S 12 TVöD: Sozialarbeiter-Gehaltstabelle und Stufen
S 12 TVöD SuE bedeutet bei Vollzeit (39,0 Std./Woche) 3967,57 € in Stufe 1 bis 5454,65 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, S-Tabelle ab 01.05.2026).
Die Entgeltgruppe S 12 gilt für staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen mit schwierigen Tätigkeiten. Sie ist in der Praxis die verbreitetste Gruppe für Fachkräfte mit einschlägigem Studium im kommunalen Sozialdienst. Die Tabelle zeigt alle sechs Stufen als Monatsbrutto, Stundenlohn und Netto-Schätzung; für eigene Angaben zu Arbeitszeit und Steuer führt der Link zum Gehaltsrechner.
Datenstand
geltend (S-Tabelle VKA, gültig ab 01.05.2026) Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.03.2027 erneut geprüft werden.
Entgeltgruppe S 12 Tabelle: Stufen und Gehalt
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in S 12 TVöD SuE bei Vollzeit (39,0 Std./Woche), Tarifstand S-Tabelle ab 01.05.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
Stufe
Monatsbrutto
Stundenlohn
Netto ca.
Stufe 1
3967,57 €
23,48 €
2588,05 €
Stufe 2
4237,49 €
25,07 €
2732,50 €
Stufe 3
4590,75 €
27,16 €
2918,59 €
Stufe 4
4903,53 €
29,01 €
3080,68 €
Stufe 5
5290,81 €
31,31 €
3277,72 €
Stufe 6
5454,65 €
32,28 €
3359,85 €
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Gehaltsrechner einstellen.
Teilzeit in Entgeltgruppe S 12: 20 und 30 Stunden
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 39,0 Std./Woche in TVöD SuE. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
Stufe
Vollzeit
20 Std./Woche
30 Std./Woche
Stufe 1
3967,57 €
2034,65 €
3051,98 €
Stufe 2
4237,49 €
2173,07 €
3259,61 €
Stufe 3
4590,75 €
2354,23 €
3531,35 €
Stufe 4
4903,53 €
2514,63 €
3771,95 €
Stufe 5
5290,81 €
2713,24 €
4069,85 €
Stufe 6
5454,65 €
2797,26 €
4195,88 €
Andere Stundenzahlen lassen sich im Gehaltsrechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
Eingruppierung
Nach der Entgeltordnung VKA erfasst S 12 Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagoginnen/Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung, jeweils mit entsprechender Tätigkeit, sowie sonstige Beschäftigte mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen – jeweils mit schwierigen Tätigkeiten. S 12 ist die Bezugsgruppe für die Heraushebungsmerkmale der höheren Gruppen: S 15 verlangt, dass sich die Tätigkeit mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus S 12 heraushebt, S 17 verlangt dies für die gesamte Tätigkeit.
Typische Tätigkeiten
Sozialarbeit mit schwierigen Tätigkeiten im kommunalen Sozialdienst
Sozialpädagogik in der Erziehungs- und Familienberatung
Fachkraft mit einschlägigem Studium in der Eingliederungshilfe
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.
Kurze Antworten zur Entgeltgruppe S 12 im TVöD SuE.
Wer wird in S 12 TVöD eingruppiert?
S 12 gilt für staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Heilpädagoginnen und Heilpädagogen mit Hochschulbildung, wenn schwierige Tätigkeiten hinzukommen.
Was unterscheidet S 12 von S 14?
S 14 erfasst Beschäftigte, die Entscheidungen zur Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohls treffen und mit dem Familien- oder Betreuungsgericht Maßnahmen einleiten, oder gleichwertige Tätigkeiten im Zusammenhang mit zwangsweiser Unterbringung. Das betrifft typischerweise den Allgemeinen Sozialen Dienst und den Sozialpsychiatrischen Dienst.
Wie kommt man von S 12 nach S 15 oder S 17?
Über Heraushebungsmerkmale: Für S 15 muss sich die Tätigkeit mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus S 12 herausheben, für S 17 gilt das für die gesamte Tätigkeit.
Gibt es die SuE-Zulage in S 12?
Ja. Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen der Entgeltgruppen S 11b und S 12 sowie S 14 und S 15 (Fallgruppe 6) erhalten seit dem 01.07.2022 eine monatliche Zulage von 180 Euro - bei Teilzeit anteilig, auf Wunsch teilweise in bis zu zwei freie Tage pro Jahr umwandelbar. Sie ist in den Tabellenwerten nicht enthalten und lässt sich im verlinkten Gehaltsrechner als monatliche Zulage eintragen.
Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
S-Tabelle (Anlage C zum TVöD-VKA) für den Sozial- und Erziehungsdienst: Entgeltgruppen S 2 bis S 18 mit je sechs Stufen, Stand ab 01.05.2026 (+2,8 %).
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden (VKA).
Die monatliche SuE-Zulage (130 Euro in S 2 bis S 11a; 180 Euro für Sozialarbeit in S 11b, S 12 sowie S 14 und S 15 Fallgruppe 6, jeweils seit 01.07.2022) ist nicht in den Tabellenwerten enthalten - ebenso wenig wie weitere Zulagen, Besitzstände und Sondertabellen.