S 11b TVöD: Gehaltstabelle für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen
S 11b TVöD SuE bedeutet bei Vollzeit (39,0 Std./Woche) 3915,12 € in Stufe 1 bis 5440,57 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, S-Tabelle ab 01.05.2026).
Die Entgeltgruppe S 11b ist die Grundgruppe für staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. Kommen schwierige Tätigkeiten hinzu, ist S 12 einschlägig. Die Tabelle zeigt alle sechs Stufen als Monatsbrutto, Stundenlohn und Netto-Schätzung; für eigene Angaben zu Arbeitszeit und Steuer führt der Link zum Gehaltsrechner.
Datenstand
geltend (S-Tabelle VKA, gültig ab 01.05.2026) Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.03.2027 erneut geprüft werden.
Entgeltgruppe S 11b Tabelle: Stufen und Gehalt
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in S 11b TVöD SuE bei Vollzeit (39,0 Std./Woche), Tarifstand S-Tabelle ab 01.05.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
Stufe
Monatsbrutto
Stundenlohn
Netto ca.
Stufe 1
3915,12 €
23,17 €
2559,75 €
Stufe 2
4181,19 €
24,74 €
2702,53 €
Stufe 3
4368,13 €
25,85 €
2801,72 €
Stufe 4
4844,78 €
28,67 €
3050,47 €
Stufe 5
5217,14 €
30,87 €
3240,50 €
Stufe 6
5440,57 €
32,19 €
3352,83 €
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Gehaltsrechner einstellen.
Teilzeit in Entgeltgruppe S 11b: 20 und 30 Stunden
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 39,0 Std./Woche in TVöD SuE. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
Stufe
Vollzeit
20 Std./Woche
30 Std./Woche
Stufe 1
3915,12 €
2007,75 €
3011,63 €
Stufe 2
4181,19 €
2144,20 €
3216,30 €
Stufe 3
4368,13 €
2240,07 €
3360,10 €
Stufe 4
4844,78 €
2484,50 €
3726,75 €
Stufe 5
5217,14 €
2675,46 €
4013,18 €
Stufe 6
5440,57 €
2790,04 €
4185,05 €
Andere Stundenzahlen lassen sich im Gehaltsrechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
Eingruppierung
Nach der Entgeltordnung VKA erfasst S 11b Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagoginnen/Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und – soweit landesrechtlich vorgesehen – mit staatlicher Anerkennung, jeweils mit entsprechender Tätigkeit. Gleichgestellt sind sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. S 11b ist damit die Eingangsgruppe des Hochschulbereichs im Sozial- und Erziehungsdienst.
Typische Tätigkeiten
Sozialarbeit in einer kommunalen Beratungsstelle
Sozialpädagogik in der Jugend- und Familienhilfe
Heilpädagogik mit abgeschlossener Hochschulbildung
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.
Kurze Antworten zur Entgeltgruppe S 11b im TVöD SuE.
Wer wird in S 11b TVöD eingruppiert?
S 11b gilt für staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Heilpädagoginnen und Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit.
Wann kommt man von S 11b nach S 12?
S 12 setzt dieselbe Qualifikation voraus, verlangt aber schwierige Tätigkeiten. Der Unterschied liegt also im Tätigkeitsmerkmal, nicht in der Beschäftigungsdauer.
Ist S 11b die Einstiegsgruppe nach dem Studium?
In der Praxis häufig ja: S 11b ist die Grundgruppe für Beschäftigte mit einschlägigem Studium und staatlicher Anerkennung. Die konkrete Eingruppierung richtet sich aber immer nach der auszuübenden Tätigkeit.
Gibt es die SuE-Zulage in S 11b?
Ja. Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen der Entgeltgruppen S 11b und S 12 sowie S 14 und S 15 (Fallgruppe 6) erhalten seit dem 01.07.2022 eine monatliche Zulage von 180 Euro - bei Teilzeit anteilig, auf Wunsch teilweise in bis zu zwei freie Tage pro Jahr umwandelbar. Sie ist in den Tabellenwerten nicht enthalten und lässt sich im verlinkten Gehaltsrechner als monatliche Zulage eintragen.
Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
S-Tabelle (Anlage C zum TVöD-VKA) für den Sozial- und Erziehungsdienst: Entgeltgruppen S 2 bis S 18 mit je sechs Stufen, Stand ab 01.05.2026 (+2,8 %).
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden (VKA).
Die monatliche SuE-Zulage (130 Euro in S 2 bis S 11a; 180 Euro für Sozialarbeit in S 11b, S 12 sowie S 14 und S 15 Fallgruppe 6, jeweils seit 01.07.2022) ist nicht in den Tabellenwerten enthalten - ebenso wenig wie weitere Zulagen, Besitzstände und Sondertabellen.