 1
3291,46 €
19,48 €
2217,81 €
Stufe 2
3504,21 €
20,73 €
2335,63 €
Stufe 3
3698,06 €
21,88 €
2441,91 €
Stufe 4
3829,61 €
22,66 €
2513,51 €
Stufe 5
3956,37 €
23,41 €
2582,04 €
Stufe 6
4156,33 €
24,59 €
2689,25 €
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Gehaltsrechner einstellen.
Teilzeit in Entgeltgruppe S 4: 20 und 30 Stunden
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 39,0 Std./Woche in TVöD SuE. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
Stufe
Vollzeit
20 Std./Woche
30 Std./Woche
Stufe 1
3291,46 €
1687,93 €
2531,89 €
Stufe 2
3504,21 €
1797,03 €
2695,55 €
Stufe 3
3698,06 €
1896,44 €
2844,66 €
Stufe 4
3829,61 €
1963,90 €
2945,85 €
Stufe 5
3956,37 €
2028,91 €
3043,36 €
Stufe 6
4156,33 €
2131,45 €
3197,18 €
Andere Stundenzahlen lassen sich im Gehaltsrechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
Eingruppierung
Nach der Entgeltordnung VKA umfasst S 4 erstens Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger, Sozialassistentinnen/Sozialassistenten und Heilerziehungspflegehelferinnen/Heilerziehungspflegehelfer mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit, wenn schwierige fachliche Tätigkeiten hinzukommen; zweitens Beschäftigte im handwerklichen Erziehungsdienst mit abgeschlossener Berufsausbildung; drittens Beschäftigte in der Tätigkeit von Erzieherinnen/Erziehern, Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspflegern oder Heilerzieherinnen/Heilerziehern mit staatlicher Anerkennung. Wer die staatliche Anerkennung als Erzieherin oder Erzieher selbst besitzt und entsprechend tätig ist, gehört dagegen in S 8a.
Typische Tätigkeiten
Kinderpflege mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten
Handwerklicher Erziehungsdienst mit abgeschlossener Berufsausbildung
Beschäftigte in der Tätigkeit von Erzieherinnen und Erziehern
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.
Kurze Antworten zur Entgeltgruppe S 4 im TVöD SuE.
Wer wird in S 4 TVöD eingruppiert?
S 4 erfasst Kinderpflege und Sozialassistenz mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten, den handwerklichen Erziehungsdienst mit abgeschlossener Berufsausbildung sowie Beschäftigte in der Tätigkeit von Erzieherinnen und Erziehern.
Warum sind manche Erzieher in S 4 statt S 8a?
S 4 erfasst Beschäftigte in der Tätigkeit von Erzieherinnen und Erziehern. Wer die staatliche Anerkennung besitzt und eine entsprechende Tätigkeit ausübt, ist dagegen regelmäßig in S 8a eingruppiert.
Was sind schwierige fachliche Tätigkeiten?
Die Entgeltordnung konkretisiert dieses Merkmal in Protokollerklärungen, etwa für die Arbeit mit bestimmten Personengruppen. Ob es erfüllt ist, entscheidet sich an der konkreten Tätigkeit; im Zweifel hilft der Personalrat oder die Gewerkschaft weiter.
Gibt es die SuE-Zulage in S 4?
Ja. Beschäftigte der Entgeltgruppen S 2 bis S 11a erhalten seit dem 01.07.2022 die monatliche SuE-Zulage von 130 Euro - bei Teilzeit anteilig, auf Wunsch teilweise in bis zu zwei freie Tage pro Jahr umwandelbar. Sie ist in den Tabellenwerten nicht enthalten und lässt sich im verlinkten Gehaltsrechner als monatliche Zulage eintragen.
Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
S-Tabelle (Anlage C zum TVöD-VKA) für den Sozial- und Erziehungsdienst: Entgeltgruppen S 2 bis S 18 mit je sechs Stufen, Stand ab 01.05.2026 (+2,8 %).
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden (VKA).
Die monatliche SuE-Zulage (130 Euro in S 2 bis S 11a; 180 Euro für Sozialarbeit in S 11b, S 12 sowie S 14 und S 15 Fallgruppe 6, jeweils seit 01.07.2022) ist nicht in den Tabellenwerten enthalten - ebenso wenig wie weitere Zulagen, Besitzstände und Sondertabellen.