S 15 TVöD SuE bedeutet bei Vollzeit (39,0 Std./Woche) 4112,68 € in Stufe 1 bis 5823,86 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, S-Tabelle ab 01.05.2026).
Die Entgeltgruppe S 15 gilt für Leitungen von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 70 Plätzen sowie für Leitungen von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Erfasst ist außerdem Sozialarbeit, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus S 12 heraushebt. Die Tabelle zeigt alle sechs Stufen als Monatsbrutto, Stundenlohn und Netto-Schätzung; für eigene Angaben zu Arbeitszeit und Steuer führt der Link zum Gehaltsrechner.
Datenstand
geltend (S-Tabelle VKA, gültig ab 01.05.2026) Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.03.2027 erneut geprüft werden.
Entgeltgruppe S 15 Tabelle: Stufen und Gehalt
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in S 15 TVöD SuE bei Vollzeit (39,0 Std./Woche), Tarifstand S-Tabelle ab 01.05.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
Stufe
Monatsbrutto
Stundenlohn
Netto ca.
Stufe 1
4112,68 €
24,34 €
2665,93 €
Stufe 2
4393,93 €
26,00 €
2815,33 €
Stufe 3
4691,87 €
27,76 €
2971,32 €
Stufe 4
5034,44 €
29,79 €
3147,70 €
Stufe 5
5585,57 €
33,05 €
3425,04 €
Stufe 6
5823,86 €
34,46 €
3543,19 €
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Gehaltsrechner einstellen.
Teilzeit in Entgeltgruppe S 15: 20 und 30 Stunden
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 39,0 Std./Woche in TVöD SuE. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
Stufe
Vollzeit
20 Std./Woche
30 Std./Woche
Stufe 1
4112,68 €
2109,07 €
3163,60 €
Stufe 2
4393,93 €
2253,30 €
3379,95 €
Stufe 3
4691,87 €
2406,09 €
3609,13 €
Stufe 4
5034,44 €
2581,76 €
3872,65 €
Stufe 5
5585,57 €
2864,39 €
4296,59 €
Stufe 6
5823,86 €
2986,59 €
4479,89 €
Andere Stundenzahlen lassen sich im Gehaltsrechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
Eingruppierung
Nach der Entgeltordnung VKA erfasst S 15 unter anderem Leiterinnen/Leiter von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 70 Plätzen, ständige Vertretungen ab 100 Plätzen, Leitungen von Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderung im Sinne von § 2 SGB IX oder für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten sowie Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe S 12 heraushebt.
Typische Tätigkeiten
Leitung einer Kindertagesstätte ab 70 Plätzen
Leitung einer Kita für Menschen mit Behinderung
Sozialarbeit mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.
Kurze Antworten zur Entgeltgruppe S 15 im TVöD SuE.
Wer wird in S 15 TVöD eingruppiert?
S 15 gilt für Kita-Leitungen ab 70 Plätzen, ständige Vertretungen ab 100 Plätzen, Leitungen von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie für Sozialarbeit, die sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus S 12 heraushebt.
Was bedeutet die Drittel-Regel in S 15?
Die Tätigkeit muss sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe S 12 herausheben. Hebt sich die gesamte Tätigkeit so heraus, ist S 17 einschlägig.
Welche Kita-Größe führt in eine höhere Gruppe?
Ab einer Durchschnittsbelegung von 100 Plätzen ist die Leitung in S 16 eingruppiert, ab 130 Plätzen in S 17 und ab 180 Plätzen in S 18.
Gibt es die SuE-Zulage in S 15?
Teils. 180 Euro monatlich erhalten in S 15 nur Beschäftigte der Fallgruppe 6, also die herausgehobene Sozialarbeit (seit 01.07.2022, bei Teilzeit anteilig). Kita-Leitungen und Leitungsvertretungen in S 15 erhalten die SuE-Zulage nicht. Sie ist in den Tabellenwerten nicht enthalten.
Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
S-Tabelle (Anlage C zum TVöD-VKA) für den Sozial- und Erziehungsdienst: Entgeltgruppen S 2 bis S 18 mit je sechs Stufen, Stand ab 01.05.2026 (+2,8 %).
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden (VKA).
Die monatliche SuE-Zulage (130 Euro in S 2 bis S 11a; 180 Euro für Sozialarbeit in S 11b, S 12 sowie S 14 und S 15 Fallgruppe 6, jeweils seit 01.07.2022) ist nicht in den Tabellenwerten enthalten - ebenso wenig wie weitere Zulagen, Besitzstände und Sondertabellen.