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Beamtenbesoldung · Saarland

Besoldungstabelle R Saarland 2026

Saarland, Besoldungsordnung R: 8 Besoldungsgruppen von R 1 bis R 8, gültig ab 01.04.2026.

Die Grundgehaltstabelle der Besoldungsordnung R für Saarland: Richter und Staatsanwälte R 1 bis R 8. R 1 und R 2 haben Erfahrungsstufen, R 3 und höher feste Gehälter. Familienzuschlag und Zulagen berücksichtigt der Besoldungsrechner.

Datenstand

Saarland R (Richter/Staatsanwälte, gültig ab 01.04.2026, vorläufig). Grundgehalt Besoldungsordnung R, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. Geltend ab 01.04.2026: Gesetz Nr. 2204, verkündet am 25.06.2026 (Amtsbl. I S. 404)..

Tipp: Einen Wert anklicken, um ihn direkt im Besoldungsrechner zu öffnen.

BesoldungsgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8Stufe 9Stufe 10Stufe 11Stufe 12
R 14.983,19 €5.194,69 €5.305,98 €5.593,10 €5.880,23 €6.167,36 €6.454,50 €6.741,67 €7.028,76 €7.315,93 €7.603,04 €7.890,18 €
R 2––5.993,32 €6.280,44 €6.567,57 €6.854,71 €7.141,86 €7.428,99 €7.716,14 €8.003,25 €8.290,41 €8.577,50 €
R 39.402,19 €–––––––––––
R 49.932,96 €–––––––––––
R 510.541,91 €–––––––––––
R 611.116,97 €–––––––––––
R 711.676,33 €–––––––––––
R 812.259,37 €–––––––––––

Monatliches Grundgehalt (Besoldungsordnung R) je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen sind nicht enthalten.

R 1 und R 2 haben Erfahrungsstufen; R 3 und höher sind feste Gehälter (in der ersten Spalte). Individuelle Zulagen sind nicht enthalten. R 9 und R 10 sind hier nicht ausgewiesen (Darstellung wie Deutscher Richterbund).

Netto schätzen: Besoldungsrechner R Saarland →

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Beamtenbesoldung Saarland.

Ab wann gelten die Werte dieser Besoldungstabelle (Saarland)?

Die hinterlegten Grundgehälter der Besoldungsordnung R gelten ab 01.04.2026; laut Quelle ist der Stand bis 28.02.2027 ausgewiesen (Geltend ab 01.04.2026: Gesetz Nr. 2204, verkündet am 25.06.2026 (Amtsbl. I S. 404).).

Warum fallen bei der Beamtenbesoldung keine Sozialabgaben an?

Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Im Krankheitsfall greift die Beihilfe; den Restanteil deckt eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Deren Eigenanteil (PKV/PPV) lässt sich im Besoldungsrechner eintragen, um das verfügbare Netto zu schätzen.

Was ist im Grundgehalt enthalten – und was nicht?

Die Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt der Besoldungsgruppen R 1 bis R 8 je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag sowie Amts- und Stellenzulagen sind im Grundgehalt nicht enthalten; den Familienzuschlag berücksichtigt der Besoldungsrechner.

Wie schätzt der Besoldungsrechner Saarland das Netto?

Aus Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und Familienstand ergibt sich das Brutto inklusive Familienzuschlag; davon zieht der Rechner Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie den eingetragenen PKV-/PPV-Eigenanteil ab. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Bezügemitteilung.

Weitere Besoldungsordnungen für Saarland

Rechner und Tabellen der anderen Besoldungsordnungen desselben Dienstherrn.

Beamtenbesoldung Saarland im Überblick →Familienzuschlag Saarland →Alle Dienstherren und Besoldungsordnungen →

Hinweis zur Beamtenbesoldung

Beamtinnen und Beamte werden nicht nach Tarifvertrag, sondern per Gesetz besoldet. Es fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an; Krankheitskosten werden über Beihilfe und private Restkostenversicherung gedeckt. Diese Seite ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen und Datenstand

Gesetz Nr. 2204: Besoldung und Versorgung 2026–2028, Anlagen IV/V, Stand 25.06.2026. Amtsblatt des Saarlandes, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. Verkündetes Gesetz vom 20.05.2026, Amtsbl. I S. 404–417. Originalanlagen S. 407/408. Folgeanpassungen März 2027 und Januar 2028 sind ebenfalls beschlossen. Die weitere Alimentationsreform vom August 2026 ist ein separates Vorhaben.

Diese Datenversion gilt bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte die nächste Besoldungsanpassung prüfen.