Für wen gilt der BG-AT?
Der BG-AT gilt für die Beschäftigten der gesetzlichen Unfallversicherung – Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (Tarifpartner DGUV). Die Systematik ist an den TVöD angelehnt.
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Berufsgenossenschaften (BG-AT)
Berufsgenossenschaften: 18 Gruppen von E 1 bis E 16, gültig 01.05.2026 bis 30.04.2027 (Vollzeit 39 Std./Woche).
Berechnungsgrundlage: geltend (Tarifeinigung DGUV, +2,8 % zum 01.05.2026)
Hinterlegt ist die BG-AT-Tabelle ab 01.05.2026 (Vollzeit, 39 Std./Woche). Schicht- und sonstige Zulagen sind nicht enthalten; die Jahressonderzahlung (100 %) ist im Jahreswert berücksichtigt.
Dieser Gehaltsrechner nutzt die BG-AT-Entgelttabelle ab 01.05.2026 (+2,8 %) der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Aus Entgeltgruppe (E 1 bis E 16), Stufe und Wochenstunden berechnet er eine unverbindliche Orientierung für Monatsbrutto, rechnerischen Stundenlohn, Jahreswerte und Netto-Schätzung.
GdS: Besserer BG-AT - Jahressonderzahlung seit 2024 volles 13. Monatsgehalt für alle Entgeltgruppen, Stand 10.06.2026. Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS), gültig ab 01.01.2024 (unbefristet).
Diese Datenversion gilt bis 30.04.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.
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Antworten zu Geltungsbereich, Entgeltgruppen, Tariferhöhung 2026 und Netto-Schätzung im BG-AT.
Der BG-AT gilt für die Beschäftigten der gesetzlichen Unfallversicherung – Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (Tarifpartner DGUV). Die Systematik ist an den TVöD angelehnt.
Die Tabelle umfasst E 1 bis E 16 – inklusive der Zwischengruppen E 9a, E 9b und E 9c – mit je sieben Stufen. Besonderheit: E 1 beginnt erst mit Stufe 2.
Zum 01.05.2026 stiegen die Entgelte um 2,8 Prozent (Tarifeinigung DGUV). Genau diese Tabelle ist im Rechner hinterlegt.
Die Schätzung berücksichtigt Lohnsteuer nach § 32a EStG (mit Vorsorgepauschale nach § 39b EStG), Solidaritätszuschlag, optional Kirchensteuer sowie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Sie bleibt eine vereinfachte Orientierung.
Ja. Die Jahressonderzahlung (seit 2024 ein volles 13. Monatsgehalt) ist im Jahreswert eingerechnet; Zulagen (z. B. Schichtzulagen) sind nicht modelliert, der Rechner zeigt monatlich das reine Tabellenentgelt deiner Entgeltgruppe und Stufe.
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden (§ 6 BG-AT). Für Teilzeit gibst du deinen Beschäftigungsumfang in Prozent ein; das Bruttoentgelt wird anteilig berechnet.
Der BG-AT sieht für E 1 keine Stufe 1 vor; die Gruppe startet direkt mit Stufe 2. In der Tabelle erscheinen fehlende Stufen als Strich.