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Öffentlicher Dienst - TVöD VKA - E 14

Entgeltgruppe 14 (E 14) TVöD VKA

E 14 TVöD VKA bedeutet bei Vollzeit (39,0 Std./Woche) 5298,27 € in Stufe 1 bis 7551,78 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.05.2026).

Entgeltgruppe 14 Tabelle: Stufen und Gehalt

Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 14 TVöD VKA bei Vollzeit (39,0 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.05.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.

StufeMonatsbruttoStundenlohnNetto ca.
Stufe 15298,27 €31,24 €3281,47 €
Stufe 25643,35 €33,28 €3453,60 €
Stufe 36094,01 €35,94 €3693,63 €
Stufe 46594,12 €38,89 €3965,39 €
Stufe 57151,57 €42,17 €4258,24 €
Stufe 67551,78 €44,53 €4463,62 €

Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 39 Wochenstunden × 4,348 = 169,572 Stunden (§ 24 Abs. 3 TVöD). Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe E 14 der Anlage A VKA.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 39 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Brutto pro Jahr, optional – z. B. Bonus, Erfolgsbeteiligung oder Prämie. In Euro oder in Prozent des Monatsbrutto.

Sonderzahlungen

Tarifliche Jahres-Sonderzahlungen, im Jahreswert enthalten. Posten ab- und zuwählbar.

  • 4503,53 € / Jahr

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Die Entgeltgruppe 14 im TVöD VKA gilt für kommunale Beschäftigte in herausgehobenen Tätigkeiten mit besonderer Verantwortung, etwa in der Leitung größerer Einheiten. Wähle Stufe und Arbeitszeit für eine unverbindliche Brutto- und Netto-Orientierung.

Datenstand

TVöD VKA Anlage A: Tabellenentgelte ab 01.05.2026 bis 31.03.2027. Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.03.2027 erneut geprüft werden.

Teilzeit in Entgeltgruppe 14: 20 und 30 Stunden

Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 39,0 Std./Woche in TVöD VKA. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.

StufeVollzeit20 Std./Woche30 Std./Woche
Stufe 15298,27 €2717,06 €4075,59 €
Stufe 25643,35 €2894,03 €4341,04 €
Stufe 36094,01 €3125,13 €4687,70 €
Stufe 46594,12 €3381,60 €5072,40 €
Stufe 57151,57 €3667,47 €5501,21 €
Stufe 67551,78 €3872,71 €5809,06 €

Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.

Eingruppierung

Die Zuordnung zur Entgeltgruppe 14 richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit gemäß Entgeltordnung VKA. E 14 baut auf der wissenschaftlichen Hochschulbildung der E 13 auf und erfasst herausgehobene Tätigkeiten mit erheblicher Bedeutung, häufig in der Fachbereichs- oder Amtsleitung. Die Stufenzuordnung folgt der einschlägigen Berufserfahrung.

Maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten und die dazugehörigen Arbeitsvorgänge. Vorrangige besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Berufe gehen den allgemeinen Regeln vor; Abschluss, Stellenbezeichnung oder Gehaltswunsch ersetzen diese Prüfung nicht.

Tarifliche Anforderungen

E 14 setzt auf der entsprechenden E-13-Tätigkeit auf und nennt mehrere tarifliche Wege.

  • Die Tätigkeit kann sich vollständig oder mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus E 13 herausheben. Daneben gibt es Merkmale für hochwertige Leistungen bei besonders schwierigen Aufgaben und für bestimmte ausdrückliche Leitungsfunktionen.
  • Für die allgemeine Leitungsalternative müssen mindestens drei Beschäftigte mindestens der E 13 dauerhaft ausdrücklich unterstellt sein; Spezialmerkmale können abweichen.

Kurzfassung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale; die vollständige Prüfung richtet sich nach der Entgeltordnung. Quelle: Entgeltordnung VKA (Anlage 1 zum TVöD), Stand 01.01.2024.

Beispieltätigkeiten

  • Fachbereichsleitung in größeren Kommunen
  • Amtsleitung mit besonderer Verantwortung
  • Herausgehobene Fach- und Projektaufgaben mit erheblicher Bedeutung

Beispiele zur Orientierung, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung VKA (Anlage 1 zum TVöD), Stand 01.01.2024.

Diese Entgeltgruppe für Bund ansehen

Hinweis zu E 14 TVöD VKA

Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 14 im TVöD VKA.

Wer bekommt Entgeltgruppe 14 TVöD (VKA)?

E 14 erfasst kommunale Beschäftigte in herausgehobenen Tätigkeiten mit besonderer Verantwortung, häufig in der Fachbereichs- oder Amtsleitung. Maßgeblich ist die übertragene Tätigkeit nach der Entgeltordnung VKA.

Wann liegt E 14 statt E 13 vor?

E 14 verlangt gegenüber E 13 herausgehobene Tätigkeiten von gesteigerter Bedeutung, etwa größere Leitungsverantwortung. Die Abgrenzung folgt den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung.

Unterscheidet sich E 14 VKA von E 14 Bund?

Die Tabellenwerte für VKA und Bund können abweichen. Für den Bundesbereich nutze die Seite zu Entgeltgruppe 14 TVöD Bund.

Quellen und Datenstand

TVöD Allgemeiner Teil, Anlage A VKA, Fassung Stand 01.01.2026, Stand 01.01.2026. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.

VKA Sparte Verwaltung: TVöD-Allgemeiner Teil 01.01.2026, Stand April 2026. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gültig 01.01.2026 bis 31.03.2027.

§ 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD (Allgemeiner Teil, Lesefassung Stand 01.01.2026): Stundenentgelt = Monatsentgelt ÷ (4,348 × wöchentliche Arbeitszeit), Stand 01.01.2026. VKA, gültig ab 01.10.2005 (unbefristet).

Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Der Grundrechner bildet die allgemeine Anlage A VKA ab.
  • Überleitungsgruppen werden in diesem Grundrechner nicht als Kernwerte geführt.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.