S 11a TVöD SuE bedeutet bei Vollzeit (39,0 Std./Woche) 3846,25 € in Stufe 1 bis 5362,12 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, S-Tabelle ab 01.05.2026).
Die Entgeltgruppe S 11a gilt für ständige Vertretungen von Leitungen in Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderung, in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten sowie in Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderung. Die Tabelle zeigt alle sechs Stufen als Monatsbrutto, Stundenlohn und Netto-Schätzung; für eigene Angaben zu Arbeitszeit und Steuer führt der Link zum Gehaltsrechner.
Datenstand
geltend (S-Tabelle VKA, gültig ab 01.05.2026) Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.03.2027 erneut geprüft werden.
Entgeltgruppe S 11a Tabelle: Stufen und Gehalt
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in S 11a TVöD SuE bei Vollzeit (39,0 Std./Woche), Tarifstand S-Tabelle ab 01.05.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
Stufe
Monatsbrutto
Stundenlohn
Netto ca.
Stufe 1
3846,25 €
22,76 €
2522,52 €
Stufe 2
4106,12 €
24,30 €
2662,45 €
Stufe 3
4291,48 €
25,39 €
2761,16 €
Stufe 4
4766,33 €
28,20 €
3009,91 €
Stufe 5
5138,69 €
30,41 €
3200,77 €
Stufe 6
5362,12 €
31,73 €
3313,52 €
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Gehaltsrechner einstellen.
Teilzeit in Entgeltgruppe S 11a: 20 und 30 Stunden
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 39,0 Std./Woche in TVöD SuE. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
Stufe
Vollzeit
20 Std./Woche
30 Std./Woche
Stufe 1
3846,25 €
1972,44 €
2958,65 €
Stufe 2
4106,12 €
2105,70 €
3158,55 €
Stufe 3
4291,48 €
2200,76 €
3301,14 €
Stufe 4
4766,33 €
2444,27 €
3666,41 €
Stufe 5
5138,69 €
2635,23 €
3952,84 €
Stufe 6
5362,12 €
2749,81 €
4124,71 €
Andere Stundenzahlen lassen sich im Gehaltsrechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
Eingruppierung
Nach der Entgeltordnung VKA erfasst S 11a Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen/Vertreter von Leiterinnen/Leitern von Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderung im Sinne von § 2 SGB IX, für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten oder von Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderung bestellt sind. Erforderlich ist also eine ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers; eine bloß faktische Vertretung genügt nicht.
Typische Tätigkeiten
Ständige Vertretung der Leitung einer integrativen Kindertagesstätte
Ständige Vertretung in Einrichtungen für Kinder mit Erziehungsschwierigkeiten
Ständige Vertretung in Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderung
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.
Kurze Antworten zur Entgeltgruppe S 11a im TVöD SuE.
Wer wird in S 11a TVöD eingruppiert?
S 11a gilt für durch ausdrückliche Anordnung bestellte ständige Vertretungen von Leitungen in Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderung, für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten sowie in Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderung.
Was unterscheidet S 11a von S 11b?
S 11a ist eine Leitungsvertretungs-Gruppe, S 11b dagegen die Grundgruppe für staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen. Die Gruppen liegen im Entgelt nah beieinander, betreffen aber unterschiedliche Tätigkeiten.
Reicht es, die Leitung faktisch zu vertreten?
Nein. Die Entgeltordnung verlangt eine ausdrückliche Anordnung, mit der die Beschäftigten als ständige Vertretung bestellt sind.
Gibt es die SuE-Zulage in S 11a?
Ja. Beschäftigte der Entgeltgruppen S 2 bis S 11a erhalten seit dem 01.07.2022 die monatliche SuE-Zulage von 130 Euro - bei Teilzeit anteilig, auf Wunsch teilweise in bis zu zwei freie Tage pro Jahr umwandelbar. Sie ist in den Tabellenwerten nicht enthalten und lässt sich im verlinkten Gehaltsrechner als monatliche Zulage eintragen.
Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
S-Tabelle (Anlage C zum TVöD-VKA) für den Sozial- und Erziehungsdienst: Entgeltgruppen S 2 bis S 18 mit je sechs Stufen, Stand ab 01.05.2026 (+2,8 %).
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden (VKA).
Die monatliche SuE-Zulage (130 Euro in S 2 bis S 11a; 180 Euro für Sozialarbeit in S 11b, S 12 sowie S 14 und S 15 Fallgruppe 6, jeweils seit 01.07.2022) ist nicht in den Tabellenwerten enthalten - ebenso wenig wie weitere Zulagen, Besitzstände und Sondertabellen.