S 8a TVöD: Gehaltstabelle für Erzieherinnen und Erzieher
S 8a TVöD SuE bedeutet bei Vollzeit (39,0 Std./Woche) 3509,44 € in Stufe 1 bis 4668,84 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, S-Tabelle ab 01.05.2026).
Die Entgeltgruppe S 8a ist die Regeleingruppierung für staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst. Eine Entgeltgruppe S 8 gibt es in der heutigen S-Tabelle nicht mehr: Erzieherinnen und Erzieher der früheren S 6 wurden 2015 in die neu geschaffene S 8a höhergruppiert, die frühere S 8 ist heute S 8b. Die Tabelle zeigt alle sechs Stufen als Monatsbrutto, Stundenlohn und Netto-Schätzung; für eigene Angaben zu Arbeitszeit und Steuer führt der Link zum Gehaltsrechner.
Datenstand
geltend (S-Tabelle VKA, gültig ab 01.05.2026) Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.03.2027 erneut geprüft werden.
Entgeltgruppe S 8a Tabelle: Stufen und Gehalt
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in S 8a TVöD SuE bei Vollzeit (39,0 Std./Woche), Tarifstand S-Tabelle ab 01.05.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
Stufe
Monatsbrutto
Stundenlohn
Netto ca.
Stufe 1
3509,44 €
20,77 €
2338,46 €
Stufe 2
3738,13 €
22,12 €
2463,74 €
Stufe 3
3976,82 €
23,53 €
2593,04 €
Stufe 4
4207,08 €
24,89 €
2716,29 €
Stufe 5
4432,16 €
26,23 €
2835,50 €
Stufe 6
4668,84 €
27,63 €
2959,38 €
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Gehaltsrechner einstellen.
Teilzeit in Entgeltgruppe S 8a: 20 und 30 Stunden
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 39,0 Std./Woche in TVöD SuE. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
Stufe
Vollzeit
20 Std./Woche
30 Std./Woche
Stufe 1
3509,44 €
1799,71 €
2699,57 €
Stufe 2
3738,13 €
1916,99 €
2875,48 €
Stufe 3
3976,82 €
2039,39 €
3059,09 €
Stufe 4
4207,08 €
2157,48 €
3236,22 €
Stufe 5
4432,16 €
2272,90 €
3409,35 €
Stufe 6
4668,84 €
2394,28 €
3591,42 €
Andere Stundenzahlen lassen sich im Gehaltsrechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
Eingruppierung
Nach der Entgeltordnung VKA erfasst S 8a erstens Erzieherinnen/Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger und Heilerzieherinnen/Heilerzieher mit staatlicher Anerkennung und jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben; zweitens Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung und abgeschlossener Weiterbildung als geprüfte Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung als Gruppenleitung in Werkstätten. Kommen besonders schwierige fachliche Tätigkeiten hinzu, ist S 8b einschlägig; fachlich koordinierende Aufgaben für mindestens drei Beschäftigte der S 8b führen in die S 9.
Typische Tätigkeiten
Staatlich anerkannte Erzieherin oder Erzieher in einer kommunalen Kita
Heilerziehungspflege mit staatlicher Anerkennung in der Behindertenhilfe
Gruppenleitung in Werkstätten als geprüfte Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.
Kurze Antworten zur Entgeltgruppe S 8a im TVöD SuE.
Gibt es die Entgeltgruppe S 8 im TVöD noch?
Nein. Bis 2015 gab es die Gruppen S 6 und S 8. Mit der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst, die rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft trat, wurden Erzieherinnen und Erzieher aus der S 6 in die neu geschaffene S 8a höhergruppiert; wer besonders schwierige fachliche Tätigkeiten ausübt, wechselte aus der damaligen S 8 in die neue S 8b (Quelle: GEW, Fragen und Antworten zur Tarifrunde 2015). Wer heute nach S 8 sucht, meint deshalb meist S 8a oder S 8b.
Wer wird in S 8a TVöD eingruppiert?
S 8a gilt für Erzieherinnen und Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger sowie Heilerzieherinnen und Heilerzieher mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie für sonstige Beschäftigte mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen.
Was ist der Unterschied zwischen S 8a und S 8b?
S 8b setzt dieselbe Qualifikation voraus, verlangt aber besonders schwierige fachliche Tätigkeiten. Außerdem sind Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung in S 8b eingruppiert.
In welche Gruppe kommen Kita-Leitungen?
Die Leitung einer Kindertagesstätte beginnt bei S 9 und steigt mit der Durchschnittsbelegung: ab 40 Plätzen S 13, ab 70 Plätzen S 15, ab 100 Plätzen S 16, ab 130 Plätzen S 17 und ab 180 Plätzen S 18.
Ist die SuE-Zulage im Gehalt enthalten?
Nein. Die monatliche SuE-Zulage von 130 Euro (für S 2 bis S 11a, seit 01.07.2022, bei Teilzeit anteilig) kommt zum Tabellenentgelt hinzu und ist hier nicht eingerechnet - das tatsächliche Gehalt liegt entsprechend höher. Im Rechner lässt sie sich als monatliche Zulage eintragen; ein Teil kann in bis zu zwei freie Tage pro Jahr umgewandelt werden.
Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
S-Tabelle (Anlage C zum TVöD-VKA) für den Sozial- und Erziehungsdienst: Entgeltgruppen S 2 bis S 18 mit je sechs Stufen, Stand ab 01.05.2026 (+2,8 %).
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden (VKA).
Die monatliche SuE-Zulage (130 Euro in S 2 bis S 11a; 180 Euro für Sozialarbeit in S 11b, S 12 sowie S 14 und S 15 Fallgruppe 6, jeweils seit 01.07.2022) ist nicht in den Tabellenwerten enthalten - ebenso wenig wie weitere Zulagen, Besitzstände und Sondertabellen.