E 14 TVöD VKA bedeutet bei Vollzeit (39,0 Std./Woche) 5298,27 € in Stufe 1 bis 7551,78 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.05.2026).
Entgeltgruppe 14 Tabelle: Stufen und Gehalt
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 14 TVöD VKA bei Vollzeit (39,0 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.05.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
Stufe
Monatsbrutto
Stundenlohn
Netto ca.
Stufe 1
5298,27 €
31,24 €
3281,47 €
Stufe 2
5643,35 €
33,28 €
3453,60 €
Stufe 3
6094,01 €
35,94 €
3693,63 €
Stufe 4
6594,12 €
38,89 €
3965,39 €
Stufe 5
7151,57 €
42,17 €
4258,24 €
Stufe 6
7551,78 €
44,53 €
4463,62 €
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 39 Wochenstunden × 4,348 = 169,572 Stunden (§ 24 Abs. 3 TVöD). Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.
Die Entgeltgruppe 14 im TVöD VKA gilt für kommunale Beschäftigte in herausgehobenen Tätigkeiten mit besonderer Verantwortung, etwa in der Leitung größerer Einheiten. Wähle Stufe und Arbeitszeit für eine unverbindliche Brutto- und Netto-Orientierung.
Datenstand
TVöD VKA Anlage A: Tabellenentgelte ab 01.05.2026 bis 31.03.2027. Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.03.2027 erneut geprüft werden.
Teilzeit in Entgeltgruppe 14: 20 und 30 Stunden
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 39,0 Std./Woche in TVöD VKA. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
Stufe
Vollzeit
20 Std./Woche
30 Std./Woche
Stufe 1
5298,27 €
2717,06 €
4075,59 €
Stufe 2
5643,35 €
2894,03 €
4341,04 €
Stufe 3
6094,01 €
3125,13 €
4687,70 €
Stufe 4
6594,12 €
3381,60 €
5072,40 €
Stufe 5
7151,57 €
3667,47 €
5501,21 €
Stufe 6
7551,78 €
3872,71 €
5809,06 €
Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
Eingruppierung
Die Zuordnung zur Entgeltgruppe 14 richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit gemäß Entgeltordnung VKA. E 14 baut auf der wissenschaftlichen Hochschulbildung der E 13 auf und erfasst herausgehobene Tätigkeiten mit erheblicher Bedeutung, häufig in der Fachbereichs- oder Amtsleitung. Die Stufenzuordnung folgt der einschlägigen Berufserfahrung.
Maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten und die dazugehörigen Arbeitsvorgänge. Vorrangige besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Berufe gehen den allgemeinen Regeln vor; Abschluss, Stellenbezeichnung oder Gehaltswunsch ersetzen diese Prüfung nicht.
Tarifliche Anforderungen
E 14 setzt auf der entsprechenden E-13-Tätigkeit auf und nennt mehrere tarifliche Wege.
Die Tätigkeit kann sich vollständig oder mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus E 13 herausheben. Daneben gibt es Merkmale für hochwertige Leistungen bei besonders schwierigen Aufgaben und für bestimmte ausdrückliche Leitungsfunktionen.
Für die allgemeine Leitungsalternative müssen mindestens drei Beschäftigte mindestens der E 13 dauerhaft ausdrücklich unterstellt sein; Spezialmerkmale können abweichen.
Kurzfassung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale; die vollständige Prüfung richtet sich nach der Entgeltordnung. Quelle: Entgeltordnung VKA (Anlage 1 zum TVöD), Stand 01.01.2024.
Beispieltätigkeiten
Fachbereichsleitung in größeren Kommunen
Amtsleitung mit besonderer Verantwortung
Herausgehobene Fach- und Projektaufgaben mit erheblicher Bedeutung
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.
E 14 erfasst kommunale Beschäftigte in herausgehobenen Tätigkeiten mit besonderer Verantwortung, häufig in der Fachbereichs- oder Amtsleitung. Maßgeblich ist die übertragene Tätigkeit nach der Entgeltordnung VKA.
Wann liegt E 14 statt E 13 vor?
E 14 verlangt gegenüber E 13 herausgehobene Tätigkeiten von gesteigerter Bedeutung, etwa größere Leitungsverantwortung. Die Abgrenzung folgt den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung.
Unterscheidet sich E 14 VKA von E 14 Bund?
Die Tabellenwerte für VKA und Bund können abweichen. Für den Bundesbereich nutze die Seite zu Entgeltgruppe 14 TVöD Bund.