S 18 TVöD SuE bedeutet bei Vollzeit (39,0 Std./Woche) 4720,52 € in Stufe 1 bis 6963,31 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, S-Tabelle ab 01.05.2026).
Die Entgeltgruppe S 18 ist die höchste Gruppe der S-Tabelle. Sie gilt für Leitungen von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 180 Plätzen, für Leitungen großer Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie für Sozialarbeit mit erheblich herausgehobener Verantwortung. Die Tabelle zeigt alle sechs Stufen als Monatsbrutto, Stundenlohn und Netto-Schätzung; für eigene Angaben zu Arbeitszeit und Steuer führt der Link zum Gehaltsrechner.
Datenstand
geltend (S-Tabelle VKA, gültig ab 01.05.2026) Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.03.2027 erneut geprüft werden.
Entgeltgruppe S 18 Tabelle: Stufen und Gehalt
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in S 18 TVöD SuE bei Vollzeit (39,0 Std./Woche), Tarifstand S-Tabelle ab 01.05.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
Stufe
Monatsbrutto
Stundenlohn
Netto ca.
Stufe 1
4720,52 €
27,93 €
2986,13 €
Stufe 2
4840,79 €
28,64 €
3048,34 €
Stufe 3
5436,63 €
32,17 €
3350,90 €
Stufe 4
5883,46 €
34,81 €
3576,65 €
Stufe 5
6553,73 €
38,78 €
3943,77 €
Stufe 6
6963,31 €
41,20 €
4160,53 €
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Gehaltsrechner einstellen.
Teilzeit in Entgeltgruppe S 18: 20 und 30 Stunden
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 39,0 Std./Woche in TVöD SuE. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
Stufe
Vollzeit
20 Std./Woche
30 Std./Woche
Stufe 1
4720,52 €
2420,78 €
3631,17 €
Stufe 2
4840,79 €
2482,46 €
3723,68 €
Stufe 3
5436,63 €
2788,02 €
4182,02 €
Stufe 4
5883,46 €
3017,16 €
4525,74 €
Stufe 5
6553,73 €
3360,89 €
5041,33 €
Stufe 6
6963,31 €
3570,93 €
5356,39 €
Andere Stundenzahlen lassen sich im Gehaltsrechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
Eingruppierung
Nach der Entgeltordnung VKA erfasst S 18 Leiterinnen/Leiter von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 180 Plätzen, Leitungen von Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderung im Sinne von § 2 SGB IX ab 90 Plätzen, Leitungen von Erziehungsheimen oder Wohnheimen für erwachsene Menschen mit Behinderung ab 50 Plätzen sowie Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe S 17 Fallgruppe 6 heraushebt.
Typische Tätigkeiten
Leitung einer Kindertagesstätte ab 180 Plätzen
Leitung eines großen Erziehungs- oder Wohnheims
Sozialarbeit mit erheblich herausgehobener Verantwortung
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.
Kurze Antworten zur Entgeltgruppe S 18 im TVöD SuE.
Wer wird in S 18 TVöD eingruppiert?
S 18 gilt für Kita-Leitungen ab 180 Plätzen, für Leitungen von Kitas für Menschen mit Behinderung ab 90 Plätzen, für Leitungen von Erziehungs- und Wohnheimen ab 50 Plätzen sowie für Sozialarbeit mit erheblich herausgehobener Verantwortung gegenüber S 17.
Ist S 18 die bestbezahlte Gruppe im SuE?
Ja, S 18 ist die höchste Entgeltgruppe der S-Tabelle. Höhere Vergütungen im kommunalen Bereich richten sich nach der allgemeinen Tabelle des TVöD VKA oder nach außertariflichen Regelungen.
Was heißt erheblich herausgehobene Verantwortung?
Die Tätigkeit muss sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe S 17 Fallgruppe 6 herausheben. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Protokollerklärungen zum Abschnitt XXIV.
Gibt es die SuE-Zulage in S 18?
Nein. Die SuE-Zulage gilt für die Entgeltgruppen S 2 bis S 11a (130 Euro) sowie für Sozialarbeit in S 11b, S 12, S 14 und S 15 Fallgruppe 6 (180 Euro). Leitungsgruppen oberhalb von S 11a sind - mit Ausnahme der Sozialarbeit-Fallgruppe 6 in S 15 - nicht erfasst.
Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
S-Tabelle (Anlage C zum TVöD-VKA) für den Sozial- und Erziehungsdienst: Entgeltgruppen S 2 bis S 18 mit je sechs Stufen, Stand ab 01.05.2026 (+2,8 %).
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden (VKA).
Die monatliche SuE-Zulage (130 Euro in S 2 bis S 11a; 180 Euro für Sozialarbeit in S 11b, S 12 sowie S 14 und S 15 Fallgruppe 6, jeweils seit 01.07.2022) ist nicht in den Tabellenwerten enthalten - ebenso wenig wie weitere Zulagen, Besitzstände und Sondertabellen.