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Versicherungen · Private Versicherungswirtschaft

Versicherungen Gehaltsrechner

Versicherungen: 8 Gruppen von Gehaltsgruppe I bis Gehaltsgruppe VIII, gültig 01.09.2026 bis 31.05.2027 (Vollzeit 38 Std./Woche).

Rechner

Tarif

Gehaltsgruppe I nach Gehaltstarifvertrag.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 38 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Brutto pro Jahr, optional – z. B. Bonus, Erfolgsbeteiligung oder Prämie. In Euro oder in Prozent des Monatsbrutto.

Sonderzahlungen

Tarifliche Jahres-Sonderzahlungen, im Jahreswert enthalten. Posten ab- und zuwählbar.

  • 2599,20 € / Jahr
  • 1624,50 € / Jahr

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Berechnungsgrundlage: Gehaltstarifvertrag private Versicherungswirtschaft, gültig ab 01.09.2026 (+3,3 %).

Die konkrete Gehaltsgruppe muss tariflich geprüft werden. Betriebliche Regelungen und individuelle Vertragsbestandteile sind nicht Bestandteil der Berechnung; die tariflichen Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld 80 % und Urlaubsgeld 50 %) sind im Jahreswert berücksichtigt.

Quellen und Berechnungsdetails

Dieser Gehaltsrechner für die private Versicherungswirtschaft berechnet aus Gehaltsgruppe, Berufsjahr und Wochenstunden eine unverbindliche Orientierung für Monatsbrutto, rechnerischen Stundenlohn, Jahreswerte und Netto-Schätzung. Die Werte sind aus dem Gehaltstarifvertrag als eigene Datenstruktur erfasst.

Quellen und Datenstand

Gehaltstarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe, Stand September 2025. AGV Versicherungen, gültig 01.08.2025 bis 31.05.2027.

Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe, Stand September 2025. AGV Versicherungen, gültig ab 04.07.2025 (unbefristet).

Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe (MTV), Fassung ab 01.05.2026 - § 3 Ziff. 3 (Sonderzahlung 80 % im letzten Quartal) und § 13 Ziff. 9 (Sonderzahlung 50 % im 2. Quartal, sog. Urlaubsgeld), Stand 01.05.2026. AGV Versicherungen (Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland), gültig ab 04.07.2025 (unbefristet).

Diese Datenversion gilt bis 31.05.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Gehaltstarifvertrag der privaten Versicherungswirtschaft (AGV mit ver.di und DBV), Abschluss vom 04.07.2025: zweite Stufe +3,3 % ab 01.09.2026 (Rundung auf volle Euro).
  • Vollzeitbasis 38 Std./Woche. Tarifgruppen I bis VIII nach Berufsjahren.
  • Zulagen (Tätigkeits-/Verantwortungszulagen) und Sozialzulagen sind nicht enthalten; die beiden tariflichen Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld 80 % im 4. Quartal und Urlaubsgeld 50 % im 2. Quartal, zusammen 13,3 Monatsgehälter) sind im Jahreswert berücksichtigt.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.

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Häufige Fragen

Kurze Antworten zum Gehaltsrechner für Versicherungen.

Für wen gilt der Gehaltstarifvertrag der Versicherungswirtschaft?

Der Tarifvertrag gilt für das private Versicherungsgewerbe in Deutschland und wird vom Arbeitgeberverband (AGV) mit ver.di und DBV ausgehandelt. Ob er auf dein Arbeitsverhältnis Anwendung findet, regelt dein Arbeitsvertrag.

Welche Gehaltsgruppen und Berufsjahre gibt es im Versicherungstarif?

Der Rechner enthält die Gehaltsgruppen I bis VIII mit Berufsjahres-Staffeln vom 1. bis ab dem 14. Berufsjahr, meist in Zweijahresschritten. Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach den tariflichen Merkmalen, nicht nach der Berufsbezeichnung.

Wann steigen die Gehälter in der Versicherungswirtschaft?

Der Abschluss vom 04.07.2025 sah zwei Stufen vor: die Gehälter ab 01.08.2025 und die zweite Stufe von +3,3 % ab 01.09.2026 (auf volle Euro gerundet). Der Rechner zeigt den seit 01.09.2026 geltenden Stand; die nächste Erhöhung bringt erst der Abschluss der Tarifrunde 2027.

Ab wann gelten die aktuellen Tarifgehälter?

Die aktuelle Tabelle gilt seit 01.09.2026 und läuft bis 31.05.2027. Für Zeiträume danach ist der nächste Tarifabschluss zu prüfen.

Mit welcher Arbeitszeit rechnet der Versicherungs-Rechner?

Die Vollzeitbasis liegt bei 38 Wochenstunden. Bei Teilzeit stellst du die Arbeitszeit in Prozent ein; das Monatsbrutto wird anteilig berechnet.

Sind Zulagen und Sonderzahlungen enthalten?

Beide tariflichen Sonderzahlungen sind im Jahreswert eingerechnet und einzeln abwählbar: das Weihnachtsgeld (80 % des Bruttomonatsgehalts im 4. Quartal, § 3 Ziff. 3 MTV) und das Urlaubsgeld (50 % im 2. Quartal, § 13 Ziff. 9 MTV) – zusammen 13,3 Monatsgehälter. Wer das Urlaubsgeld teilweise in fünf freie Tage umwandelt (dann 26,5 % in Geld), wählt den Posten ab. Tätigkeits- und Verantwortungszulagen, Sozialzulagen und betriebliche Leistungen sind nicht Teil der Berechnung – maßgeblich sind die Tabellengehälter des Gehaltstarifvertrags.

Welche Abzüge berücksichtigt die Netto-Schätzung?

Abgezogen werden Lohnsteuer nach dem amtlichen Einkommensteuertarif (mit Vorsorgepauschale nach § 39b EStG), Solidaritätszuschlag, auf Wunsch Kirchensteuer sowie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Das Ergebnis ist eine vereinfachte Schätzung und ersetzt keine Lohnabrechnung.