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Öffentlicher Dienst - TVöD SuE - S 12

S 12 TVöD: Sozialarbeiter-Gehaltstabelle und Stufen

S 12 TVöD SuE bedeutet bei Vollzeit (39,0 Std./Woche) 3967,57 € in Stufe 1 bis 5454,65 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, S-Tabelle ab 01.05.2026).

Die Entgeltgruppe S 12 gilt für staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen mit schwierigen Tätigkeiten. Sie ist in der Praxis die verbreitetste Gruppe für Fachkräfte mit einschlägigem Studium im kommunalen Sozialdienst. Die Tabelle zeigt alle sechs Stufen als Monatsbrutto, Stundenlohn und Netto-Schätzung; für eigene Angaben zu Arbeitszeit und Steuer führt der Link zum Gehaltsrechner.

Datenstand

geltend (S-Tabelle VKA, gültig ab 01.05.2026) Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.03.2027 erneut geprüft werden.

Entgeltgruppe S 12 Tabelle: Stufen und Gehalt

Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in S 12 TVöD SuE bei Vollzeit (39,0 Std./Woche), Tarifstand S-Tabelle ab 01.05.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.

StufeMonatsbruttoStundenlohnNetto ca.
Stufe 13967,57 €23,48 €2588,05 €
Stufe 24237,49 €25,07 €2732,50 €
Stufe 34590,75 €27,16 €2918,59 €
Stufe 44903,53 €29,01 €3080,68 €
Stufe 55290,81 €31,31 €3277,72 €
Stufe 65454,65 €32,28 €3359,85 €

Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Gehaltsrechner einstellen.

Gehalt individuell berechnen

Die Tabelle oben zeigt das Tarifbrutto in S 12. Für das eigene Netto lassen sich im TVöD SuE-Gehaltsrechner Stufe, Wochenstunden, Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuer und der Zusatzbeitrag der Krankenkasse einstellen – dort kann auch die monatliche SuE-Zulage als Zulage eingetragen werden.

S 12 im TVöD SuE-Gehaltsrechner berechnen →

Teilzeit in Entgeltgruppe S 12: 20 und 30 Stunden

Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 39,0 Std./Woche in TVöD SuE. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.

StufeVollzeit20 Std./Woche30 Std./Woche
Stufe 13967,57 €2034,65 €3051,98 €
Stufe 24237,49 €2173,07 €3259,61 €
Stufe 34590,75 €2354,23 €3531,35 €
Stufe 44903,53 €2514,63 €3771,95 €
Stufe 55290,81 €2713,24 €4069,85 €
Stufe 65454,65 €2797,26 €4195,88 €

Andere Stundenzahlen lassen sich im Gehaltsrechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.

Eingruppierung

Nach der Entgeltordnung VKA erfasst S 12 Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagoginnen/Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung, jeweils mit entsprechender Tätigkeit, sowie sonstige Beschäftigte mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen – jeweils mit schwierigen Tätigkeiten. S 12 ist die Bezugsgruppe für die Heraushebungsmerkmale der höheren Gruppen: S 15 verlangt, dass sich die Tätigkeit mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus S 12 heraushebt, S 17 verlangt dies für die gesamte Tätigkeit.

Typische Tätigkeiten

  • Sozialarbeit mit schwierigen Tätigkeiten im kommunalen Sozialdienst
  • Sozialpädagogik in der Erziehungs- und Familienberatung
  • Fachkraft mit einschlägigem Studium in der Eingliederungshilfe

Typische Beispiele, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung VKA, Abschnitt XXIV (Sozial- und Erziehungsdienst), Stand 01.01.2026.

Hinweis zu S 12 TVöD SuE

Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Entgeltgruppe S 12 im TVöD SuE.

Wer wird in S 12 TVöD eingruppiert?

S 12 gilt für staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Heilpädagoginnen und Heilpädagogen mit Hochschulbildung, wenn schwierige Tätigkeiten hinzukommen.

Was unterscheidet S 12 von S 14?

S 14 erfasst Beschäftigte, die Entscheidungen zur Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohls treffen und mit dem Familien- oder Betreuungsgericht Maßnahmen einleiten, oder gleichwertige Tätigkeiten im Zusammenhang mit zwangsweiser Unterbringung. Das betrifft typischerweise den Allgemeinen Sozialen Dienst und den Sozialpsychiatrischen Dienst.

Wie kommt man von S 12 nach S 15 oder S 17?

Über Heraushebungsmerkmale: Für S 15 muss sich die Tätigkeit mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus S 12 herausheben, für S 17 gilt das für die gesamte Tätigkeit.

Gibt es die SuE-Zulage in S 12?

Ja. Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen der Entgeltgruppen S 11b und S 12 sowie S 14 und S 15 (Fallgruppe 6) erhalten seit dem 01.07.2022 eine monatliche Zulage von 180 Euro - bei Teilzeit anteilig, auf Wunsch teilweise in bis zu zwei freie Tage pro Jahr umwandelbar. Sie ist in den Tabellenwerten nicht enthalten und lässt sich im verlinkten Gehaltsrechner als monatliche Zulage eintragen.

Quellen und Datenstand

Tabelle TVöD VKA Anlage C (Sozial- und Erziehungsdienst), gültig ab 1. Mai 2026, Stand 01.05.2026. Landratsamt Esslingen (kommunaler Arbeitgeber), gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.

TVöD Allgemeiner Teil (VKA), Lesefassung Stand 01.01.2026, Stand 01.01.2026. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.

Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst vom 18.05.2022 (monatliche SuE-Zulage), Stand 18.05.2022. Kommunaler Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW), gültig ab 01.07.2022 (unbefristet).

Fragen und Antworten zum Abschluss für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE-Zulage), Stand 18.05.2022. GEW - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, gültig ab 01.07.2022 (unbefristet).

Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • S-Tabelle (Anlage C zum TVöD-VKA) für den Sozial- und Erziehungsdienst: Entgeltgruppen S 2 bis S 18 mit je sechs Stufen, Stand ab 01.05.2026 (+2,8 %).
  • Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden (VKA).
  • Die monatliche SuE-Zulage (130 Euro in S 2 bis S 11a; 180 Euro für Sozialarbeit in S 11b, S 12 sowie S 14 und S 15 Fallgruppe 6, jeweils seit 01.07.2022) ist nicht in den Tabellenwerten enthalten - ebenso wenig wie weitere Zulagen, Besitzstände und Sondertabellen.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.