E 13 TVöD Bund bedeutet bei Vollzeit (39,0 Std./Woche) 4901,11 € in Stufe 1 bis 7025,87 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.05.2026).
Entgeltgruppe 13 Tabelle: Stufen und Gehalt
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 13 TVöD Bund bei Vollzeit (39,0 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.05.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
Stufe
Monatsbrutto
Stundenlohn
Netto ca.
Stufe 1
4901,11 €
28,90 €
3079,45 €
Stufe 2
5279,32 €
31,13 €
3271,90 €
Stufe 3
5709,87 €
33,67 €
3486,47 €
Stufe 4
6177,31 €
36,43 €
3739,42 €
Stufe 5
6727,38 €
39,67 €
4036,35 €
Stufe 6
7025,87 €
41,43 €
4193,11 €
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 39 Wochenstunden × 4,348 = 169,572 Stunden (§ 24 Abs. 3 TVöD). Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.
Berechnungsgrundlage: TVöD Bund Anlage A: Tabellenentgelte ab 01.05.2026 bis 31.03.2027.
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung.
Quellen und Berechnungsdetails
Die Entgeltgruppe 13 im TVöD Bund gilt für Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechend anspruchsvollen Tätigkeiten. Wähle Stufe und Arbeitszeit für eine unverbindliche Brutto- und Netto-Orientierung.
Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Der Grundrechner bildet die Tabellenentgelte der Anlage A Bund ab.
Das Leistungsentgelt nach LeistungsTV-Bund wird nicht berechnet; Auszahlung und Verteilung richten sich nach Leistungsfeststellung und Dienstvereinbarung.
Überleitungsgruppen wie E 2UE oder E 15UE werden in diesem Grundrechner nicht als Kernwerte geführt, weil die verwendete Anlage A Bund sie nicht als Tabellenzeilen enthält.
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 39,0 Std./Woche in TVöD Bund. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
Stufe
Vollzeit
20 Std./Woche
30 Std./Woche
Stufe 1
4901,11 €
2513,39 €
3770,08 €
Stufe 2
5279,32 €
2707,34 €
4061,02 €
Stufe 3
5709,87 €
2928,14 €
4392,21 €
Stufe 4
6177,31 €
3167,85 €
4751,78 €
Stufe 5
6727,38 €
3449,94 €
5174,91 €
Stufe 6
7025,87 €
3603,01 €
5404,52 €
Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
Eingruppierung
Für E 13 ist die auszuübende Tätigkeit nach der Entgeltordnung Bund entscheidend, nicht allein der Studienabschluss. Typisch ist eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung, etwa ein Master oder Diplom (Uni), mit entsprechend wissenschaftlich geprägter Tätigkeit. Die Stufenzuordnung folgt der einschlägigen Berufserfahrung über die festgelegten Stufenlaufzeiten.
Maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten und die dazugehörigen Arbeitsvorgänge. Vorrangige besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Berufe gehen den allgemeinen Regeln vor; Abschluss, Stellenbezeichnung oder Gehaltswunsch ersetzen diese Prüfung nicht.
Tarifliche Anforderungen
E 13 ist die erste allgemeine Gruppe für wissenschaftliche Hochschulbildung mit entsprechender Tätigkeit.
Als wissenschaftliche Hochschulbildung gelten im Tarif typischerweise Master-, Diplom-Universitäts-, Magister- oder erste-Staatsprüfungsabschlüsse; gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen können in den genannten Fällen ebenfalls erfasst sein.
Der Abschluss allein genügt nicht: Auch hier muss die auszuübende Tätigkeit der Anforderung entsprechen.
Kurzfassung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale; die vollständige Prüfung richtet sich nach der Entgeltordnung. Quelle: nicht öffentlich ausgewiesen
Beispieltätigkeiten
Wissenschaftliche Sachbearbeitung und Referententätigkeit in Ministerien
Wissenschaftliche Sachbearbeitung in Forschungs- und Fachaufgaben des Bundes
Hoch qualifizierte Fachaufgaben in Recht, Technik oder Naturwissenschaften auf Master-/Uni-Niveau
Beispiele zur Orientierung, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: nicht öffentlich ausgewiesen
Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 13 im TVöD Bund.
Wer bekommt Entgeltgruppe 13 TVöD Bund?
E 13 erfasst Tätigkeiten, die eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung voraussetzen, etwa in der wissenschaftlichen Sachbearbeitung. Maßgeblich ist die tatsächlich auszuübende Tätigkeit nach der Entgeltordnung Bund.
Wie steige ich in E 13 in höhere Stufen auf?
Der Stufenaufstieg in E 13 richtet sich nach den geltenden Stufenlaufzeiten; mit zunehmender einschlägiger Berufserfahrung erreichst du nacheinander die höheren Stufen.
Unterscheidet sich E 13 Bund von E 13 VKA?
Die Tabellenwerte für Bund und VKA können voneinander abweichen. Für kommunale Beschäftigte ist die Seite zu Entgeltgruppe 13 TVöD VKA maßgeblich.