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Beamtenbesoldung · Saarland

Beamtenbesoldung Saarland 2026

Diese Übersicht ordnet den aktuellen Stand der Besoldung der Beamtinnen und Beamten im Saarland ein. Sie führt zu den Rechnern und vollständigen Tabellen der Besoldungsordnungen A, B, W und R sowie zum Familienzuschlag; Quelle, Stand und Gültigkeit werden jeweils ausgewiesen.

Besoldungsstand 2026 und Rechtsgrundlage

Für das Saarland ist eine neue Tabelle ab 01.04.2026 hinterlegt. Die Beträge und der Familienzuschlag stammen aus der veröffentlichten 2026er Tabelle, stehen aber weiterhin unter dem Vorbehalt der abschließenden Gesetzgebung.

Die verwendete Besoldungstabelle gilt vom 01.04.2026 bis zum 28.02.2027.

Maßgeblich ist das Saarländische Besoldungsgesetz (SBesG), insbesondere die gesetzlichen Grundgehaltsanlagen und § 41 für den Familienzuschlag.

Besonderheit: Der klassische Familienzuschlag umfasst einen ehebezogenen Anteil, Beträge für das erste und zweite Kind sowie einen deutlich höheren Betrag ab dem dritten Kind.

Rechner und Tabellen nach Besoldungsordnung

Familienzuschlag Saarland

Stufe 1 (verheiratet): 164,48 € · erstes Kind: 165,31 €.

Familienzuschlag Saarland: alle Beträge

Quellen und Datenstand

dbb Besoldungstabelle Saarland (SBesG, Besoldungsordnung A), Stand 01.04.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig ab 01.04.2026 (unbefristet). Grundgehalt aus dbb (wörtliche Wiedergabe der amtlichen Besoldungsordnung A); A 4 bis A 16, Stufen 1-12; Familienzuschlag und Zulagen nicht enthalten. Folgeanpassung prüfen.

Gesetz Nr. 2204: Besoldung und Versorgung 2026–2028, Anlagen IV/V, Stand 25.06.2026. Amtsblatt des Saarlandes, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. Verkündetes Gesetz vom 20.05.2026, Amtsbl. I S. 404–417. Originalanlagen S. 407/408. Folgeanpassungen März 2027 und Januar 2028 sind ebenfalls beschlossen. Die weitere Alimentationsreform vom August 2026 ist ein separates Vorhaben.

Gesetz Nr. 2204: Saarland A/B/R/W und Familienzuschlag ab 01.03.2027, Stand 25.06.2026. Amtsblatt des Saarlandes, gültig 01.03.2027 bis 31.12.2027. Verkündete Originalanlagen IV/V, PDF-Seiten 8/9; keine Hochrechnung.

Gesetz Nr. 2204: Saarland A/B/R/W und Familienzuschlag ab 01.01.2028, Stand 25.06.2026. Amtsblatt des Saarlandes, gültig ab 01.01.2028 (unbefristet). Verkündete Originalanlagen IV/V, PDF-Seiten 11/12; keine Hochrechnung.

Beamtinnen und Beamte werden per Gesetz besoldet; diese Übersicht ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.