S 14 TVöD SuE bedeutet bei Vollzeit (39,0 Std./Woche) 4073,39 € in Stufe 1 bis 5652,06 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, S-Tabelle ab 01.05.2026).
Die Entgeltgruppe S 14 erfasst Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen, die Entscheidungen zur Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohls treffen und mit dem Familiengericht zusammenarbeiten – klassisch der Allgemeine Soziale Dienst der Jugendämter. Gleichgestellt sind Tätigkeiten im Zusammenhang mit zwangsweiser Unterbringung, etwa im Sozialpsychiatrischen Dienst. Die Tabelle zeigt alle sechs Stufen als Monatsbrutto, Stundenlohn und Netto-Schätzung; für eigene Angaben zu Arbeitszeit und Steuer führt der Link zum Gehaltsrechner.
Datenstand
geltend (S-Tabelle VKA, gültig ab 01.05.2026) Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.03.2027 erneut geprüft werden.
Entgeltgruppe S 14 Tabelle: Stufen und Gehalt
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in S 14 TVöD SuE bei Vollzeit (39,0 Std./Woche), Tarifstand S-Tabelle ab 01.05.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
Stufe
Monatsbrutto
Stundenlohn
Netto ca.
Stufe 1
4073,39 €
24,10 €
2644,93 €
Stufe 2
4351,17 €
25,75 €
2792,78 €
Stufe 3
4682,24 €
27,71 €
2966,27 €
Stufe 4
5019,00 €
29,70 €
3139,86 €
Stufe 5
5391,41 €
31,90 €
3328,28 €
Stufe 6
5652,06 €
33,44 €
3457,90 €
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Gehaltsrechner einstellen.
Teilzeit in Entgeltgruppe S 14: 20 und 30 Stunden
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 39,0 Std./Woche in TVöD SuE. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
Stufe
Vollzeit
20 Std./Woche
30 Std./Woche
Stufe 1
4073,39 €
2088,92 €
3133,38 €
Stufe 2
4351,17 €
2231,37 €
3347,05 €
Stufe 3
4682,24 €
2401,15 €
3601,72 €
Stufe 4
5019,00 €
2573,85 €
3860,77 €
Stufe 5
5391,41 €
2764,83 €
4147,24 €
Stufe 6
5652,06 €
2898,49 €
4347,74 €
Andere Stundenzahlen lassen sich im Gehaltsrechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
Eingruppierung
Nach der Entgeltordnung VKA erfasst S 14 Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagoginnen/Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und sonstige Beschäftigte mit gleichwertigen Fähigkeiten, die Entscheidungen zur Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohls treffen und in Zusammenarbeit mit dem Familiengericht beziehungsweise Betreuungsgericht Maßnahmen einleiten, welche zur Gefahrenabwehr erforderlich sind. Erfasst sind ebenso gleichwertige Tätigkeiten, die für die Entscheidung zur zwangsweisen Unterbringung von Menschen mit psychischen Krankheiten erforderlich sind, zum Beispiel im Sozialpsychiatrischen Dienst der Städte, Gemeinden und Landkreise. Nach Protokollerklärung Nr. 13 fallen auch Beschäftigte mit dem Abschluss Diplompädagogik, Erziehungswissenschaft oder Kindheitspädagogik (Bachelor/Master) unter S 14, wenn sie aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Typische Tätigkeiten
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) im Jugendamt
Sozialpsychiatrischer Dienst einer Kommune
Sozialarbeit mit Fallverantwortung im Kinderschutz
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.
Kurze Antworten zur Entgeltgruppe S 14 im TVöD SuE.
Wer wird in S 14 TVöD eingruppiert?
S 14 gilt für Sozialarbeit und Sozialpädagogik mit Entscheidungen zur Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohls in Zusammenarbeit mit dem Familien- oder Betreuungsgericht sowie für gleichwertige Tätigkeiten im Zusammenhang mit zwangsweiser Unterbringung.
Gilt S 14 automatisch für alle im ASD?
Nein. Maßgeblich ist, dass die Beschäftigten tatsächlich Entscheidungen zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung treffen und Maßnahmen mit dem Familiengericht einleiten. Die Bezeichnung der Stelle allein entscheidet nicht.
Was unterscheidet S 14 von S 12?
S 12 verlangt schwierige Tätigkeiten, S 14 dagegen die besondere Verantwortung für Entscheidungen im Kinderschutz beziehungsweise bei zwangsweiser Unterbringung.
Gibt es die SuE-Zulage in S 14?
Ja. Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen der Entgeltgruppen S 11b und S 12 sowie S 14 und S 15 (Fallgruppe 6) erhalten seit dem 01.07.2022 eine monatliche Zulage von 180 Euro - bei Teilzeit anteilig, auf Wunsch teilweise in bis zu zwei freie Tage pro Jahr umwandelbar. Sie ist in den Tabellenwerten nicht enthalten und lässt sich im verlinkten Gehaltsrechner als monatliche Zulage eintragen.
Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
S-Tabelle (Anlage C zum TVöD-VKA) für den Sozial- und Erziehungsdienst: Entgeltgruppen S 2 bis S 18 mit je sechs Stufen, Stand ab 01.05.2026 (+2,8 %).
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden (VKA).
Die monatliche SuE-Zulage (130 Euro in S 2 bis S 11a; 180 Euro für Sozialarbeit in S 11b, S 12 sowie S 14 und S 15 Fallgruppe 6, jeweils seit 01.07.2022) ist nicht in den Tabellenwerten enthalten - ebenso wenig wie weitere Zulagen, Besitzstände und Sondertabellen.