Versicherungen: 9 Gruppen von Gehaltsgruppe I bis Anhang A/B, gültig 01.08.2025 bis 31.08.2026 (Vollzeit 38 Std./Woche).
Dieser Gehaltsrechner für die private Versicherungswirtschaft berechnet aus Gehaltsgruppe, Berufsjahr und Wochenstunden eine unverbindliche Orientierung für Monatsbrutto, rechnerischen Stundenlohn, Jahreswerte und Netto-Schätzung. Die Werte sind aus dem Gehaltstarifvertrag als eigene Datenstruktur erfasst.
AGV-Gehaltstarifvertrag ab 01.08.2025 bis 31.08.2026. Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.
Die konkrete Gehaltsgruppe muss tariflich geprüft werden. Betriebliche Regelungen und individuelle Vertragsbestandteile sind nicht Bestandteil der Berechnung; die tarifliche Sonderzahlung (80 %) ist im Jahreswert berücksichtigt.
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Kurze Antworten zum Gehaltsrechner für Versicherungen.
Für wen gilt der Gehaltstarifvertrag der Versicherungswirtschaft?
Der Tarifvertrag gilt für das private Versicherungsgewerbe in Deutschland und wird vom Arbeitgeberverband (AGV) mit ver.di und DBV ausgehandelt. Ob er auf dein Arbeitsverhältnis Anwendung findet, regelt dein Arbeitsvertrag.
Welche Gehaltsgruppen und Berufsjahre gibt es im Versicherungstarif?
Der Rechner enthält die Gehaltsgruppen I bis VIII mit Berufsjahres-Staffeln vom 1. bis ab dem 14. Berufsjahr (meist in Zweijahresschritten) sowie Anhang A/B als eigene Gruppe. Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach den tariflichen Merkmalen, nicht nach der Berufsbezeichnung.
Wann steigen die Gehälter in der Versicherungswirtschaft?
Der Abschluss vom 04.07.2025 sieht zwei Stufen vor: die Gehälter ab 01.08.2025 und eine zweite Stufe von +3,3 % ab 01.09.2026 (auf volle Euro gerundet). Beide Tarifstände sind im Rechner wählbar.
Ab wann gelten die aktuellen Tarifgehälter?
Die aktuelle Tabelle gilt vom 01.08.2025 bis 31.08.2026, die Folgetabelle ab 01.09.2026 bis 31.05.2027. Für Zeiträume danach ist der nächste Tarifabschluss zu prüfen.
Mit welcher Arbeitszeit rechnet der Versicherungs-Rechner?
Die Vollzeitbasis liegt bei 38 Wochenstunden. Bei Teilzeit stellst du die Arbeitszeit in Prozent ein; das Monatsbrutto wird anteilig berechnet.
Sind Zulagen und Sonderzahlungen enthalten?
Die tarifliche Sonderzahlung (80 % des Monatsgehalts) ist im Jahreswert eingerechnet. Tätigkeits- und Verantwortungszulagen, Sozialzulagen und betriebliche Leistungen sind nicht Teil der Berechnung – maßgeblich sind die Tabellengehälter des Gehaltstarifvertrags.
Welche Abzüge berücksichtigt die Netto-Schätzung?
Abgezogen werden Lohnsteuer nach dem amtlichen Einkommensteuertarif (mit Vorsorgepauschale nach § 39b EStG), Solidaritätszuschlag, auf Wunsch Kirchensteuer sowie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Das Ergebnis ist eine vereinfachte Schätzung und ersetzt keine Lohnabrechnung.