S 8b TVöD: Gehaltstabelle für Erzieher mit besonders schwierigen Tätigkeiten
S 8b TVöD SuE bedeutet bei Vollzeit (39,0 Std./Woche) 3578,87 € in Stufe 1 bis 5190,90 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, S-Tabelle ab 01.05.2026).
Die Entgeltgruppe S 8b gilt für Erzieherinnen und Erzieher mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten. Sie ist die Nachfolgegruppe der früheren Entgeltgruppe S 8, aus der diese Beschäftigten 2015 umgruppiert wurden. Ebenfalls in S 8b: Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen. Die Tabelle zeigt alle sechs Stufen als Monatsbrutto, Stundenlohn und Netto-Schätzung; für eigene Angaben zu Arbeitszeit und Steuer führt der Link zum Gehaltsrechner.
Datenstand
geltend (S-Tabelle VKA, gültig ab 01.05.2026) Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.03.2027 erneut geprüft werden.
Entgeltgruppe S 8b Tabelle: Stufen und Gehalt
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in S 8b TVöD SuE bei Vollzeit (39,0 Std./Woche), Tarifstand S-Tabelle ab 01.05.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
Stufe
Monatsbrutto
Stundenlohn
Netto ca.
Stufe 1
3578,87 €
21,18 €
2376,64 €
Stufe 2
3812,64 €
22,56 €
2504,31 €
Stufe 3
4091,94 €
24,21 €
2654,86 €
Stufe 4
4503,48 €
26,65 €
2872,98 €
Stufe 5
4892,59 €
28,95 €
3075,04 €
Stufe 6
5190,90 €
30,72 €
3227,22 €
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Gehaltsrechner einstellen.
Teilzeit in Entgeltgruppe S 8b: 20 und 30 Stunden
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 39,0 Std./Woche in TVöD SuE. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
Stufe
Vollzeit
20 Std./Woche
30 Std./Woche
Stufe 1
3578,87 €
1835,32 €
2752,98 €
Stufe 2
3812,64 €
1955,20 €
2932,80 €
Stufe 3
4091,94 €
2098,43 €
3147,65 €
Stufe 4
4503,48 €
2309,48 €
3464,22 €
Stufe 5
4892,59 €
2509,02 €
3763,53 €
Stufe 6
5190,90 €
2662,00 €
3993,00 €
Andere Stundenzahlen lassen sich im Gehaltsrechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
Eingruppierung
Nach der Entgeltordnung VKA erfasst S 8b erstens Erzieherinnen/Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger und Heilerzieherinnen/Heilerzieher mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte mit gleichwertigen Fähigkeiten, wenn besonders schwierige fachliche Tätigkeiten hinzukommen; zweitens Handwerksmeisterinnen/Handwerksmeister, Industriemeisterinnen/Industriemeister oder Gärtnermeisterinnen/Gärtnermeister als Gruppenleitung in Werkstätten; drittens Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern beziehungsweise Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung.
Typische Tätigkeiten
Erzieherin oder Erzieher mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten
Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeit oder Sozialpädagogik
Handwerks-, Industrie- oder Gärtnermeister als Gruppenleitung in Werkstätten
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.
Kurze Antworten zur Entgeltgruppe S 8b im TVöD SuE.
War S 8b früher die Entgeltgruppe S 8?
Ja. Erzieherinnen und Erzieher mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten wurden mit der Tarifeinigung 2015, die rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft trat, aus der bisherigen Entgeltgruppe S 8 in die neue S 8b umgruppiert (Quelle: GEW, Fragen und Antworten zur Tarifrunde 2015). Eine Gruppe S 8 gibt es seitdem nicht mehr.
Wer wird in S 8b TVöD eingruppiert?
S 8b gilt für Erzieherinnen und Erzieher sowie Heilerziehungspflege mit staatlicher Anerkennung, wenn besonders schwierige fachliche Tätigkeiten hinzukommen, außerdem für Meisterinnen und Meister als Gruppenleitung in Werkstätten und für Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeit und Sozialpädagogik.
Was bedeutet besonders schwierige fachliche Tätigkeit?
Die Entgeltordnung konkretisiert das Merkmal in Protokollerklärungen, etwa für die Arbeit in Integrationsgruppen oder mit Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX. Ob es erfüllt ist, hängt von der konkreten Tätigkeit ab.
Was unterscheidet S 8b von S 8a?
Die Qualifikation ist dieselbe. S 8b verlangt zusätzlich besonders schwierige fachliche Tätigkeiten und liegt deshalb in allen Stufen über S 8a.
Gibt es die SuE-Zulage in S 8b?
Ja. Beschäftigte der Entgeltgruppen S 2 bis S 11a erhalten seit dem 01.07.2022 die monatliche SuE-Zulage von 130 Euro - bei Teilzeit anteilig, auf Wunsch teilweise in bis zu zwei freie Tage pro Jahr umwandelbar. Sie ist in den Tabellenwerten nicht enthalten und lässt sich im verlinkten Gehaltsrechner als monatliche Zulage eintragen.
Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
S-Tabelle (Anlage C zum TVöD-VKA) für den Sozial- und Erziehungsdienst: Entgeltgruppen S 2 bis S 18 mit je sechs Stufen, Stand ab 01.05.2026 (+2,8 %).
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden (VKA).
Die monatliche SuE-Zulage (130 Euro in S 2 bis S 11a; 180 Euro für Sozialarbeit in S 11b, S 12 sowie S 14 und S 15 Fallgruppe 6, jeweils seit 01.07.2022) ist nicht in den Tabellenwerten enthalten - ebenso wenig wie weitere Zulagen, Besitzstände und Sondertabellen.