S 17 TVöD SuE bedeutet bei Vollzeit (39,0 Std./Woche) 4352,39 € in Stufe 1 bis 6382,42 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, S-Tabelle ab 01.05.2026).
Die Entgeltgruppe S 17 gilt für Leitungen von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 130 Plätzen. Erfasst ist außerdem Sozialarbeit, deren gesamte Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus S 12 heraushebt, sowie Psychagoginnen und Psychagogen. Die Tabelle zeigt alle sechs Stufen als Monatsbrutto, Stundenlohn und Netto-Schätzung; für eigene Angaben zu Arbeitszeit und Steuer führt der Link zum Gehaltsrechner.
Datenstand
geltend (S-Tabelle VKA, gültig ab 01.05.2026) Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.03.2027 erneut geprüft werden.
Entgeltgruppe S 17 Tabelle: Stufen und Gehalt
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in S 17 TVöD SuE bei Vollzeit (39,0 Std./Woche), Tarifstand S-Tabelle ab 01.05.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
Stufe
Monatsbrutto
Stundenlohn
Netto ca.
Stufe 1
4352,39 €
25,75 €
2793,42 €
Stufe 2
4654,62 €
27,54 €
2951,91 €
Stufe 3
5138,69 €
30,41 €
3200,77 €
Stufe 4
5436,63 €
32,17 €
3350,90 €
Stufe 5
6032,40 €
35,69 €
3659,55 €
Stufe 6
6382,42 €
37,77 €
3851,37 €
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Gehaltsrechner einstellen.
Teilzeit in Entgeltgruppe S 17: 20 und 30 Stunden
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 39,0 Std./Woche in TVöD SuE. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
Stufe
Vollzeit
20 Std./Woche
30 Std./Woche
Stufe 1
4352,39 €
2231,99 €
3347,99 €
Stufe 2
4654,62 €
2386,98 €
3580,48 €
Stufe 3
5138,69 €
2635,23 €
3952,84 €
Stufe 4
5436,63 €
2788,02 €
4182,02 €
Stufe 5
6032,40 €
3093,54 €
4640,31 €
Stufe 6
6382,42 €
3273,04 €
4909,55 €
Andere Stundenzahlen lassen sich im Gehaltsrechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
Eingruppierung
Nach der Entgeltordnung VKA erfasst S 17 unter anderem Leiterinnen/Leiter von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 130 Plätzen, ständige Vertretungen ab 180 Plätzen, Leitungen von Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderung ab 70 Plätzen, Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe S 12 heraushebt, sowie Psychagoginnen/Psychagogen mit staatlicher Anerkennung oder staatlich anerkannter Prüfung und entsprechender Tätigkeit.
Typische Tätigkeiten
Leitung einer Kindertagesstätte ab 130 Plätzen
Sozialarbeit, die sich insgesamt durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung heraushebt
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.
Kurze Antworten zur Entgeltgruppe S 17 im TVöD SuE.
Wer wird in S 17 TVöD eingruppiert?
S 17 gilt für Kita-Leitungen ab 130 Plätzen, ständige Vertretungen ab 180 Plätzen, Sozialarbeit, deren gesamte Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus S 12 heraushebt, sowie für Psychagoginnen und Psychagogen.
Was unterscheidet S 17 von S 15 bei der Sozialarbeit?
In S 15 muss sich die Tätigkeit mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus S 12 herausheben, in S 17 gilt das für die gesamte Tätigkeit.
Gibt es eine höhere Gruppe als S 17?
Ja, S 18 ist die höchste Gruppe der S-Tabelle. Sie gilt unter anderem für Kita-Leitungen ab einer Durchschnittsbelegung von 180 Plätzen.
Gibt es die SuE-Zulage in S 17?
Nein. Die SuE-Zulage gilt für die Entgeltgruppen S 2 bis S 11a (130 Euro) sowie für Sozialarbeit in S 11b, S 12, S 14 und S 15 Fallgruppe 6 (180 Euro). Leitungsgruppen oberhalb von S 11a sind - mit Ausnahme der Sozialarbeit-Fallgruppe 6 in S 15 - nicht erfasst.
Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
S-Tabelle (Anlage C zum TVöD-VKA) für den Sozial- und Erziehungsdienst: Entgeltgruppen S 2 bis S 18 mit je sechs Stufen, Stand ab 01.05.2026 (+2,8 %).
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden (VKA).
Die monatliche SuE-Zulage (130 Euro in S 2 bis S 11a; 180 Euro für Sozialarbeit in S 11b, S 12 sowie S 14 und S 15 Fallgruppe 6, jeweils seit 01.07.2022) ist nicht in den Tabellenwerten enthalten - ebenso wenig wie weitere Zulagen, Besitzstände und Sondertabellen.