Für wen gilt der BAT/AOK-Neu?
Der BAT/AOK-Neu gilt bundesweit für die Beschäftigten der Allgemeinen Ortskrankenkassen (Tarifgemeinschaft der AOK). Aus Vergütungsgruppe, Stufe und Wochenstunden schätzt der Rechner dein Monatsbrutto und Netto.
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AOK (BAT/AOK-Neu)
Berechnungsgrundlage: GdS/TG AOK: Original-Vergütungstabelle ab 01.01.2026; 112 Monatsbeträge direkt geprüft.
Jeweils 112 Monatsbeträge der GdS/TG-AOK-Tabellen ab 01.01.2026 und 01.04.2027 sind direkt gegen das Original geprüft. Vollzeitbasis: 38,5 Stunden pro Woche. Weihnachtsgeld (100 %) und Urlaubsgeld (460 bzw. 320 Euro) sind im Jahreswert berücksichtigt. Den anspruchsabhängigen Sozialzuschlag wählst du über Familienstand und Kinderzahl aus; seine Höhe folgt dem gewählten Tarifstand.
Dieser Gehaltsrechner nutzt die um 2,5 Prozent erhöhte BAT/AOK-Neu-Vergütungstabelle 2026. Aus Vergütungsgruppe (VG 1 bis VG 16), Stufe und Wochenstunden berechnet er eine unverbindliche Orientierung für Monatsbrutto, rechnerischen Stundenlohn, Jahreswerte und Netto-Schätzung.
AOK-Tarifrunde 2026: angenommenes Tarifergebnis, Stand 16.06.2026. GdS – Gewerkschaft der Sozialversicherung, gültig 01.01.2026 bis 31.12.2027.
Tarifrunde AOK 2026: Verhandlungsergebnis von ver.di, Stand 21.04.2026. DGB / ver.di, gültig 01.05.2026 bis 31.12.2027.
AOK Karriereportal: Weihnachtsgeld in Höhe von 100 % des Bruttomonatsgehalts und Urlaubsgeld (BAT/AOK-Neu), Stand 10.06.2026. AOK Sachsen-Anhalt (deine-gesundheitswelt.de), gültig ab 01.01.2025 (unbefristet).
Tarifabschluss für AOK-Beschäftigte (Urlaubsgeld ab 01.01.2021: 460 bzw. 320 Euro), Stand 19.03.2020. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig ab 01.01.2021 (unbefristet).
Vergütungstarifvertrag Nr. 11 zum BAT/AOK-Neu vom 08.12.2023 (§ 3 Sozialzuschlag Stufe 1), Stand 01.02.2025. Tarifgemeinschaft der AOK e. V. (TGAOK), gültig ab 01.02.2025 (unbefristet).
AOK-Vergütungstabelle 1/26: Tabellen ab 01.01.2026 und 01.04.2027 mit Sozialzuschlägen, Stand 01.01.2026. GdS - Gewerkschaft der Sozialversicherung, gültig 01.01.2026 bis 31.12.2027.
Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.
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Antworten zu Geltungsbereich, Vergütungsgruppen, Stufen und Netto-Schätzung im BAT/AOK-Neu.
Der BAT/AOK-Neu gilt bundesweit für die Beschäftigten der Allgemeinen Ortskrankenkassen (Tarifgemeinschaft der AOK). Aus Vergütungsgruppe, Stufe und Wochenstunden schätzt der Rechner dein Monatsbrutto und Netto.
Der BAT/AOK-Neu kennt 16 Vergütungsgruppen von VG 1 bis VG 16 mit je sieben Erfahrungsstufen. Die Verweildauer beträgt in den Stufen 1 bis 3 je vier Jahre, in den Stufen 4 bis 6 je zwei Jahre.
Für GdS/TG AOK steigen die Tabellenentgelte ab 01.01.2026 um 2,5 Prozent und ab 01.04.2027 nochmals um 2,5 Prozent, mindestens 130 Euro. Beide veröffentlichten Tabellen sind im Rechner enthalten. Der parallele ver.di-Abschluss hat andere Erhöhungstermine; prüfe deine tarifliche Bindung.
Die GdS/TG-AOK-Tabelle ab 01.01.2026 gilt bis 31.03.2027. Die anschließende Tabelle ab 01.04.2027 ist bis 31.12.2027 hinterlegt. Über die Tarifstand-Auswahl wechselst du zwischen beiden Originaltabellen.
Lohnsteuer nach § 32a EStG (mit Vorsorgepauschale nach § 39b EStG), Solidaritätszuschlag, auf Wunsch Kirchensteuer sowie die Beiträge zu Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Es bleibt eine vereinfachte Schätzung.
Die Netto-Schätzung arbeitet mit vereinfachten Annahmen und kennt individuelle Merkmale wie Steuerfreibeträge oder Zusatzversorgung nicht. Verbindlich ist allein deine Lohnabrechnung.
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Bei Teilzeit gibst du deinen Beschäftigungsumfang in Prozent ein; der Rechner berechnet das Entgelt anteilig.
Ja, beide sind im Jahreswert eingerechnet und einzeln ab- und zuwählbar: das Weihnachtsgeld mit 100 Prozent eines Monatsentgelts und das tarifliche Urlaubsgeld als Festbetrag – 460 Euro in den Vergütungsgruppen 1 bis 6 und 320 Euro ab Vergütungsgruppe 7.
Das tarifliche Urlaubsgeld nach BAT/AOK-Neu beträgt 460 Euro in den Vergütungsgruppen 1 bis 6 und 320 Euro in den Vergütungsgruppen 7 bis 16. Diese Beträge gelten als Festbeträge seit dem 01.01.2021; die späteren Tarifrunden haben nur die Tabellenentgelte erhöht.
Ja, den Sozialzuschlag nach § 21 BAT/AOK-Neu. Stufe 1 (Verheiratetenzuschlag) beträgt seit dem 01.01.2026 monatlich 176 Euro in den Vergütungsgruppen 1 bis 6 und 186 Euro ab Vergütungsgruppe 7. Stufe 2 (Kinderzuschlag) beträgt 153 Euro pro Kind; in den Vergütungsgruppen 1 bis 3 kommen Erhöhungsbeträge hinzu. Ab dem 01.04.2027 steigen die Beträge auf 180/191 Euro bzw. 157 Euro. Im Rechner wählst du einfach aus, ob du verheiratet bist und wie viele Kinder du hast – der passende Betrag für deine Vergütungsgruppe wird automatisch eingerechnet, bei Teilzeit anteilig.